Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Mareikemarco, 25. SSW am 01.08.2013, 0:42 Uhr

Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Hallo erstmal :)

Ich hoffe sehr, dass sich damit jemand auskennt.
zwecks Krankenversicherung.
Ich habe eine Ausbildung angefangen letztes jahr Oktober in der Altenpflege. Bin nicht verheiratet. Hab ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Vertrag läuft 6 Wochen vor Geburt aus bzw. wird gekündigt. Nächstes Jahr beginne ich die Ausbildung neu. In der Elternzeit bin ich ja dann sogenannt Arbeitslos. ( zur info: ich beziehe keine weitere Sozialleistung wie harz4 oder was ähnliches )
Ich war ja bisher durch meinem Arbeitgeber versichert.
Deshalb meine Frage: bin ich dann nicht mehr Krankenversichert oder wie läuft das ?

vielen.dank schonmal für eure Antworten.
Lg mareike

 
21 Antworten:

Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von MVgirl1986 am 01.08.2013, 1:32 Uhr

Hallo.

Verstehe ich das richtig, du wirst gekündigt? Während der SS und im Mutterschutz hast du Kündigungsschutz.

LG

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von HSVMarie am 01.08.2013, 3:17 Uhr

Wenn der Vertrag befristet ist und ausläuft, ist es keine Kündigung. Mein Arbeitsvertrag lief während dem Mutterschutz aus. Habe dann Elternzeit ins Anspruch genommen und Elterngeld für 1 Jahr beantragt und war dann für mich kostenfrei weiter versichert. Ich denke wenn der Vertrag während dem Mutterschutz ausläuft kein Problem. Läuft er noch davor aus, kann es sein, dass du dich für die kurze Zeit arbeitssuchend melden musst, damit du dann darüber versichert bist.

Wende dich am Besten (damit du es ganz genau weißt) an deine Krankenkasse und frage dort nach! Dann bist du auf der sicheren Seite. Die DAK hat z. B. eine Mütterberatung an die man sich wenden kann.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von Mareikemarco, 25. SSW am 01.08.2013, 7:14 Uhr

Nein also der Vertrag wird gekündigt laut meinen AG weil es ja die Fehlzeiten überschreitet. Würde ich diesen Vertrag fortsetzen müsste ich im März wieder anfangen zu arbeiten. Will ich aber nicht weil ich noch zeit mit meinem kleinen haben möchte deshalb beginne ich im Oktober neu. kündigen die mich in der Elternzeit. Ich weiss ist etwas kompliziert
kann gut möglich sein dass mein AG mich da verarschen will was in dee Altenpflege ja immer oft der Fall ist.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von MVgirl1986 am 01.08.2013, 7:23 Uhr

Das verstehe ich nicht. Sorry.

Wieso wg Fehlzeiten kündigen? Du hast einen gesetzlichen Kündigungsschutz und daran hat der AG sich zu halten. Und wieso musst du dann im März wieder anfangen? Du hast doch ein Recht drauf, bis zu drei Jahre Elternzeit zu nehmen. Das muss der AG nichtmal genehmigen, sondern nur zur Kenntnis nehmen. Wenn du also Elternzeit nimmst, musst du nicht im März wieder anfangen.

LG

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von Mareikemarco am 01.08.2013, 7:32 Uhr

Ja das dachte ich am anfang auch dass ich doch eigentlich wieder einsteigen könnte. Hab mich darüber auch überall informiert. Und zwar da ich schon ab ende März wegen der ss ein Beschäftigungsverbot bekommen habe und meine Elternzeit ja erst ab geburt des kindes anfängt überschreitet es die Fehltage die ich haben dürfte. Bzw. Die Fehltage meine ich mit dem Beschäftigungsverbot. Ich dachte auch die wollen mich verarschen aber hab dann mich wirklich überall informiert und seit 2013 gilt für die die in der Pflege arbeiten dürfen wie sonst nicht bis 6 wochen vor ET arbeiten sondern müssen ein BV bekommen vom AG.
und da dass so sch***** geregelt ist sind das fehltage in der zeit vom Beschäftigungsverbot. Aber mein Gehalt bekomme ich Gott sei Dank weiter.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von MVgirl1986 am 01.08.2013, 7:35 Uhr

Trotzdem hast du Kündigungsschutz und Anspruch auf Elternzeit.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von Mareikemarco am 01.08.2013, 7:38 Uhr

also bin ich dann weiter krankenversichert und muss mir da keine Sorgen machen ? Da wie du ja sagst ich ein Kündigungsschutz habe

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von shade1983 am 01.08.2013, 7:49 Uhr

Huhu!

