Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von chrissie87, 23. SSW am 17.08.2010, 21:11 Uhr

wieder streit mit dem ex

hallo, bin in der 23. ssw und bin mit dem vater des kindes nicht mehr zusammen. hatten uns geeinigt, dass er trotzdem weiterhin mit zu den untersuchungen kommt. heute wollte er reden was das sorgerecht betrifft. habe ihm gesagt, dass ich das nicht teilen möchte weil ich mich z.b. hier im forum erkundigt habe und mir alle davon abgeraten haben. da ging der streit los, ich sollte mir das genau überlegen und er möchte das sorgerecht auch um mitbestimmen zu können und um zu verhindern, dass ich vielleicht irgendwann mal wegziehe. und wenn er das kind mal am we hat und vielleicht zum arzt muss, dann gänge das alles nicht weil er kein sorgerecht hat zwecks unterschrift usw. wie ist denn jetzt der aktuelle stand mit dem sorgerecht für unverheiratete väter? er meinte das gesetz wäre schon durch und wenn ich ihm es nicht geben will klären wir es gerichtlich....dann habe ich noch eine frage. es geht um den unterhalt, er sagt wir machen es so, dass er 70% mir überweist und 30% aufs konto vom kind. und dann mit 18 bekommt es das ganze geld. was sagt ihr dazu?

lg

 
9 Antworten:

Sorgerecht: Verfassungsgericht urteilt für unverheiratete Väter

Antwort von Silvia77, 18. SSW am 17.08.2010, 21:21 Uhr

Das Bundesverfassungsgericht hat unverheiratete Väter im Ringen ums Sorgerecht gestärkt. Die Richter legten fest, dass ab sofort im Streitfall ein Gericht entscheiden muss, ob ein vom Vater beantragtes alleiniges oder teilweises Sorgerecht im Interesse des Kindes sei. Das Recht unverheirateter Mütter, mit einfachem Veto das Sorgerecht des Vaters zu verhindern, ist Vergangenheit.

Neuregelung schon im Herbst?

Statt der bisherigen Regelung ordneten die Richter an, dass auf Antrag des ledigen Vaters ein Familiengericht das Sorgerecht teilen oder ganz auf den Vater übertragen könne. Dabei stehe das Wohl des Kindes im Vordergrund. Elternverbände und der "Väteraufbruch" befürchten eine Prozessflut. Die Grünen forderten eine schnelle gesetzliche Neuregelung.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte in einer ersten Reaktion die Entscheidung zum Sorgerecht für Väter und kündigte an, die Rechte lediger Väter mit einer Gesetzesänderung grundsätzlich verbessern zu wollen.

Bereits Ende Juli war bekannt geworden, dass an einer Neuregelung gearbeitet werde. Mehrere Medien berichteten, ein Gesetzentwurf, der ledigen Vätern grundsätzlich das Sorgerecht einräume, solle im Herbst auf den parlamentarischen Weg gebracht werden. Familienpolitische Sprecher der Koalitionsparteien haben jedoch noch recht unterschiedliche Vorstellungen zur geplanten Neuordnung. So kritisierte die CSU-Familienexpertin Dorothee Bär, die Rechtssprechung höhle die Institution Ehe immer mehr aus.

Interessant ist für betroffene Väter im Moment, ob das geplante Gesetz eine Bestimmung für sog. "Altfälle" (d.h. für ledige Väter, deren Kinder vor Inkrafttreten der Neuregelung geboren wurden) enthält. Damit könnte eine drohende Prozessflut vermieden werden. Hierzu ist bisher aus Fachkreisen nur bekannt, dass es eine solche Regelung geben soll. Wie sie aussehen wird, ist dagegen offen. Ledige Väter müssen also entscheiden, ob sie bereits jetzt eine gerichtliche Klärung herbeiführen (die ersten Anträge werden natürlich auch als erstes bearbeitet) oder ob zunächst abgewartet wird, welche Altfallregelung in Kraft tritt.

Der konkrete Fall

Im konkreten Fall war der unverheiratete Vater eines 1998 geborenen Sohnes bis vor das oberste deutsche Gericht gezogen, weil ihm das Sorgerecht nicht zugestanden wurde. Zunächst hatte ein Familiengericht seinen entsprechenden Antrag abgelehnt, weil die Mutter ihre Zustimmung verweigerte. Auch eine Beschwerde des Vaters beim Oberlandesgericht gegen das Urteil blieb erfolglos.

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem Urteil fest, der Automatismus, mit dem das Sorgerecht bei unverheirateten Eltern immer zunächst auf die Mutter übertragen werde, sei nicht verfassungsgemäß. Es greife unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er generell von der Sorgetragung für sein Kind ausgeschlossen sei, sobald die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigere. Dem Vater müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, die Übertragung gerichtlich überprüfen zu lassen. Dabei stehe das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.

