Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von annalenchen, 40. SSW am 02.02.2006, 19:43 Uhr

Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Nach der Geburt muss das Kind ja beim Standesamt angemeldet werden. Das kann der Vater allein erledigen.
Wir sind nicht verheiratet, das Sorgerecht werde nur ich haben.
Beim Standesamt haben wir bereits die Vaterschaft anerkennen lassen und die Namensklärung erledigt.

Leider kann ich mich nicht mehr erinnern, ob der Vater für die Anmeldung eine Vollmacht von mir braucht. Weiß das jemand von Euch?
Und was muss in der Vollmacht stehen? Name des Kindes? Geburtsdatum?

LG annalenchen

 
7 Antworten:

Ja

Antwort von Tamee&Jana am 02.02.2006, 19:56 Uhr

die brauch er.

Die Unterlagen vom Jugendamt zwecks Vaterschaftsanerkennung bitte auch mitnehmen, dann wird Dein freund gleich als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen.

LG
Tamara

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Re: Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Antwort von mama3 am 02.02.2006, 19:58 Uhr

wir sind auch nicht verheiratet und wir brauchten auch keine vollmacht. aber ich kann mich noch erinnern das wir beide unterschreiben mussten und beide anwesend sein mussten. jetzt weiss ich nicht wie das ist wenn du das alleinige sorgerecht hast denn wir haben das beide.
lg sarah

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Re: Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Antwort von katrin12619, 18. SSW am 02.02.2006, 20:21 Uhr

Also bei uns ist die letzte Anmeldung ja noch nicht lange her,und es mussten beide Partener unterschreiben.Ich durfte es damals mitnehmen habe es unterschreiben lassen und dann den nächsten Tag wieder abgegeben

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Re: Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Antwort von schnukkelt, 13. SSW am 02.02.2006, 20:23 Uhr

Also bei uns war das damals so, daß wir noch nicht verheiratet waren,aber wir gemeinsam aufs Standesamt mußten wegen Unterschrift und Namensgebung(da Kind Namen vom Papa bekommen hat).
Da mußten wir auf dem Standesamt einige Unterlagen unterschreiben zwecks Vaterschaft, Sorgerecht etc.
Mehr kann ich dir leider auch nicht sagen. Aber ruf doch einfach mal auf dem Standesamt an ,die helfen dir bestimmt weiter.
Viel Glück für die bevorstehende Entbindung.

schnukkelt

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Re: Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Antwort von Katrin74, --. SSW am 02.02.2006, 20:46 Uhr

Bei uns konnte man dieses direkt in der Klinik veranlassen, da diese eine Aussenstelle vom Standesamt(mit wöchentlicher Sprechzeit) hatte. Die Schwestern haben uns vorab die erforderlichen Formulare ausgefüllt und wir brauchten nur unterschreiben. Die Geburtsurkunden gab es dann auch direkt in der Klinik. Vielleicht bietet deine Klinik auch so einen Service.

LG Katrin

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Nachtrag

Antwort von Tamee&Jana am 02.02.2006, 20:46 Uhr

Bei mir was es so, dass meine Mutter meine Tochter beim Standesamr angemeldet hat. Ich habe ihr eine Vollmacht geschrieben, die Unterlagen von KH mitgegeben, eingetragen wie das Kind heissen soll und sie kam mit der Geburtsurkunde zurück :o)

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Re: Vollmacht für die Anmeldung des Kindes

Antwort von Stoffel84 am 02.02.2006, 21:34 Uhr

wir brauchten gar nichts! er ist mit den unterlagen die unterschrieben waren zum kh gegangen und hat das da abgegeben! das geht hier bei uns so (LK stade) da meldet dann das kh das kind an wenn die unterlagen da sind!

LG steffi

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