Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von nicba am 07.01.2007, 18:37 Uhr

wieder diese lästige Frage bezügl. Elterngeld.

Hallo :-)

Wollt mal fragen, ob man beim Elterngeld sich etwas dazuverdienen kann oder die Ausbildung weiter machen kann.

LG Nicole

 
1 Antwort:

Re: wieder diese lästige Frage bezügl. Elterngeld.

Antwort von p!nacolada, 30. SSW am 07.01.2007, 19:33 Uhr

hallo .. antworten zum elterngeld findest du hier:

http://www.elterngeld.net/

zu deinen fragen:

du kannst dir etwas dazu verdienen .. kommt halt drauf an, wieviel das ist .. du bekommst dann halt nicht 67% des einkommens, was du eigentlich verdienen würdest, sondern lediglich 67% von der differenz.

grundsätzlich darfst du aber nicht mehr als 30 stunden in der woche arbeiten.

wenn du dich in einer berufsausbildung befindest, und dort geld verdienst, zählt das nicht als einkommen in diesem sinne und muss nicht in form einer "erklärung zum einkommen" abgegeben werden. allerdings benötigst du einen nachweis von deiner ausbildungsstätte, bzw. deiner berufsschule. außerdem gilt hier die 30 stunden regulierung nicht:

[...] "Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt, sie eine Beschäftigung zur Berufsbildung ausübt ...."[...]

hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen.

gruss, doro

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