Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Saturnchen, 10. SSW am 01.12.2010, 13:48 Uhr

Was für ein Hick Hack......

War letzten Freitag beim Doc und der meinte Beschäftigungsverbot weil ich nicht immun bin gegen Ringelröteln und mit Kids arbeite.

Aber das soll mir der Arbeitgeber ausstellen, sie macht das nicht.
Ich schick alle Unterlagen zum AG und heut werde ich angerufen,
passt alles aber die Bescheinigung vom Doc fehlt.
Ich ruf beim Doc an und die erklären mir groß und breit, ich krieg von denen keine, der AG muss das machen. Der wiederrum sagt genau das Gegenteil
Also ruft mein Chef beim Doc an ABER mit dem selben Ergebniss, der Doc schreibt mir keine Bescheinigung.....
Bei allen anderen die bei derselben Stadt arbeiten wie ich und auch ein BV haben, hats der Doc gemacht nur meiner meint: Nein, im Gesetz steht das muss der AG machen....
Ich bin die erste, wo das so ist und jetzt wird hin und herklabüstert...
Mal sehen was jetzt passiert.
Was für ein Hick Hack, das nervt mich total und die kopierten Ergebnisse vom Laborbefund und aus dem MP das ich nicht immun bin reichen meiner AG irgendwie nicht
Das würde der KK nicht reichen meinen die......

Was sagt ihr dazu?????

macht euch einen schönen mittwoch

glg

 
5 Antworten:

Re: Was für ein Hick Hack......

Antwort von Princess01, 31. SSW am 01.12.2010, 13:50 Uhr

Ich kenne es nur so, das es der Arzt ausstellen muss. Meiner hat sich da auch sehr, aber diesmal musste er es aussstellen, mein AG hätte es nicht gemacht, auch wenns ihm sehr recht war.
Kannst Du zu einem anderen FA!?

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Re: Was für ein Hick Hack......

Antwort von cke04 am 01.12.2010, 13:57 Uhr

ich würd mal die kk anrufen und fragen was die dazu sagen,am ende zahlt sie ja deinen lohn weiter

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Re: Was für ein Hick Hack......

Antwort von Saturnchen am 01.12.2010, 13:59 Uhr

Das ist schon der 2. Doc. Hab kurz nachdem die SS bestätigt wurde den Doc gewechselt und bin mit der jetztigen TOTAL zufrieden. Nur DAS nervt halt eben doch total!
Ich versteh es auch gar nicht warum die sich so anstellt mir eine bescheinigung zu schreiben.
Aber das versteh ich beim AG auch nicht, denn er hat ja den Laborbefund.....

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@cke04

Antwort von Saturnchen am 01.12.2010, 14:00 Uhr

Mein AG zahlt den Lohn weiter und holt es sich dann von der KK wieder, so wurde mir das erklärt

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Re: Was für ein Hick Hack......

Antwort von petra83 am 01.12.2010, 14:32 Uhr

Hallo!

Soweit ich weiß, muss ein Arzt dir das Beschäftigungsverbot ausstellen. Kannst also auch deinen Hausarzt fragen.
War bei mir auch so, ich musste halt den Wisch bezahlen, aber das war es mir wert. Meinste du du könntest mit deinem Gyn das nicht nochmal klären? Kannst ja auch sagen, das du es auch zahlst.
Und ja, dein AG bezahlt dich weiter und bekommt es von der Krankenkasse zurück.
Habe ich dir mal aus Netz gezogen:
Wer spricht ein individuelles Beschäftigungsverbot aus?
Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgesprochen werden. Dazu ist ein Attest nötig, das der Arzt mit eigenen Worten formuliert. Darin sollte möglichst genau und allgemein verständlich festgehalten sein, ob das Beschäftigungsverbot jegliche Tätigkeit verbietet oder ob die Frau leichtere Arbeiten übernehmen beziehungsweise weniger Stunden am Tag arbeiten kann. In diesen Fällen könnte der Arbeitgeber ihr einen anderen, weniger gefährdenden Arbeitsplatz zuweisen. Das Attest sollte auch Auskunft darüber geben, in welchem Umfang eine weitere Beschäftigung eine Gefahr für Mutter und Kind darstellt. Achtung: Nicht immer übernehmen die Krankenkassen die Kosten für das Attest - am besten vorher nachfragen. Notfalls muss die Schwangere es aus eigener Tasche bezahlen, dass der Arzt ihr ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellt.

Ein Beschäftigungsverbot kann jeder niedergelassene Arzt ausstellen
Der Arbeitgeber muss sich an dieses Beschäftigungsverbot halten. Er kann jedoch eine Nachuntersuchung verlangen, wenn er begründete Zweifel an dem ärztlichen Attest hat. Welcher Arzt diese Untersuchung vornimmt, bestimmt jedoch die Schwangere. So kann sie zum Beispiel eine Untersuchung durch den Werksarzt ablehnen. Die Kosten für die Nachuntersuchung trägt der Arbeitgeber.

Liebe Grüße

Petra

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