Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Monkey, 19. SSW am 26.11.2006, 0:24 Uhr

Was muss wann gemacht werden?

Hallo ihr Lieben!
Ich bin jetzt in der 19.SSW. :)
Leider hab ich keine Ahnung,was ich wann anmelden muss...also z.B. Vaterschaftsanerkennung usw.
Und welche Behördengänge sollten vor der Geburt erledigt werden?

Freu mich über jede Antwort!
Liebe Grüsse!!! :)

 
5 Antworten:

Nachtrag!

Antwort von Monkey am 26.11.2006, 0:25 Uhr

Achja,vielleicht ist es relevant,dass der Vater des Kindes und ich nicht verheiratet sind?! Kann ja sein,dass solche Dinge dann anders sind!
Liebe Grüsse und schonmal vielen Dank!

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Re: Nachtrag!

Antwort von Tanny_2502, Nix mehr seit 04.05.06. am 26.11.2006, 0:47 Uhr

Also soweit ich das weiss, kannst du das Kindergeld und die Vaterschaftsanerkennung erst mit der Geburtsurkunde machen und die kriegste erst, wenn das Kind AUF der Welt ist.

LG

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Also ...

Antwort von Joyannee am 26.11.2006, 10:02 Uhr

ich bin mit dem Vater des Kindes auch nicht verheiratet.

Für die Geburtsurkunde brauchst du die Vaterschaftsanerkennung - die könnt ihr schon vor der Geburt machen. Ebenfalls die Sorgerechtsvereinbarung (gemeinsames Sorgerecht) könnt ihr VOR der Geburt festlegen.

Die Vaterschaftsanerkennung und eure Geburtsurkunden braucht ihr für die Geburtsbescheinigungen und Geburtsurkunden des Kindes.

Ihr bekommt Geburtsbescheinigungen für die Krankenkasse, für das Kindergeld, für das Elterngeld und für religiöse Zwecke. Ausserdem bekommt ihr noch Abstammungsurkunden (=Geburtsurkunden).

Mit den Bescheinigungen könnt ihr die Gelder beantragen.

Alles Liebe
Joy

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Re: Was muss wann gemacht werden?

Antwort von fotokath, 30+2. SSW am 26.11.2006, 11:01 Uhr

Hallo,
Vaterschaftsanerkennung: vor der Geburt(Vorteil:kostenlos).
Kindergeld: vor der Geburt Anträge aus dem Internet ausdrucken lassen, ausfüllen, soweit möglich, Rest, wenn das Kind geboren ist und dann bei der Familienkasse beantragen
Erziehungsgeld: nach der Geburt beantragen beim Jugendamt, mit Anträgen, die Du Dir auch schon vor der Geburt aus dem Internet ausgedruckt hast
Mutterschaftsgeld: vor der Geburt bei der Krankenkasse Antrag besorgen, 7 Wochen vor der Geburt vom Frauenarzt Bestätigung des errechneten ET geben lassen, 6 Wochen vor der Geburt bei der Krankenkasse beantragen.
KLEINER TIP: Bei ProFamilia melden, die können Dich diesbezüglich auch sehr gut beraten!
Alles Liebe und Gute,
Katharina!

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Re: Was muss wann gemacht werden?

Antwort von nagchampa am 26.11.2006, 12:15 Uhr

Hallo,

noch eine leicht andere Variante:

Vaterschsaftsanerkennung könnt ihr vor der Geburt machen. Dann steht der Vater mit auf der Geburtsurkunde. Sonst bleibt das Vater-Feld frei. Macht ihr das nach der Geburt könnt ihr sie nachträglich ändern lassen. Um eine Vaterschaftsanerkennung kommt ihr nicht drum herum,weil z.B. Erziehungsgeld-Stelle die will. Kindergeld geht ohne. Nach der Geburt schickst du deinen Freund mit der Geburtsbescheinigung, deinem Perso und Kleingeld zum Standesamt, die Geburtsurkunde und die Bescheinigung für Kindergeldkasse und Erziehungsgeld-Stelle abholen.

Erziehungsgeldantrag gibts im KH, Geburtshaus, nachdem du geboren hast, Kindergeldantag kannst du auf der etsprechenden Kasse vorher holen und schon ausfüllen.

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