Der beanstandete BGB-Paragraf

Die beanstandete Regelung stammt aus dem BGB, Paragraf 1626a. Sie war erst 1998 eingeführt worden. Dort heißt es:

"(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu, wenn sie 1. erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollten, oder 2. einander heiraten. (2) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."

Das Urteil stellt auch für die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Kurskorrektur dar. Im Jahr 2003 hatten die Karlsruher Richter in einem ähnlich gelagerten Fall noch die verfassungskonformität der BGB-Regelung bescheinigt. In ihrer Begründung erläuterten die Richter nun, dass nur knapp die Hälfte der Eltern die Möglichkeit eines gemeinsamen Sorgerechts nutze. Das läge daran, dass viele Mütter ihre Zustimmung zum Teilen des Sorgerechts verweigerten. Nach einer 2006 bei den Jugendämtern durchgeführten Befragung hätten 80% der Mütter als Grund gegen ein geteiltes Sorgerecht angegeben, sie wollten lieber "allein entscheiden" oder "nichts mehr mit dem Vater zu tun haben". Der Gesetzgeber habe dies bei der Formulierung des BGB-Paragrafen nicht so vorausgesehen.

Schon im Dezember 2009 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gerügt, das deutsche Sorgerecht diskriminiere Väter und verstoße damit gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.


Weiß das Der text lag ist aber solltest Dir es mal durch lesen. Denn dein EX hat recht. Was das neue gesetz betrifft!

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wies denn der drauf

Antwort von silvana25 am 17.08.2010, 21:22 Uhr

Also erstens wenn du nicht verheiratet bist gehört dir das sorgerecht allein ausser du stimmst dem zu halbe halbe sei nur nicht so bl... er kann dann sehr wohl zum arzt und so ausser wenn es um entscheidungen geht wie zahnspange das entscheidest du und in lebensnotwendigen angelegenheitet entscheidest auch erst mal du und wenn etwas passiert und der knirbs bei deinem ex ist dann wird ja kein arzt sagen nee nee moment ihr kind stirbt grad aber wir holen erst mal mama blödsinn sorry

und zweitens denn unterhalt könnt ihr teilen wie ihr beide das wollt wenn du sagst ok ist ok wenn nicht geh zum jugendamt und lass dir helfen die fordern dann denn unterhalt zu 100% von deinem Ex und wenn du wissen willst wieviel dir zusteht dann gibt es im internet oder eben beim jamt tabellen im internet ....www.düsseldorfertabelle.de weiss nur nicht so recht ob zusammen geschrieben oder ausseinander


ich hoffe ich konnte helfen :-) wenn was ist schreib mir ich spreche aus erfahrung lach ich habe auch son tollen ex :-) allerdings mann und der hat nicht mal sorgerecht :-)

ganz liebe grüsse silvana mit jasmin(9J)Katharina 5J und der Matz Josefine-aileen 11.monate

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Re: wies denn der drauf

Antwort von mama05und07, 22. SSW am 18.08.2010, 7:16 Uhr

wieso nicht die gleichen rechte für papa wie für mama solang papa vernünftig ist keine drogen nimmt oder gar alkohol trinkt und sich gut um sein kind bemüht dann steht doch nichts im wege es ist ja auch sein kind ich bin verheiratet aber wenn ich mich mal scheiden lassen würde würde mein mann auch das halbe bekommen

schon aus dem grund wie bei einer freundin die hatte ein autounfall lag 6 wochen im kohma und das kind (4 jahre) war über 6 wochen im heim nenene so gibt ein vater der hat das sogerecht da muss auch nicht geprüft werden

und das jugenamt sagt zum schutz des kindes bleibt es hier weil es wird schon ein grund haben warum sie nicht das halbe sr haben

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Re: wieder streit mit dem ex

Antwort von Joyannee am 18.08.2010, 7:43 Uhr

Hallo,

also ich war unverheiratet, während der Schwangerschaft schon getrennt und habe das gemeinsame Sorgerecht mit dem Vater meiner Tochter.
Immerhin ist es auch sein Kind - und er sollte nicht nur Pflichten sondern eben auch Rechte haben, die weiter gehen, als das Besuchsrecht. Vor allem dann, wenn der Vater vernünftig ist, keine Drogen oder Alkoholika zu sich nimmt und sich ebenfalls um das Kind kümmern möchte.
Hinzu kommt, dass es durchaus sein kann, dass du jetzt nicht mehr damit durchkommst, wenn er klagt - das kostet dann nur Geld und jedes Gericht wird mittlerweile auch dem nicht-verheiratetem Part nach einer Klage das Sorgerecht zusprechen.
Ein "Wegziehen" kann er nur in einem bestimmten Maße verhindern.
Zum Arzt darf er mit dem Kind auch ohne Sorgerecht - trotzdem halte ich es - trotz aller Probleme, die ich mit meinem Ex hatte, für die bessere Lösung, den anderen Partner ebenfalls mit einzubeziehen.
Zum Unterhalt:
Ansich ist er verpflichtet, die ersten 3 Lebensjahre des Kindes nicht nur dem Kind sondern auch dir Unterhalt zu bezahlen. Ich kenne nun deinen finanziellen Stand nicht, aber falls du zb. keine Rücklagen hast und Hartz-IV beantragen müsstest, kann es sein, dass du Probleme bekommst, wenn du auf den Unterhalt für dich verzichtest.

