Geschrieben von n88 am 23.06.2015, 19:55 Uhr |
Was wird für die Bezahlung während des BVs zu Grunde gelegt?
Hallo,
Leider befinde ich mich derzeit im Beschäftigungsverbot während meiner Schwangerschaft.
Nun wird üblicherweise das Entgelt der letzten drei Monate bezahlt, bzw bei Neuverträgen was vereinbart wurde. Allerdings bekam ich zwei Monate vorher eine Gehaltserhöhung mit einem Änderungsvertrag. Was gilt jetzt? Die letzten drei Monate oder das was vereinbart Wurde???
Ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Vielen Dank!
Re: Was wird für die Bezahlung während des BVs zu Grunde gelegt?
Antwort von Mimi987 am 23.06.2015, 21:29 Uhr
Hey,
Gute Frage, die dir deine Krankenkasse beantworten kann.
Liebe Grüße
Mimi
Re: Was wird für die Bezahlung während des BVs zu Grunde gelegt?
Antwort von Winterkind84, 15. SSW am 24.06.2015, 10:29 Uhr
Hallo,
Ich bin auch im BV und bekomme von meinem Arbeitgeber bis zum Beginn des Mutterschutzes mein volles Gehalt. Das was ich davor bekommen habe. Das Elterngeld wird dann von den letzten drei Monaten Gehalt gerechnet.
Wenn ich das also richtig verstehe, müsstest du nun bis zum Mutterschutz weiter dein erhöhtes Gehalt bekommen und da du wohl mehr als drei Monate im BV bist, ist es egal, wann die Gehaltserhöhung war.
Gruß Mona
Re: Was wird für die Bezahlung während des BVs zu Grunde gelegt?
Antwort von Type0positive am 24.06.2015, 10:42 Uhr
Ich bin auch im BV, hab zwischendurch einen Änderungsvertrag mit höherer Lohngruppe bekommen und bekomme jetzt noch eine Erhöhung nach neuem Tarifvertrag.
Eigentlich solltest du alles bekommen wie gehabt, bei Zulagen wird der Durchschnitt der letzten 13 Wochen vor dem BV zugrunde gelegt.
Re: Was wird für die Bezahlung während des BVs zu Grunde gelegt?
Antwort von n88 am 24.06.2015, 11:35 Uhr
Ok, super. Danke für eure Antworten
Re: Was wird für die Bezahlung während des BVs zu Grunde gelegt?
Antwort von misako83, 22. SSW am 25.06.2015, 11:48 Uhr
Laut Paragraf 11 des MuSchG wird in einem BV der Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate bzw. 13 Wochen VOR Eintreten der Schwangerschaft gezahlt...