Geschrieben von Sandra78, 10. SSW am 20.02.2007, 15:16 Uhr |
Wie funktioniert das mit dem Eltergeld+Erz.geld wenn...
...ich habe sicher noch Zeit, aber Gedanken machen wir uns um folgendes.
Ich verstehe das ganze nicht was Elterngeld betrifft und ob es noch Erziehungsgeld gibt.
Also: Ich arbeite derzeit von zu Hause aus auf 400 Euro Basis. Dieser Vertrag endet im Mai da ich mich eigentl. selbstständig machen wollte. Geht ja nun nicht, muss eben alles verschoben werden.
Mein Mann ( ich sage Mann, verheiratet sind wir aber nicht ) arbeitet bei der BW als Offizier und verdient recht gut. Bekomme ich dann Eltern +Erziehungsgeld??? Oder gibt es nur noch das Elterngeld. Wie lange bek. man was? Und wie hoch. Ich verdiene ja auch ab Juni kein Geld mehr, das heisst wir müssen von seinem Geld leben + das Kindergeld unserer ersten Tochter. Ab Sept. kommt das 2.Kind, wie läuft das dann.
Muss ich mich krankenversichern bei ihm mit? Hilfe, das wird aber teuer.
Arbeitslosengeld bek. ich nicht weil kein ganzes Jaht zus. gekommen ist.
Ich finde überall nur gestückelte Infos.
Wer ist so lieb und könnte sich mal die Zeit nehmen mir das zu erläutern.
Das wäre so lieb...:-))))))
LG Sandra
Re: Wie funktioniert das mit dem Eltergeld+Erz.geld wenn...
Antwort von Mariposa, 16. SSW am 20.02.2007, 15:26 Uhr
Hallo Sandra,
alles kann ich leider auch nicht beantworten...
Erziehungsgeld gibt es für Kinder ab 1.1.2007 geboren nicht mehr, dafür das Elterngeld. Wie sich das bei dir genau berechnet, kann ich nicht sagen, aber du bekommst mindestens 300€ Sockelbetrag plus evlt. den Geschwisterbonus von 75€, falls dein erstes Kind unter 3 Jahre alt ist.
Das Elterngeld gibt es 1 Jahr lang, oder wenn du willst, teilst du es auf 2 Jahre auf und bekommst dann jeden Monat nur die Hälfte.
Über Krankenversicherung und Arbeitslosengeld weiß ich leider nichts, vielleicht jemand anderes im Forum...
LG, Mari
Re: Wie funktioniert das mit dem Eltergeld+Erz.geld wenn...
Antwort von Linda761, 25. SSW am 20.02.2007, 15:27 Uhr
Du bekommst Elterngeld. Bei Dir wird es wahrscheinlich auf den Sockelbetrag von 300 Euro monatlich für 12 Monate hinauslaufen (zugrundegelegt wird das Einkommen der letzten 12 Monate, wenn Du einen Teil dieser Zeit nicht gearbeitet hast, wird es gemittelt, von daher wirst Du wahrscheinlich nicht auf einen Durchschnittsverdienst von mehr als 300 Euro kommen).
Wenn Dein älteres Kind unter 3 ist bekommst Du 75 Euro mehr bis es 3 wird.
Falls Du vor dem Mutterschutz gesetzlich krankenversichert bist, bist Du während der Elternzeit beitragsfrei weiter versichert.
Viele Grüße
Linda
erziehungsgeld gibt es nicht mehr
Antwort von two_kids am 20.02.2007, 15:29 Uhr
du bekommst dann elterngeld und zwar vom durchschnitt der 12 monate vor der geburt 67%.
wenn du nicht mehr angestellt bist, musst du dich selbst krankenversichern und die kinder. bei deinem mann wird das nicht gehen, da er keiner krankenkasse angehört und ihr nicht verheiratet seid.
arbeitslosengeld bekommst du auch nur, wenn du dem arbeitsmarkt zur verfügung stehst.
lg two_kids
Noch was vergessen...
Antwort von Mariposa, 16. SSW am 20.02.2007, 15:30 Uhr
Das Elterngeld gibt es ab dem Tag der Geburt. Mutterschaftsgeld wirst du ja nicht vom Arbeitgeber bekommen, aber evtl. das Geld von der Krankenkasse - das sind maximal 13€ pro Tag, aber nicht mehr, als du vorher verdient hast. Das Geld gibt es während des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt.
Aber da bei dir die Krankenkversicherungsfrage nicht geklärt ist, weiß ich nicht, ob du überhaupt etwas bekommst...
Mari
@Linda761
Antwort von two_kids am 20.02.2007, 15:32 Uhr
beitragsfrei krankenversichert ist man nur, wenn man einen arbeitgeber hat und in elternzeit ist.
da sie nicht in elternzeit geht (ohne arbeit keine elternzeit), ist sie nicht beitragsfrei krankenversichert.
lg two_kids
Re: @Linda761
Antwort von Linda761, 25. SSW am 20.02.2007, 16:19 Uhr
Doch, man kann sich beitragsfrei krankenversichern, auch wenn man keinen Arbeitgeber hat. Entscheidend ist der Status vor der Geburt. Wenn sie nach dem Ende ihres Arbeitsvertrags über das Arbeitsamt gesetzlich krankenversichert wird, kann sie sich nach der Geburt für die Dauer der Elternzeit beitragsfrei krankenversichern.
Es wird jede Mutter in der Elternzeit gleich behandelt. Man kommt nur dann nicht in die gesetzliche Krankenversicherung, wenn man auch schon vorher nicht gesetzlich krankenversichert war.
Selbstverständlich kann man ohne Arbeit Elternzeit nehmen. Elternzeit ist ja nicht nur für den Job relevant, sondern auch für die Anrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung (und arbeitslose Mütter kriegen ihre Kinder genauso angerechnet wie welche, die vorher gearbeitet haben).
Danke für eure Mühe/echt lieb!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort von Sandra78, 10. SSW am 20.02.2007, 17:08 Uhr
....das ihr euch die zeit genommen hattet.
Das hilft mir sehr, um alles ausrechnen etc. zu können
Daaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanke!
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