Du bist weiterhin, dann kostenlos, krankenversichert.

Wegen deines Vertrages würde ich mich nochmal anwaltlich beraten lassen. An sich dürfte dir kein Nachteil durch die Schwangerschaft entstehen. Kenne mich aber auch in Sonderfällen nicht aus. Auf jeden Fall erstmal nichts unterschreiben (Auflösungsvertrag oder so) und einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

LG

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Telefoniere mit jemandem aus deiner Krankenkasse

Antwort von HSVMarie am 01.08.2013, 7:50 Uhr

Oder gehe persönlich vorbei, wenn es eine Außenstelle in deiner Nähe gibt! Die können dir ganz klar sagen, wie es in deinem besonderen Fall ausschaut

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von Mareikemarco am 01.08.2013, 7:58 Uhr

Danke für eure Mühe :))))

Ja bei dee Heimleitung war ich auch schon. Aber ich werde nochmal zu einen Anwalt für Arbeitsrecht hingehen.

vielen lieben dank

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Doppelter Kündigungsschutz

Antwort von m0nika am 01.08.2013, 8:09 Uhr

Du bist sowohl in der Ausbildung als auch in der Schwangerschaft vor Kündigung ganz besonders geschützt.

Die dürfen Dir nicht kündigen. Und falls Du etwas unterschrieben hast kannst Du das anfechten.

Lass Dich bloß nicht kleinmachen und poche hier auf Dein Recht. Du hast ganz richtig erkannt: Die Krankenversicherung ist in Deinem Fall das Wichtigste, was hier geregelt sein muss.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von Mareikemarco am 01.08.2013, 8:21 Uhr

Nein unterschreiben werde ich gaaar nichts.
Die wollten mir ja schon mit einem Kündigung kommen die ich unterschreiben sollte. Nene von meiner seite wird gar nichts gekündigt !!! Wahnsinn wie man heutzutage übers ohr gehauen wird. Und auch schade. Manche haben ja da keine ahnung. Ist ja auch schwierig.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von biene369 am 01.08.2013, 8:51 Uhr

Ich habe mein Kind auch während der Ausbildung bekommen und konnte dann gleich da weiter machen wo ich aufgehört habe. An deiner Stelle würde ich mich nicht darauf einlassen,er muss Dir den Platz freihalten. Wenn du wieder anfängst gibt's nur ein Änderungsvertrag da es ja dann länger dauert. Ich bin übrigens Krankenschwester. Also lass dich nicht verarschen,der will nur jemand neues einstellen,weil du ja dann ausfällst.genauso ist es mit der Schule.mir sagte mein schulleiter immer,das eine Schwangerschaft kein Grund sei zu kündigen,von beiden Seiten.
Lg

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von molly18 am 01.08.2013, 9:17 Uhr

Huhu!

Da muss ich jetzt doch was zu sagen!

Wenn ich das richtig verstehe! Du hast einen laufenden Ausbildungsvertrag, der bis zum Ausbildungsende (3 Jahre) befristet ist! Dein Arbeitgeber darf dich während der Schwangerschaft, worüber er ja eindeutig informiert ist, NICHT kündigen. Also unterschreib bitte keinen Aufhebungsvertrag und bei Kündigung wehrst du dich mit Anwalt und Arbeitsgericht.

Und wenn dein Arbeitgeber dich kündigt und der Ausbildungsvertrag somit einen Tag vor Mutterschutzfrist endet, bist du ab dem nächsten Tag nicht mehr kostenfrei krankenversichert. Du musst dann selbst die Versicherung bezahlen (eine Bekannte hatte das gleiche Problem). Und Achtung: der Arbeitgeber versucht damit um die Aufstockungszahlungen zum Mutterschaftsgeld herumzukommen. Denn wenn du ab Mutterschutzfrist nicht mehr da bist, bekommst du max. das Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse.

Wünsche dir ganz viel Kraft und Ruhe!

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Im Expertenforum gibt es eine Rechtsberatung...

Antwort von Ilad am 01.08.2013, 10:29 Uhr

... wende dich doch mal an die!

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von mucki26, --. SSW am 01.08.2013, 10:45 Uhr

Huhu

Gehe doch mit deinem Ausbildungsvertrag zum Amtsgericht und hol dir einen Beratungshilfeschein.
Damit kannst du zum Rechtsanwalt zu einem Beratungsgespräch ohne das Dir Kosten entstehen.

