Geschrieben von bubumama, 21. SSW am 01.09.2008, 10:06 Uhr |
Wann und wo kann ich die Anträge für die Gelder holen?
Hallo,
wann und wo bekomme ich denn die ganzen Anträge für diverse Gelder?
Also den Antrag auf Mutterschaftsgeld, da ich auf 400-Euro-Basis arbeite, läuft das ja nicht über die Kasse?
Den Antrag auf Elterngeld?
Wo kriegt man das alles her? Bei der Stadtverwaltung oder wo?
Bei meiner ersten Tochter hat mein Mann mir das vom Standesamt alles mitgebracht, NACH der Geburt, als er sie angemeldet hat. Aber das kann ich doch sicher auch vorher schon ausfüllen oder?
melli
Re: Wann und wo kann ich die Anträge für die Gelder holen?
Antwort von erdnuß, 16. SSW am 01.09.2008, 10:09 Uhr
Mutterschaftsgeld: Krankenkasse
Elterngeld: die zuständige Kasse, ist je nach Bundesland unterschiedlich. Kriegst Du glaube ich auch bei der Stadtverwaltung.
Kindergeld: beim Arbeitsamt
Re: Wann und wo kann ich die Anträge für die Gelder holen?
Antwort von ifunanya, 25. SSW am 01.09.2008, 10:13 Uhr
Kindergeldformular kannst du ausdrucken über die Seite vom Arbeitsamt.
Das Formular fürs Elterngeld ebenfalls über das Internet
Den Antrag für das Mutterschaftsgeld bekommst du von der KK, einfach anrufen.
Holen kannst du dir die Anträge jederzeit.
Antrag auf Mutterschaftsgeld kannst du frühestens 49 Tage vor ET abgeben. Da darf dir der Frauenarzt auch erst die Bescheinigung ausstellen. Ist sie auch nur einen TAg früher ausgestellt, ist sie ungültig.(wurde ich extra bei der KK drau hingewiesen.)
Re: Wann und wo kann ich die Anträge für die Gelder holen?
Antwort von kriistin, 30. SSW am 01.09.2008, 10:48 Uhr
Das Mutterschaftsgeld bekommst du Automatisch von der KK und den Antrag auf Elterngeld beim Standesamt bzw. da, wo du dein Kind eben anmeldest und auch die Geburtsurkunden abholst. - Soweit ich weiß, ist das bei uns hier so...
Ausfüllen kannst du das dann erst alles, wenn das Baby da ist, weil du die Geburtsurkunde dazu brauchst.
Automatisch???
Antwort von ifunanya, 25. SSW am 01.09.2008, 12:40 Uhr
Woher soll die KK wissen, das du Mutterschaftsgeld erhälst udn ab wann???
In D geht alles nur mit Antrag....der Bürohengst muß ja auch was zu wiehern haben.
Re: Automatisch???
Antwort von Anni1403, 32. SSW am 01.09.2008, 12:55 Uhr
doch hier bei mir geht das auch automatisch habe sogar heute nochmal bei der kk angerufen um zu fragen ob es immernoch so ist wie damals bei meinem sohn.
und zwar läuft das bei mir so das ich einfach nur den gelben schein ( den kriegt man ja vom fa , wo drauf steht wan der et ist ) an die krankenkasse schicken muß und die schicken dann dem arbeitgeber oder in meinem diesmaligem fall dem arbeitsamt ein formular wo der arbeitgeber oder eben das amt eintragen muß wieviel man verdient oder bekommt und fertig.
das ist vielleicht abhängig bei welcher krankenkasse man ist ???
keine ahnung ,aber nen richtigen antrag so wie man sie kennt (also A4 papiere und zettelkram) mußte und muß ich nicht extra holen und abgeben.
lg.
anni
Re: Automatisch???
Antwort von ifunanya am 01.09.2008, 17:02 Uhr
Komisch, ich habe einen Antrag mitbekommen udn wenn ich dann den Aufhebungsbescheid vom AA habe, soll ich das zusammen mit der Bescheinigung der Hebamme abgeben....
Vielleicht wirklich von KK zu KK verschieden.
Re: Automatisch???
Antwort von Sabrina28579 am 02.09.2008, 11:58 Uhr
Ich habe eben bei meiner KK (das ist die DAK) angerufen, und die meinten, ich müsse nur die Bescheinigung vom FA über den ET abgeben (die Bescheinigung darf jedoch nicht älter als 7 Wochen sein, also maximal 7 Wochen vor ET ausgestellt sein), alles andere würden die dann mit dem Arbeitgeber etc. regeln.
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