Diese Aufteilung ist zwar niedlich - allerdings würde ich an deiner Stelle darauf bestehen, dass er 130% bezahlt - 100 % an euch beide, 30 % gerne auf ein Sparbuch.
Denn - und das lass dir gesagt sein - der Unterhalt wird im Laufe der Jahre nicht zwingend mehr, aber die Kosten werden höher.
Irgendwann bereust du es, dass du nur 70 % bekommst - wenns blöd läuft, sind das nämlich 70 % von 199 Euro, macht gerundet 139 Euro.
Falls du Hartz-IV beziehst, wird dir aber der Unterhalt voll angerechnet, also nicht nur 139 Euro die du bekommst, sondern auch die 30 %, die dann aufs Sparbuch einrieseln.
Ich prophezeihe dir gleich heute - du wirst wahrscheinlich nicht damit zurecht kommen, spätestens, wenn die Ausgaben explodieren, bzw. mal wieder Sammelausgaben fällig sind.
Wir haben es so geregelt, dass ich den Unterhalt fürs Kind bekomme und wir beiden haben jeweils einige Sparmaßnahmen getroffen, die unserem Kind später zugute kommen.
Und obwohl ich sogar selbst arbeite und einen Lebensgefährten habe, merke ich trotzdem, dass es an manchen Monaten ganz schön eng wird mit dem Unterhalt.
Also - sparen schön und gut, aber nur das, was nicht benötigt wird.

Wie gesagt, ich denke nicht, dass du eine grosse Chance hast, jetzt noch damit durchzukommen, da das Verweigern des Sorgerechts verfassungswidrig ist. Also: einigt euch!
Zieht einen Mediator hinzu - haben wir damals gemacht - da wurde alles geregelt.
Und mittlerweile bin ich wirklich froh darüber - denn auch wenn man sich nach der Trennung nicht mehr so grün ist, ich weiss, dass - falls mir was passiert - mein Kind beim Papa in guten Händen wäre.

Lass deine Wut auf ihn nicht über dein Kind aus. Denn das wird sich freuen, wenn zwei Leute da sind, die notfalls "ja" oder "nein" sagen können.

Wir treffen uns übrigens in regelmässigen Abständen und sprechen über alles, was anfällt. Zb. Erziehungsfragen (damit man nicht ausgespielt wird) oder Klamottenfrage (welche Grösse, was schenken, was wird benötigt) oder Spielzeugfrage oder grössere Anschaffungen werden auch gemeinsam besprochen. Auch der Urlaub wird besprochen, wer sich wo aufhält mit Kind und wie erreichbar ist.
Ich halte diese Dinge für absolut wichtig!

Achso .... so ganz blind ist mein Vertrauen zu ihm natürlich nicht. Auf allen Geldern habe ich Verwalter sitzen .... die verwalten die Finanzen solange, bis mein Kind 21 Jahre alt ist. Nur für den Fall, dass .... naja etwas unvorhergesehenes mit mir passiert.
Auch in meinem Testament steht geschrieben, dass alle Gelder, die sie erbt, erstmal durch eine entsprechende Person verwaltet wird und erst im Alter von 21 an sie ausbezahlt werden.
Da ich nicht weiss, wie es in 10 Jahren aussieht, möchte ich nicht, dass sich mein Ex an meinem Tod bereichert und mein Kind dann quasi nichts mehr davon hat. Auch auf der Haushälfte, die sie erben würde, sitzt ne Menge drauf, sodass sich ihr Vater auch hier nicht bereichern könnte.

Also - Vertrauen schön und gut - klärt das ab und einigt euch.
Kontrolle aber immer behalten! Reagier nicht kopflos - das kann teuer werden.

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Re: wieder streit mit dem ex

Antwort von Marinasteven am 18.08.2010, 9:48 Uhr

Hallo!
Totaler Schwachsinn, es kann jeder mit der Versicherungskarte und dem Kind zum Arzt gehen, was ist denn wenn das Kind mal ins Ferienlagger fährt und da passiert was????
Desweiteren heißt Sorgerecht nicht das er einen Umzug von Dir verhindern kann. Und der Unterhalt den hast du zu berkommen ist zwar toll wenn man davon etwas anspart, aber das muß er dir überlassen. Er kann Dich nicht zwingen ihm Sorgerecht abzugeben.

