Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mama Jana, 33. SSW am 09.04.2007, 13:07 Uhr

Welche Behördengänge nach der Geburt?

Ich bin gerade dabei, mir eine Liste zu machen, welche Behördengänge ich noch machen muss - und welche davon ich schon vor der Geburt erledigen kann.

Standesamt (Kind anmelden)
gemeinsames Sorgerecht beim Jugendamt (geht schon vorher)
Kindergeld
Elterngeld
Erziehungszeit

Hab ich was vergessen?

 
7 Antworten:

Re: Welche Behördengänge nach der Geburt?

Antwort von SilkeJulia am 09.04.2007, 13:11 Uhr

Hallo,

hast nix vergessen.
Aber wegen dem Standesamt, frag da mal in deiner Entbindungsklinik nach, oft melden die das direkt ans Standesamt, so dass ihr da nix machen müsst.

LG,

Silke

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Re: Welche Behördengänge nach der Geburt?

Antwort von Mama Jana, 33. SSW am 09.04.2007, 13:24 Uhr

Ja, hiess es vorher bei uns auch. Aber dann mussten wir doch zum Standesamt trotten, weil wir nicht verheiratet sind. Da gibt es wieder andere Abläufe...

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Re: Welche Behördengänge nach der Geburt?

Antwort von SilkeJulia am 09.04.2007, 13:34 Uhr

Hm, ja, das kann dann natürlich sein.

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@Mama Jana

Antwort von myfirsttime, 30. SSW am 09.04.2007, 14:14 Uhr

Hallo,

bin auch gerade dabei mich im Internet zu erkundigen, wie ich z.B Mutterschutzgeld beantragen muss usw........
bin auch nicht verheiratet, weiß leider nicht worauf ich alles achten muss???? gibt es evtl eine Liste, welche Behördengänge ich vor und welche ich nach der Geburt mache?????? Oder was ich vor und nach der Geburt beantragen kann????
Vielen Dank & einen schönen Tag noch
LG
ariana

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Re: @myfirsttime

Antwort von Mama Jana, 33. SSW am 09.04.2007, 14:43 Uhr

Hallo Ariana!

Ich weiß nicht, ob es solch eine Liste gibt. Wenn ich die hätte, wär es einfach ;-)

Das Mutterschutzgeld wird doch von der Krankenkasse bezahlt, oder nicht? Da bekommst Du von Deinem Arzt (relativ spät in der SS) eine spezielle Bescheinigung, die Du direkt zu Deiner Krankenkasse schickst. Das Geld kommt dann automatisch. Das sind meines Wissens diese 13 Euro täglich für die gesamte Zeit des Mutterschutzes, also vor und nach der Geburt.

Ansonsten kann man vor der Geburt das gemeinsame Sorgerecht beantragen (beim Jugendamt), wenn man das denn haben will. Alle anderen Sachen gehen wohl erst nach der Geburt, weil man bei fast allen die Geburtsurkunde des Kindes braucht. Die gibt es beim Standesamt, wenn das Kind dort angemeldet wird. Demnach sollte man dort ZUERST hingehen. Das Standesamt erfährt von der Geburt (und die entsprechenden Daten) automatisch durch die Klinik. Die geben wohl alle zwei, drei Tage die Daten der Neugeborenen an das Amt. Jedenfalls war es bei uns so.

Elternzeit wird beim AG beantragt, Kindergeld auch, sofern man im öffentlichen Dienst ist. Ansonsten gibt es da irgendeine bestimmte Behörde. Das gleiche gilt für das Elterngeld, welches ja nicht mehr an die Elternzeit gekoppelt ist.
Da musst Du Dich mal erkundigen, da bin ich auch noch nicht so im Bilde, weil sich bei mir einiges seit der letzten Geburt geändert hat.

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@Mama Jana

Antwort von myfirsttime am 09.04.2007, 15:25 Uhr

Hallo,

das ist ja super lieb von dir **freu** , vielen Dank für deine Antwort, hilft mir schon sehr viel weiter ;-))))))
Wünsche dir noch einen schönen Montag ;-)))

LG
Ariana

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krankenkasse

Antwort von two_kids am 09.04.2007, 16:51 Uhr

zum standesamt musst du, da du dort die ganzen geburtsbescheinigungen für die krankenkasse, die kirche (falls taufe), das einwohnermeldeamt und so bekommst.

lg two_kids

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