Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Novi82 am 20.02.2008, 15:39 Uhr

wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS???

Wann bekommt man es, von wem,
FA verschrieben?
Für wie lange kann man es beantragen?
Wird der Gehalt weiterhin voll gezahlt, vom AG?

Erzählt mal bitte alles!

Danke

 
6 Antworten:

Re: wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS?

Antwort von Anja0881 am 20.02.2008, 16:05 Uhr

Also ein Beschäftigungsverbot wird vom FA ausgestellt und das geht eigentlich schon ab der 12. Woche, aber das liegt im ermessen des Arztes. Das Beschäftigungsverbot gillt, zumindest war es bei mir so, die ganze SS. Der Arbeitgeber zahlt weiter das Gehalt;), obwohl die meisten Firmen für so etwas eine Versicherung haben, die dann einspringt, aber das kann dir ja relativ egal sein, hauptsache das Geld kommt. Mein Arbeitgeber wollte damals selbst ein Beschäftigungsverbot von meinem Arzt für mich haben. War Krankenschwester in der Hauskrankenpflege und als Schwangere nicht wirklich zu gebrauchen, weil man so vieles nicht mehr darf!!! habe dann mit meiner Ärztin gesprochen und die hat dein eins ausgestellt!

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Re: wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS?

Antwort von Vroni+Krümel, 25. SSW am 20.02.2008, 16:35 Uhr

Hallo,

ein Beschäftigungsverbot liegt natürlich immer im ermessen des Arztes, aber eigentlich tritt das Beschäftigungsverbot nur ein wenn Deine Arbeit, Deine Schwangerschaft gefährdet.
Z.B. Du musst Dienstlich Auto fahren, das darf man ab dem 5 Monat nicht mehr. Wenn Dein Chef Dich nicht anderweitig einsetzen kann, kann Dein Arzt das Verbot aussprechen ...

Und Dein Einkommen ändert sich nicht.

LG
Vroni&Krümel

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Re: wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS?

Antwort von easymaus, 17+3. SSW am 20.02.2008, 16:41 Uhr

Kann mich den anderen soweit anschließen!

Mobbing z.B. ist auch ein Grund ein Beschäftigungsverbot zu bekommen, da der ganze Stress auch nicht gut für dich und dein Kind wäre...

LG, easy

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Re: wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS?

Antwort von jones74, 25. SSW am 20.02.2008, 17:15 Uhr

Habe das Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber bekommen. Da war ich gerade mal in der 6. oder 7. Woche. (Grund kein Schutz vor Zytomegalie - bin Erzieherin).
Das gute an dem BV ist, das Geld wird weiter gezahlt ohne Einschränkungen - also auch Weihnachtsgeld, etc. Man darf keinerlei finanzielle Nachteile haben.

Gruß Jones

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Re: wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS???

Antwort von Pimselmus, 34+0. SSW am 20.02.2008, 17:15 Uhr

Hallo!
Bin seit August 2007 wegen Beschäftigungsverbot zu Hause. In meinem Job hatte ich mit Abgasen und Chemikalien zu tun(Tankstelle). Außerdem hätte ich den ganzen Tag stehen müssen. Eigentlich hätte ich gerne weitergearbeitet. Mein Chef hätte dann eine Firma beauftragen müssen, um Abgasmessungen auf dem Tankstellengelände vornehmen zu lassen. Das wäre ihn teurer gekommen, als mich gleich nach Hause zu schicken. Habe meinen Lohn weiterbekommen. Allerdings natürlich ohne Schichtzulage.
Rede mit deinem Arzt. Wenn er der Meinung ist, das deine Arbeit für das Kind schädlich sein kann, stellt er dir bestimmt auch eine Bescheinigung aus.

Lieben Gruß Pimselmus

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Re: wer kennt sich aus mit dem Beschäftigungsverbot i.d. SS?

Antwort von Kaddabell, 23. SSW am 20.02.2008, 20:48 Uhr

Der FA oder aber auch der Arbeitgeber können das Beschäftigungsverbot ausstellen. Und es gibt da zwei Arten: Einmal das partielle Beschäftigungsverbot, das bedeutet, daß Dein Arbeitgeber Dir einen Schonarbeitsplatz anbieten muß, z.B. eine sitzende Tätigkeit, wenn Du sonst nur stehst usw.

Das generelle Beschäftigungsverbot ist sozusagen wie eine Krankschreibung, nur daß dann der AG sofort bezahlt, ohne daß die KK die ersten 6 Wochen zahlt. Hat die Firma, in der Du arbeitest, weniger als 20 Mitarbeiter, bekommt der AG das Geld sogar (vom Staat?) wieder zurück.

Warum möchtest Du denn nicht mehr arbeiten?

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