Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hinze, 31. SSW am 30.09.2008, 1:48 Uhr

Wie verhalte ich mich richtig ??

Hallo,
es ist so, ich hab normaler Weise am 6.12. ET. Es wird aber ein KS und der wird früher gemacht. Wie ist das jetzt mir dem Antrag auf Mutterschaftsgeld und danach Elterngeld ?? Wann sollte ich beides beantragen ??
Danke und Grüßle
Corinna

 
3 Antworten:

Re: Wie verhalte ich mich richtig ??

Antwort von Miriam72, 12. SSW am 30.09.2008, 8:14 Uhr

Hallo, Elterngeld kannst du nur mit Geburtsurkunde beantragen, beim Mutterschaftsgeld ist es glaub ich auch so.( Auf alle Fälle langt es nach der Geburt noch, und du bekommst das dann rückwirkend von der KK überwiesen, ). Ruf doch mal bei deiner KK an, evtl. ist das bei festem Termin anderst.
Liebe Grüße und noch schönes Kugeln bis dahin Andrea

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Re: Wie verhalte ich mich richtig ??

Antwort von biene0808, 37. SSW am 30.09.2008, 9:13 Uhr

Genau, Elterngeld geht nur mit der Geburtsurkunde und MuSchaGeld mußt kannst du ab 7 Wochen vor Termin beantragen,weil du da erst die Bescheinigung vom Arzt kriegst die du dafür brauchst. Das Geld bekommst du ja für 6 Wochen also für die Mutterschutzzeit vor der Geburt und ich glaub so früh wird der KS ja nicht gemacht. Also kriegst du das Geld so oder so vor der Geburt. Und wenn dein Baby da ist mußt du nochmal zur KK und da gibts dann Geld für die weiteren 8 Wochen, auch wenn dein Baby eher gekommen ist als es sollte.

Hoffe ich konnte dir helfen!!
Bei mir wars nämlich auch so
Und nächste woche kommt der wurm.
LG Sabrina

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Re: Wie verhalte ich mich richtig ??

Antwort von ifunanya, 30. SSW am 30.09.2008, 14:24 Uhr

Dein Geld für die Muschu frist beantragst du ganz normal für die 6 Wochen, sprich frühestens am 24.10 (wenn ich richtig gerechnet habe) bekommst du von deiner FÄ den Schein für die KK. Den füllst du aus udn gibst ihn ganz normal ab. Selbst wenn dein Baby 2 Wochen vorher kommt, bekommst du für die 6 Wochen dein Geld. Anschließend verlängert sich deine Mutterschutzfrist um die Zeit, die dein Baby zu früh kommt. und nach der Geburt reichst du die Geburtsurkunde ein udn bekommst für die weiteren 8 Wochen dein Geld. dAnschließend an diese 10 Wochen bekommst du dann Elterngeld (10 volle Monate).
Das Elterngeld beantragst du erst, sobald du die Geburtsurkunde hast. Den Antrag selbst, kannst du dir schon vor der Geburt holen.

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