Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Thierchens am 21.03.2007, 7:26 Uhr

Wer kennt sich mit dem Elterngeld aus ?

Hallöchen Ihr Lieben,
wir erwarten in diesem Jahr unser 2. Kind und fragen uns nun, was wir an Elterngeld erwarten können. So wirklich habe ich das ganze noch nicht verstanden und hoffe nun das Ihr mir weiterhelfen könnt.
Folgendes: Ich bin, wenn unser zweites Kind auf die Welt kommt, noch im Erziehungsurlaub. Habe aber in dieser Zeit geringfügig gearbeitet. Mein Mann arbeitet vollzeit und verdient gut, dass wir also kein Erziehungsgeld bekommen haben. Daher meine Frage: Was steht uns an Elterngeld zu ? Die 300 Euro als Sockelbetrag oder ...... ? Wird mein Aushilfsjob als Berechnungsgrundlage genommen ?

Vielen Dank für Eure Hilfe. Vielleicht blicke ich dann mal so langsam durch.
LG Heike

 
4 Antworten:

Re: Wer kennt sich mit dem Elterngeld aus ?

Antwort von beccile, 27. SSW am 21.03.2007, 8:23 Uhr

hi

das kommt darauf an, wieveil du verdient hast;-)
67% von deinem nettolohn bekommst du, wenn das weniger als 300.- sind (also die 67%) dann bekommst du den sockelbetrag.
wenn dein erstes kind noch unter drei jahre ist, dann bekommst du, bis dieses den dritten geburtstag hat,noch den geschwisterbonus von 75.- im monat.


nicky

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Re: Wer kennt sich mit dem Elterngeld aus ?

Antwort von Kathi26, 17. SSW am 21.03.2007, 8:37 Uhr

Hallo Thierchens,
schau doch mal auf dieser Seite
http://www.elterngeldrechner.de/
Da kannst Du wunderbar das Elterngeld berechnen oder einige Unstimmigkeiten klären. Vielleicht hilft´s weiter...
LG Kathi26

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Re: Wer kennt sich mit dem Elterngeld aus ?

Antwort von Sommerbaby1, 23. SSW am 21.03.2007, 9:07 Uhr

So richtig hab ich das aber nicht verstanden. Wenn ich doch Elterngeld beantrage dann wird das doch von meinem Nettolohn berechnet.
Warum werden dann das Mutterschaftsgeld als Einkommen abgezogen. Das ist doch reine Verarsch....

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Re: Wer kennt sich mit dem Elterngeld aus ?

Antwort von susi_mutz, 27. SSW am 21.03.2007, 11:28 Uhr

Hallo,

die ersten zwei Monate bekommst du ja eh das Mutterschutzgeld - also volle 100 % Lohnfortzahlung auch als geringfügig Beschäftigte. Danach hast du Anspruch auf noch weitere 10 (oder wenn dein Mann auch daheim bleibt 12) Monate Elterngeld. Du würdest den Sockelbetrag bekommen. Da du aber berufstätig warst, wenn auch nur geringfügig, bekommst du etwas mehr, so dass du in der Summe so bei knapp 400 Euro wieder bist plus den Zuschlag, wenn das erste Kind noch keine 3 Jahre alt ist.

Viele Grüße, susi

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