Geschrieben von Shamay89, 35. SSW am 13.07.2010, 12:32 Uhr |
Wer kennt sich aus? Kindergeld, Elterngeld
Ich muss für das nächste Jahr leider Arbeitslosengeld beantragen.
Jetzt war ich bei der ARGE und mir wurde gesagt, dass ich ERST den Kindergeldantrag und den Elterngeldantrag stellen müsste.
Ich dachte die ganze Zeit, dass das erst nach der Geburt geht, indem man die Geburtsurkunde vorlegt, aber die Frau meinte, dass es auch schon vorher geht und man dann alles nachreichen kann.
Was ist denn jetzt richtig?
Ich meine von irgendwas muss ich ja auch meine Miete bezahlen und wenn ich das alles erst nach der Geburt beantragen kann, einschließlich ALG werd ich wohl verhungern müssen. Dazu kommt ja noch, dass ich dann erstmal die Vaterschaftsanerkennung brauche um die anderen Anträge zu machen und das wird wohl eine längere Sache, da es vermutlich bis vor´s Gericht gehen wird...
Re: Wer kennt sich aus? Kindergeld, Elterngeld
Antwort von cke04, 32. SSW am 13.07.2010, 12:41 Uhr
hallo
ich meine das geht erst wenn die urkunden da sind, man muss ja auch die bescheinigungen für das mutterschaftsgeld von der krankenkasse beilegen.
also die anträge hab ich mir schon zuschicken lassen und ich füll sie so weit aus wie es geht und wenn die urkunden da sind schick ich sie gleich raus.
ruf doch mal dort an und erkundige dich.
Re: Wer kennt sich aus? Kindergeld, Elterngeld
Antwort von skr am 13.07.2010, 12:42 Uhr
du kannst die anträge fertig machen.
ich würde es erst abschicken mit den bescheinungen vom standesamt, sonst haste son hickhack
Re: Wer kennt sich aus? Kindergeld, Elterngeld
Antwort von KleinerKäfer am 13.07.2010, 12:42 Uhr
Also ich konnte meine Anträge auch erst nach Geburt abgeben, aber wenn die sagen, dass du die Geburtsurkunde nachreichen kannst, würde ichs doch mal probieren.
Wegen der Vaterschaftsanerkennung, ruf doch ma bei den Ämtern an und frag nochmal genau nach wie das ist, wenn du das alleinige Sorgerecht hast. Ob du dann auch die Unterschrift des Kindvaters brauchst. Bilde mir ein, dass wenn du das alleinige Sorgerecht hast, dass du dann die Unterschrift nicht unbedingt brauchst. Dann brauchst du aber eine Bescheinigung vom Jugendamt.
Und du kannst dann auch für 14 Monate Elterngeld beantragen und nicht nur für 12!!
Re: Wer kennt sich aus? Kindergeld, Elterngeld
Antwort von kati1976 am 13.07.2010, 12:46 Uhr
kann man erst nach der geburt beantragen, du brauchst dazu die geburtsurkunde
Re: Wer kennt sich aus? Kindergeld, Elterngeld
Antwort von speedy, 30. SSW am 13.07.2010, 12:46 Uhr
Hi,
du kannst die Anträge durchaus schon vorher einreichen und dann das Geburtsdatum, AG-Bescheinigung etc. später nachreichen. Bearbeitet wird der Antrag allerdings erst mit Vorlage der Geburtsurkunde. Wahrscheinlich braucht die Arge aber die Bearbeitungsnummer und die wird direkt bei Antragseingang vergeben.
Allerdings wird die Arge den ALG-Antrag für 2011 auch erst bearbeiten, wenn der Elterngeld-Bescheid rechtskräftig ist, so dass sich die Katze in den Schwanz beisst.
Wenn du tatsächlich erst für nä Jahr ALG beantragen willst, hat der Antrag aber noch Zeit - du könntest ja theoretisch auch dieses Jahr noch relevante Einnahmen erzielen, so dass er ohnehin jetzt noch nicht bearbeitet wird.
Gruß, Speedy
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