Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Wanda73, 26. SSW am 02.06.2005, 5:45 Uhr

Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

wenn das Kind unehelich geboren wird und den Namen der Mutter erst mal bekommt, dann bei der Hochzeit den gemeinsamen Namen des Vaters und wenn es dann später heiratet?
Wisst ihr da Bescheid?
Einen schönen Start in den Tag aus Köln und ein herzliches Dankeschön.

 
10 Antworten:

Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von AnjaJ. am 02.06.2005, 6:20 Uhr

Also wir hätten uns auf einen Namen festlegen müssen, wenn wir nicht verheiratet gewesen wären.
LG
Anja

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von RamonaD, 35. SSW am 02.06.2005, 6:25 Uhr

Also bei Saskia war es damals so, dass sie erst meinen Namen bekam. 10 Mon. nach ihrer Geburt haben wir geheiratet und sie erhielt eine neue Geburtsurkunde und ist seitdem eine geborene Dirks.
Allerdings war das noch in der Zeit in der es gar keine andere Möglichkeit hat außer dem Kind den mütterlichen Nachnamen zu geben.
Inzwischen kannst du es Dir bei der Geburt ja schon aussuchen ob das uneheliche Kind den Nachnamen der Mutter oder des Vaters bekommen soll und so denke ich das dieses Verfahren von uns gar nicht mehr möglich ist sondern du dich gleich entscheiden musst welchen Namen das Kind tragen soll.
Ich würde einfach mal bei Standesamt anrufen und dort nachfragen.
Liebe Grüße
Ramona

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von M+J, 30. SSW am 02.06.2005, 6:42 Uhr

Da ich vor drei Wochen erst geheiratet hab kann ich es Dir zufällig sagen :-)
Du brauchst dann wenn Ihr heiratet nur die Vaterschaftsanerkennung und die Geburtsurkunde abgeben und das kleine bekommt automatisch den Familiennamen.

LG Melanie

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von M+J, 30. SSW am 02.06.2005, 6:44 Uhr

Achso mein Sohn hat bis jetzt meinen Namen getragen und trägt jetzt den Namen vom Papa (also Familiennamen), geht total ohne Probleme. Nach drei Wochen ca. kannst Du Dir dann eine neue Geburtsurkunde für das kleine abholen.

LG Melanie

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So funktioniert es schon vor der Geburt

Antwort von sonnenschein1970, 27. SSW am 02.06.2005, 8:44 Uhr

Hallo,
da wir auch nicht verheiratet sind und unser Kind den Namen des Vaters bekommen soll, haben wir uns schon recht früh darum gekümmert.
Der Vater muss beim Jugendamt die Vaterschaft anerkennen, wir haben dabei auch gleich das Sorgerecht geteilt, denn bei unverheirateten hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und die Vaterschaftsanerkennung bedeutet nicht das Sorgerecht haben. Ins Krankenhaus müsst Ihr dann Deine Geburtsurkunde und den Durchschlag für das Standesamt der Vaterschaftsanerkennung mitnehmen und mit einem Dreizeiler den Nachnamen festlegen und schon kann das Kind den Nachnamen des Vaters bekommen. Finde ich ein bißchen einfacher als später und Geburtsurkunde umschreiben usw. Und wenn Ihr Euch einig seid.
Die Anerkennung hat übrigens nicht so lange gedauert. Ihr müsst allerdings beide zum Jugendamt und den Paß nicht vergessen.
Schöne weitere Zeit!
Liebe Grüße
Patricia

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von sanne1512, 13. SSW am 02.06.2005, 10:14 Uhr

Unsere Tochter wurde 2001 mit meinem Nachnamen geboren. Letztes Jahr haben wir geheiratet und die Kleine hat automatisch eine neue Geburtsurlunde mit neuem Nachnamen bekommen. Das geht so einfach, wenn das Kind unter 5 Jahren ist. Also, kein Problem. Unser 2.Kind hat nun von anfang an den Namen vom Papa. :-)

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von Stoffel84, 9. SSW am 02.06.2005, 10:45 Uhr

hi

also mein sohn wurde auch mit meinem namen geboren! haben dann danach eine namensgebung gemacht und nun trägt er den namen vom papa! kostet knapp 20 euro! kann man aber vor der geburt machen und dann oist es auch kostenlos!!!

LG steffi

www.das-stoffelchen.de.vu

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von Sab.Lau., 17. SSW am 02.06.2005, 12:09 Uhr

Hallo!

Also Laura geboren wurde waren wir auch noch nicht verheiratet und Laura hat meinen Nachnamen bekommen. Als wir 10 Monate später geheiratet haben und wir den Familiennamen von meinem Mann gewählt hatten, hieß Laura automatisch auch so. Ich habe mir dann mal eine neue Geburtsurkunde rausschreiben lassen und da ist sie jetzt eine geborene Wibmer, und der alte Name ist somit vollkommen weggefallen.
Das wird immer so gemacht wenn du innerhalb von 5 Jahren den leiblichen Vater des Kindes heiratest. Hab da nämlich nachgefragt.

LG Sabine

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von speedy, 28. SSW am 02.06.2005, 13:46 Uhr

Hi,
das Namensrecht ist inzwischen recht einfach:
1) bei unverheirateten Paaren: Wahlrecht zwischen dem Namen der Mutter oder des Vaters (sofern beide EG-Inländer sind, sonst z.T. Sonderregelungen nach EGBGB). Einzige Voraussetzung: Anerkennung der Vaterschaft beim Jugend- oder Standesamt (kostenlos, kann auch bereits vor der Geburt erfolgen - Geburtsurkunden beider Partner mitnehmen). Beim Ausfüllen der Unterlagen im Krankenhaus oder bei der Anmeldung der Geburt beim Standes- und Einwohnermeldeamt nach der Geburt eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung beilegen.

2) bei späterer Heirat:
a) bei Wahl eines gemeinsamen Familiennamens: der Familienname ist stärker als der Wahlname, das Kind erhält dann automatisch den Familiennamen. Neue Geburtsurkunde wird ausgestellt.
b) bei Beibehaltung der jeweiligen Namen soll der Name des Kindes geändert werden. Etwas problematischer aber auch möglich. Wichtig: Antrag innerhalb von 3 Monaten nach Hochzeit vor dem Standesamt nötig.

Ich hoffe, das hilft dir weiter,
Gruß, Speedy

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Re: Wie verhält es sich mit dem Nachnamen?..

Antwort von engelchen500, 33. SSW am 02.06.2005, 18:33 Uhr

Hi,
wir haben das gleiche Problem und uns schon mal schlau gemacht. Wenn man nicht verheiratet ist, bekommt das Kind automatisch den Nachnamen der Mutter. Anders ist es, wenn Du und dein Freund bestimmt, dass es den Nachnamen des Vaters haben sollt. Das geht aber wohl nur, wenn ihr schon vor der Geburt des Kindes eine Vaterschaftsanerkennung und /oder Sorgerechtserklärung abgebt. So haben die uns das gesagt. Heißt das Kind so wie du und heiratet ihr, nimmt das Kind auch den gemeinsamen Familiennamen an.
Viele Grüße, Katja

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