Geschrieben von PoisonLady am 19.06.2008, 11:22 Uhr |
Wenn der Vertrag ausläuft
Ich hab ne etwas komplizierte Frage und zwar ist es so,das ich einen befristeten Arbeitsvertrag habe,der geht bis Ende Januar. Nach meiner Rechnung würde ich im Dezember in den Mutterschutz gehen.
Weiß jemand wie es dann läuft wenn mein Vertrag dann ausläuft,muss ich mich dann extra arbeitslos melden oder nicht wegen dem Mutterschutz???
Ich kenne mich da überhaupt nicht aus und weiß gar nicht so richtig bescheid wo und wie und was ich melden muss.
Re: Wenn der Vertrag ausläuft
Antwort von moni77, 17. SSW am 19.06.2008, 11:29 Uhr
Hallo!
Na, soweit ich weiß, mußt du dich eh 3 Monate vorher melden, wenn der Vertrag ausläuft. Immer. Aber die beim Amt können dich ja nicht vermitteln, hast ja auch Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit( wenn du das möchtest, versteht sich). Geh 3 Monate vorher hin und lass dich beraten! Genaueres kann ich dir leider nicht sagen. Sorry
GLG moni
Re: Wenn der Vertrag ausläuft
Antwort von Hotsprings am 19.06.2008, 11:33 Uhr
Arbeitslos melden in dem Sinne musst du nicht, aber du kannst in Daten registrieren lassen, dass du in Mutterschutz und dann in Elternzeit bist.
Aber lass dir die Verdienstbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen, falls du nach dem Mutterschutz bzw. Elternzeit doch noch arbeitslos sein solltest. Ist immer megaaufwendig, wenn man ein Jahr später noch Unterlagen braucht. Dann hast das Zeug ausgefüllt daheim liegen.
Vom Frauenarzt bekommst einen gelben Zettel wegen dem Mutterschaftsgeld, den reichst du bei der Krankenkasse ein. Die Krankenkasse holt sich dann eine Verdienstbescheinigung von deinem Arbeitgeber. Und dann rechnen sie die Höhe deines Mutterschaftsgeldes aus. Einen Teil davon zahlt dein Arbeitgeber bis Vertragsende. Wenn du danach noch im Mutterschutz bist, entspricht das Mutterschaftsgeld deinem Arbeitslosengeld, dass du bekommen würdest.
Ich hatte das letztes Jahr auch.
Hotsprings
Re: Wenn der Vertrag ausläuft
Antwort von Leo engel, 36. SSW am 19.06.2008, 11:37 Uhr
Der Vertrag läuft dann ja einfach aus.
Eigentlich musst du es dem Arbeitsamt melden. Da dann aber gleich sagen wegen muSchu und Elternzeit. 'Mich haben sie aus der Vermittlung rausgenommen bis mein Krümel (noch im Bauchi) 3Jahre alt ist. Wenn ich vorher deren Hilfe möchte, brauch ich mich da nur zu melden. Aber hätten die mich aus der Vermittlung nicht rausgenommen hätte ich da alle 3Monate hingemusst.
Lg Yvette
Re: Wenn der Vertrag ausläuft
Antwort von wolke76, 39. SSW am 20.06.2008, 8:26 Uhr
Hallo,
ein Hinweis zum Mutterschaftsgeld:
Dass das Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG gezahlt wird, stimmt so nicht!
Wichtig ist, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht, wenn du in Mutterschutz gehst. Bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zahlt die Krankenkasse 13€ Mutterschaftsgeld, die Differenz zum bisherigen Netto-Entgelt zahlt der Arbeitgeber.
Ab dem Tag, der auf das Ende des Vertrages folgt, zahlt die Krankenkasse dir Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (nicht Arbeitslosengeld!!). Als Grundlage für diese Leistung wird also der bisherige Verdienst herangezogen! UND: das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes wird Brutto wie Netto gezahlt, weil KEINE Beiträge zu entrichten sind.
Sofern der Vertrag VOR der Schutzfrist ausläuft, solltest du dich beim AA melden. Auch wenn die dich nicht mehr vermitteln können.
Viele Grüße und alles Gute!
Wolke