Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von Heraklea, 16. SSW am 19.10.2005, 12:03 Uhr

Wer von euch hat eine geringfügige Beschäftigung?

Hallo!

Ich würde gerne wissen, wer von euch im Moment eine geringfügige Beschäftigung ausübt.
Ich hätte dazu nämlich mal ein paar Fragen wie das mit der Schwangerschaft ist.

Mein Chef will mir nämlich alle Restüberstunden und -urlaubstage vor der Schutzfrist auszahlen und mich dann abmelden (keine Unterbrechungsmeldung!). Wenn ich dann wiederkomme, würde er mich wieder anmelden.
Kann man das so machen?

Ab Januar beginnt schon meine Schwangerschaftsvertretung. Mit unbefristetem Vertrag. Muß mich mein Arbeitgeber wieder einstellen oder darf die Vertretung bleiben?
Ich habe zu meinem Chef gesagt, daß ich ganz sicher am 01.01.2007 wieder anfangen möchte. Er meinte aber, daß er sich jetzt noch nicht festlegen möchte, da immer mal etwas dazwischen kommen kann.

Was sagt ihr dazu? Wie sind meine Rechte?

LG
Conny

 
4 Antworten:

Re: Wer von euch hat eine geringfügige Beschäftigung?

Antwort von Nicky1968, 38. SSW am 19.10.2005, 12:16 Uhr

Hallo,

bis zum Mutterschutz war ich auch geringfügig beschäftigt. Allerdings in einem großen Unternehmen bei uns in Schleswig-Holstein.
Mit Beginn der Schwangerschaft war ich einer Teilzeit-Bzw. Vollzeitkraft gleichgestellt. Soll heißen, ich habe meinen Resturlaub vor dem Mutterschutz nehmen können und gehe jetzt erstmal für 3 Jahre in den Erziehungsurlaub.
Ob ich danach wieder dort anfange weiß ich noch nicht, aber wenn ich möchte, würde ich meinen Job wiederkriegen.

LG Nicole

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wer von euch hat eine geringfügige Beschäftigung?

Antwort von Mellibi, 20. SSW am 19.10.2005, 12:21 Uhr

Ich arbeite auch auf 400 Euro Basis.
nd zwar war das so:
Meine Schwester hatte vorher diesen Beruf ausgeübt (auch 400 Euro) und wurde schwanger.So suchten sie vertretung die ich dann war.Es hieß ich solle bleiben bis sie wieder kommt.Hatte aber auch einen unbefristeten vertrag und sie auch.
Als sie dann in Mutterschutz ging würde sie auch sogesagt gekündigt.Bekam ein schreiben mit dank für die gute zusammenarbeit und ihre Lohnsteuerkarte wieder.
Als sie allerdings 10 Wochen nach der Geburt wieder kommen wollte hieß es sie dürfe in 3 Wochen wieder anfangen und ich durfte auch trotzdem bleiben.
Muß allerdings auch dazu sagen das sie nicht direkt zu dem Chef ging sondern unserem Produktionsleiter der sie wieder einstellte.
Wir verstehen uns einigermasen gut mit ihm.Sind auch alle per du miteinander.
Also 100% ig sicher bin ich mir nicht ob er dich wieder einstelen muß aber ich denke schon.
Aber das mit dem abmelden kann er auf alle fälle machen warum auch immer.
Wünsch dir viel glück Melanie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wer von euch hat eine geringfügige Beschäftigung?

Antwort von Vitamin, 39. SSW am 19.10.2005, 13:37 Uhr

Hi!

Für Dich wäre es besser, wenn Dein Chef nur eine Unterbrechungsmeldung machen würde, dann bekommst Du sogar ein bißchen Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Er kann Dich aber trotz Schwangerschaft jederzeit kündigen, muss Dir auch hinterher keinen Job geben wenn er dann jemand anders eingestellt hat.

So zumindest meine Information!

Sonst guck mal unter www.minijob-zentrale.de oder ruf die Service-Hotline an: 01801 200 504
Hab ich vor ein paar Monaten auch gemacht, die waren sehr nett!

Meine Chefin hat daraufhin eine Unterbrechungsmeldung gemacht.
Übrigens darf Dein Chef Dir im MuSchu tatsächlich gar nichts zahlen, ich hab auch alles vorher schon bekommen.

Viele Grüße! Stephanie

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: Wer von euch hat eine geringfügige Beschäftigung?

Antwort von Femito, 36. SSW am 19.10.2005, 14:08 Uhr

Hallo!
Ich habe auch einen 400,- EUR Job und bin jetzt im Mutterschutz.
Also es ist so, wenn Du einen ganz normalen Arbeitsvertrag hast, unbefristet und mit Urlaubsanspruch etc., dann hast Du die gleichen Rechte wie jede andere schwangere Arbeitnehmerin auch! Sprich Du hast Kündigungsschutz, die Mutterschutzbedingungen gelten für Dich ganz normal, und Du hast Anspruch auf Mutterschutz und Erziehungsurlaub. Du musst auch nach dem Erziehungsurlaub wieder beschäftigt werden. Das Einzige, was es nicht gibt, ist Geld während der Mutterschutzfrist. Da ist es ja sonst so, dass einen Teil die Krankenkasse zahlt und einen Teil der Arbeitgeber. Das fällt hier weg. Also ab Mutterschutzbeginn bekommst Du kein Geld mehr, auch nicht von der Krankenkasse, wenn Du familienversichert bist. Wie das wäre, wenn Du Dich freiwillig selbst versichert hast, weiss ich nicht. Aber Du kannst dafür einen Antrag bei der Mutterschaftsgeldstelle des Bundesversicherungsamtes stellen, und kannst dann eine einmalige Zahlung von max. 210,-EUR Mutterschaftsgeld bekommen. Das kriegt man wohl aber erst nach der Entbindung, denn man muss auch noch die Geburtsurkunde einreichen.
Ob Dein Chef Dich abmelden darf oder nur eine Unterbrechensmeldung machen kann, weiss ich leider nicht. Die Mutterschaftsgeldstelle verlangt aber auch diese Unterlagen vom Arbeitgeber und da steht drin, entweder Unterbrechensmeldung oder Abmeldung. Also von daher kann er Dich wohl schon abmelden, was aber nicht heisst, dass Du keinen Anspruch mehr auf Deinen Job hast. Wie gesagt, Dir steht alles zu, wie bei "normelen" Arbeitnehmerinnen auch. Hast Du natürlich nur einen befristeten Vertrag, läuft dieser aus.
Liebe Grüsse!

Inka

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.