Nimm alle Papiere mit. Also Ausbildungsvertrag
Dein Arbeitgeber will dich glaube ich wirklich verarsch....

Eine schöne Schwangerschaft :-)

Mucki mit Isabelle (8wochen)

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von suxsu, 34. SSW am 01.08.2013, 11:09 Uhr

sie darf eine gewisse art an Fehlzeiten nicht überschreiten um zur Prüfung zugelassen zu werden, und da wird eben nicht unterschieden zwischen Krank oder BV. Sie wird einfach nicht zur Prüfung zugelassen und müßte nacharbeiten bzw. einfach länger lernen ein Jahr weil sie dann aber Elterzeit nimmt fällt das auch flach quasi...
Das sit echt verdammt doof geregelt.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von -glühwürmchen- am 01.08.2013, 12:11 Uhr

Würde jetzt hier als ehemaliges Betriebsratsmitglied auch gern noch meinen Senf dazu geben ;o)

Das mit dem Überschreiten der Fehlzeiten und dass man dann nicht zur Prüfung zugelassen wird, kannte ich persönlich noch nicht - aber man lernt ja nie aus :o)

Aber Fakt ist: Du kannst während der Ausbildung nur unter bestimmten Umständen gekündigt werden, dazu zählt bspw. ein grober Vertrauensbruch (mir fällt grade die genaue Bezeichnung nicht ein) - z. Bsp. wenn du deinen AG bestiehlst oder Datenschutzrichtlinien (Kundendaten) verletzt... Nur mal als Beispiel... Eine weiterer Kündigungsgrund ist die betriebsbedingte Kündigung - im Falle von Auszubildenden bedeutet betriebsbedingt jedoch, dass bspw. die Niederlassung zu macht und du in keiner anderen Niederlassung arbeiten kannst oder willst...

Bei Überschreitung der Fehlzeiten kann dich der AG nicht zur Prüfung anmelden, ok... Das ist aber noch kein Kündigungsgrund. Er muss dich dann eben im nächsten Jahr bzw. im nächsten halben Jahr zur Prüfung anmelden.

Kündigen darf er dich auf keinen Fall - Schwangerschaft mal hin oder her...
In der SS hast du natürlich noch einen erhöhten Kündigungsschutz bzw. eben auch noch das Recht auf Elternzeit. Dein AG muss dich auch nach 9 (!) Jahren EZ (ginge man mal von 3 Kindern aus) wieder einstellen - er ist nur nicht verpflichtet, dass du wieder den gleichen Arbeitsplatz bekommst - betrifft sicher eher Frauen in Bürojobs, die dann in eine andere Abteilung versetzt werden.

Ich kann den anderen nur zustimmen, wende dich an einen Anwalt, den Betriebsrat (falls vorhanden) oder die Gewerkschaft (auch wenn du kein Mitglied bist) und lass dich dahingehend beraten - die helfen dir.

Nur mal noch so am Rande: Für deine Ausbildung ist es allerdings sehr sinnvoll, die Ausbildung nochmal neu zu beginnen bzw. das Jahr komplett zu wiederholen - ich hatte auch eine Mitazubine, die auf Anraten der Ausbildungsleitung wiederholt hat, weil sie 4 Monate wegen einer Krankheit ausgefallen war.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von Christine70 am 01.08.2013, 14:23 Uhr

war bei mir auch so, daß mein vertrag befristet war und ausgelaufen ist. ich bekam dann das schreiben, daß das arbeitsverhältnis endet. aber ich war weiterhin bis zum ende der elternzeit dort bei der betriebskrankenkasse versichert, auch das kind.
danach mußte ich mir dann was neues suchen, wurde dann über meinen mann familienversichert.

wenn du dann eine neue ausbildung anfängst, bist du ja wieder krankenversichert.

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Re: Doppelter Kündigungsschutz

Antwort von Christine70 am 01.08.2013, 14:24 Uhr

es ist keine kündigung, der arbeitsvertrag läuft aus. dann ist das rechtens.

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Re: Vielleicht kennt sich damit jemand aus.. hilfe

Antwort von suxsu, 34. SSW am 01.08.2013, 21:47 Uhr

ja er muss sie dann innerhalb einer gewissen zeit die Prüfung wiederholen lassen glaube halbes oder Jahr kommt drauf an, und da sie dann noch in Elternzeit geht ist das eben nicht möglich.
deshalb verzichten eben ganz viele bis zum erreichen der Prüfung auf die Elterzeit und nehmen sie danach

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