Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Guave, 33. SSW am 06.02.2007, 9:55 Uhr

Versicherungswechsel?

Hallo, ich bin Studentin und bislang über meine Mutter privat versichert. Nächstes Semester werde ich aber eime Babypause einlegen, sprich mich beurlauben lassen.
Frage: Kann ich auch als beurlaubte Studetin weiterhin über meine Mutter privat versichert bleiben oder muss ich dann in eine gesetzliche wechseln?
Das neue Semester beginnt am 01.03., mein ET ist am 29.03. Wenn ich ab dem 01. März also gesetzlich versichert sein muss, muss ja diese neue Versicherung dann auch die Kosten für die Geburt (geplant: Geburtshaus) tragen, oder?
Oh, es wäre toll, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte und evtl. sogar Tips für eine gesetzliche Krankenasse hätte? Danke.

 
4 Antworten:

Re: Versicherungswechsel?

Antwort von SilkeJulia am 06.02.2007, 10:30 Uhr

Hallo,

ich würde die Versicherung anrufen und fragen.
Allerdings könntest du, wenn die Familienversicherung wegfällt, nicht in die gesetzliche Kasse wechseln, sondern müsstest dich selber privat versichern.
Frag mich nicht, warum das so ist, aber von der privaten in die gesetzliche Kasse kannst du nur in zwei Situationen wechseln:
1. am Anfang des Studiums
2. wenn du mindestens 1 Jahr lang über einen Arbeitgeber gesetzlich versichert warst
Dasselbe gilt übrigens auch nach Ende des Studiums. Da fällst du ja aus der privaten Familienversicherung auf jeden Fall raus und dann brauchst du entweder direkt einen Job, bei dem du über deinen AG versichert bist oder du musst dich selber wieder privat versichern.
Und: Dein Baby kann, wenn du familienversichert bist nur mit in die Familienversicherung bei deiner Mutter, wenn deine Mutter sorgeberechtigt ist.
Also muss es entweder über den Kindsvater versichert werden oder zusätzlich allein.
Das ist also alles sehr vertrackt.

Ich würde bei der Versicherung anrufen, auch bei den gesetzlichen, um zu klären, ob es die Möglichkeit gibt, dass du wechselst. Denn besser wär das ;-)

Die Kosten für eine Geburt übernimmt die gesetzliche Kasse, aber nicht alle übernehmen die Betriebspauschale fürs Geburtshaus. Frag am besten deine Hebamme, welche Kasse das übernimmt. Ich meine, die Barmer und die Techniker übernehmen das mittlerweile, bin mir aber nicht sicher.

Alles Gute!

Silke

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Re: Versicherungswechsel?

Antwort von mbongo, 41. SSW am 06.02.2007, 11:02 Uhr

Du kannst tatsächlich nicht einfach so in die gesetzliche Wechseln, nur unter den Bedingungen, die SilkeJulia nennt.
Ich hatte im Studium aber eine Freundin, die mit Kind über ihre Eltern privat versichert war. Ist aber über 10 Jahre her. Ich weiß also nicht, wie es heute ist.
Hast du als Studentin nicht auch Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit?
Am besten informierst du dich bei der Versicherung, wei es weitergeht.

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@mbongo

Antwort von SilkeJulia am 06.02.2007, 11:07 Uhr

Anspruch auf Mutterschutz und Elternzeit hat man in dem Sinne als Studentin nicht, man kann sich aber bei Schwangerschaft und Kindererziehung bis zu 3 Semester pro Antrag beurlauben lassen. Insgesamt kann man sich im Studium 6 Semester (also 3 Jahre) beurlauben lassen.

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Re: @mbongo

Antwort von Guave, 33. SSW am 06.02.2007, 12:11 Uhr

Danke für die Antworten! :o)
Ein Anruf bei der Krankenkasse ergab, dass ich mich beurlauben lassen und trotzdem weiterhin dort versichert sein kann - weil ich ja trotz Beurlaubung immernoch noch eingeschrieben bin als Studentin.

Hmm, das war ja einfach. Ein "Problem" weniger! Danke! :o)

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