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Re: wieder streit mit dem ex

Antwort von Leneline, 35. SSW am 18.08.2010, 9:55 Uhr

Ach weisst Du...
Wenn ich das lese, kriege ich Bauchschmerzen.
Ich habe ja gerade einen 1 1/2 Jahre andauernden Prozess gegen meinen Exmann hinter mir.
Da wir verheiratet waren, haben wir automatisch das gemeinsame SR.
Aber ich bin 25 km weit weg gezogen und so kam der Prozess um das
Aufenthaltbestimmungsrecht zustande.
Jetzt bin ich geschieden und werde das SR für mein 2. Kind nicht teilen.
Mein Partner akzeptiert es, weil er meine Gründe kennt.
Ich rede nicht über das Thema.
Beim Jugendamt habe ich mich mal erkundigt, was wäre, wenn mir was passiert.
Sie sagten, dass dann der Vater oder die Großeltern das Kind bekommen.
Ich befürchte aber in Deinem Fall, dass er vor Gericht geht.
Ich würde es darauf ankommen lassen.
So ein Prozess kann lange dauern. Ich spreche aus Erfahrung.
Wenn ich Deinen Beitrag lese, habe ich das Gefühl, Du wirst es nicht leicht haben.
Mit dem Unterhalt ist es so eine Sache.
Mein Ex wollte immer das Kindergeld teilen und hat Riesenterror gemacht.
Letztendlich bekomme ich es auf mein Konto und wir ziehen alle Kosten für unsere Tochter ab. Vom Rest bekommt jeder die Hälfte.
Unterhalt bekomme ich nicht, da wir ein Wechselmodell haben, bei dem unsere Tochter bei jedem zu gleichen Teilen ist.

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Re: wieder streit mit dem ex

Antwort von nita83, 38. SSW am 18.08.2010, 10:05 Uhr

hallo,
ich denke ihr solltet euch so einigen. aber ich gehöre ebenfalss zu den frauen die sagen ja auch der vater hat ein anrecht auf sein kind und wenn er will auch auf das halbe sorgerecht. er ist und bleibt der vater deines kindes egal was kommen mag.

beim unterhalt würde ich allerdings auch sagen das er die 100% dir zahlen soll und wenn er will zusätzlich etwas für´s kind wegpacken soll.

und es ist bestimmt streßfreier wenn ihr euch ausser gerichtlich einigt als wenn er vor gericht zieht und solange er nicht straffällig geowrden ist oder drogen und der gleichen nimmt,sind seine chancen sehr gut auch ohne deine zustimmung das halbe sorgerecht zuerhalten.

das zauberwort heißt in eurem falle kommunikation.

lg nita

p.s. der vater meines kindes bekommt auch das halbe sorgerecht auch wenn klar ist das wir nicht ewig so zusammen bleiben.

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Re: wieder streit mit dem ex

Antwort von Joyannee am 18.08.2010, 12:41 Uhr

Ich hoffe, dass dein Partner das auch nach einer eventuellen Trennung akzeptiert, dass du das alleinige Sorgerecht hast.
Denn wahrscheinlich wird es bis dahin so gut verpackte Gesetze geben, dass er es relativ zügigst einklagen könnte, ja es sogar ohne Zustimmung der Mutter nur aufgrund der Vaterschaftsanerkennung bekommen könnte.

Übrigens wird es wohl rückwirkend ein Gesetz geben, da der Kläger (dem wir dieses Urteil alle zu verdanken haben) im Jahr 2001 vor Gericht gezogen ist.

Die verbale, nicht kostenfreie Watsche vor Gericht kann sich selbstverständlich dann jeder abholen, der sie braucht.

Ja ich weiss, manchmal ist das auch blöd. Man wähnt sich im Recht und den Ex im Unrecht. Sicherlich ist es sinnvoll, da mal ein Gericht draufschauen zu lassen, wenn es zweifel gibt.
Aber eigentlich sollte man erstmal sich selbst fragen, ob man wirklich fair ist, oder ob man dieses "aSR" nur aufgrund der Machtposition haben möchte. Denn was spricht gegen geteilte Sorge, wenn Rechte und Pflichten genauso geteilt genutzt werden?

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Re: wieder streit mit dem ex

Antwort von Suki am 18.08.2010, 13:43 Uhr

im streitfall ums sorgerecht sollen ab herbst die gerichte entscheiden. ich würde es darauf ankommen lassen.
das mit dem 70% unterhalt musst du sicher nicht hinnehmen. lass dich professionell beraten!

lg suki

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