Geschrieben von sammy87, 29. SSW am 07.01.2008, 11:12 Uhr |
Vaterschaftsannerkennung
Hallo,
mich würde mal interessieren ab wann man die vaterschaft annerkennen lassen kann. geht sowas überhaupt schon vor der geburt oder immer nur danach?
da muss ja auch der name des kindes drin stehen und dass geburtsdatum dass geht ja noch ni.
habt ihr erfahrung damit??
lg sammy
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von bebinchen, --. SSW am 07.01.2008, 11:19 Uhr
Hallo,
dass kannst du ganz früh schon machen. Am besten machst du es VOR der Geburt, da es hinterher sogar kostet. Denn wenn du es nach der Geburt machst, steht auf der Geburtsurkunde des Kindes kein Vater drauf und das ändern lassen die sich natürlich bezahlen!
Bei der Vaterschaftsanerkennung wird nur von dem KIND gesprochen nicht von dem Namen oder Geschlecht. Im gleichen Zuge wird auch das (gemeinsame) Sorgerecht festgelegt.
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Melanie78, 26. SSW am 07.01.2008, 11:25 Uhr
Ich hab es nach der Geburt gemacht und es hat mich nichts gekostet, war aber alleinerziehend.
Auf der Geburtsurkunde meines Sohnes steht der leibliche Vater drauf!
Klär das ganze mit dem Jugendamt die können dir da helfen und die machen das Ganze auch für dich.
Lg Melanie
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von dora78, 18. SSW am 07.01.2008, 11:26 Uhr
Geht mal zum Jugendamt und informiert Euch da. Man sollte das wirklich schon vor der Geburt regeln, wie Vorschreiberin schon gesagt hat.
In der Vaterschaftsanerkennung steht dann xy ist Vater von dem aus der SS von Frau Soundso zu erwartendem Baby... nicht mehr und nicht weniger!
Bin mir nicht sicher, aber in einigen Gegenden kostet das was, wenn man Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht woanders (Rathaus oder so) machen lässt- JA macht es umsonst- zumindest hier!
LG Doreen
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Pinkewolke83, 40. SSW am 07.01.2008, 11:29 Uhr
Ich hab morgen einen Termin beim JA wegen Vaterschaftsanerkennung, ist bei mir allerdings etwas komplizierter weil ich noch verheiratet bin (Scheidungstermin ist übermorgen, Stichtag am Donnerstag *g*)
Ruf einfach mal beim JA in deiner Stadt an, die machen dann einen Termin mit dir aus und sagen dir was du mitbringen musst!
LG
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Nathalie79 am 07.01.2008, 11:40 Uhr
Wir haben es bei meiner Tochter uach um ca. die 30. Woche machen lassen. Die haben beim Ja zwar doof geguckt und gefragt ob wir das wirklich machen wollen (klar, steht für den Mann ja quasi nur negatives drin *gg*) und dass es ja doof aussieht ohne Name und Geburtsdatum, aber uns war es ganz ganz wichtig, dass wir das vor der Geburt klären. Denn SOLLTE bei der Geburt was passiert sein, dann hätte mein (mittlerweile) Mann wenigstens irgendwas in der Hand gehabt, weißt Du wie ich meine?
Nach der Geburt sind wir dann nochmal hin und haben das Sorgerecht geteilt.
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Mary jay, 32. SSW am 07.01.2008, 11:53 Uhr
Vaterschaftsanerkennung
Sind die Eltern nicht verheiratet, so muss die Vaterschaft durch Gericht festgestellt oder durch den leiblichen Vater anerkannt werden.
Die Anerkennung der Vaterschaft ist vor einer dazu bestellten Urkundsperson, z.B. vor dem Standesbeamten oder dem Urkundsbeamten des Jugendamtes, zu erklären. Diese Erklärung ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich und auch zu empfehlen.
Zur Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkennung ist die Zustimmung der Mutter des Kindes erforderlich. Anerkennung und Zustimmung können nur persönlich in Anwesenheit der Urkundsperson erklärt werden. Die Erklärenden müssen Ihre Identität durch Reisepaß oder Personalausweis nachweisen.
Sind beide Elternteile volljährig und ledig, so sind zur Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung für den Vater und die Mutter des Kindes jeweils folgende Nachweise erforderlich:
Reisepaß oder Personalausweis
(letzterer reicht nur bei deutscher Staatsangehörigkeit aus),
Geburts- oder Abstammungsurkunde,
im Falle einer Geburt im Ausland möglichst als internationale (mehrsprachige) Urkunde, andernfalls mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache,
Vertriebenenausweis, Bescheinigung nach § 15 BVFG und Namenserklärung nach § 94 BVFG (bei Spätaussiedlern oder Vertriebenen) und
Mutterpaß (bei Anerkennung vor der Geburt des Kindes)
Falls ein oder beide Elternteile nicht ledig, insbesondere die Mutter noch getrennt lebend sein sollte, wird empfohlen, vorab unter der angegebenen Rufnummer Rücksprache zu nehmen.
Neben der Vaterschaftsanerkennung kann auch die Erklärung über die gemeinsame Sorge bereits vor der Geburt eines Kindes abgegeben werden. Diese Erklärung ist allerdings ausschließlich vor dem Jugendamt möglich.
Lg
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Leonie27, 13. SSW am 07.01.2008, 11:58 Uhr
Bin gerade ganz verwirrt.
Ich bin verheiratet. Muss man da auch eine Vaterschaftsanerkennung machen?
Das geht doch automatisch, oder?
Hilfe :-))
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Leonie27, 13. SSW am 07.01.2008, 11:59 Uhr
PS: Mein Mann ist der Vater der Kindes.
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von lena_1977, fertig. SSW am 07.01.2008, 12:11 Uhr
Nö, brauchst du nicht - innerhalb einer Ehe geht man immer davon aus das der Ehemann auch der leibliche Vater ist :-)
Naja, es gibt genügt Fälle in denen es nicht so ist - da wird es dann komplizierter.
@Leonie27
Antwort von Pinkewolke83, 40. SSW am 07.01.2008, 12:27 Uhr
Ne wenn ihr verheiratet seit wird es automatisch sein Kind, ist ja das Problem was ich im moment habe...
Mein Ex lebt nämlich in Schweden und kann dadurch die Vaterschaft hier nicht ablehnen, dafür müsste er in Schweden zur deutschen Botschaft aber da hat er kein Bock drauf :-(
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von mamakenny, 15. SSW am 07.01.2008, 12:45 Uhr
Ich habe es in der 12 Woche machen lassen, hat nichts gekostet. Sorgerecht wird nach der Geburt geregelt. In der Vaterschaftsanerkennung steht weder Name noch geschlecht vom Kind, nur der Et.
Re: Vaterschaftsannerkennung
Antwort von Isabel1411, 19. SSW am 07.01.2008, 13:53 Uhr
wir haben das bei unserer Tochter VOR der Geburt gemacht (danach hätte es gekostet) und auch gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht festgelegt.
Werden das jetzt auch wieder so machen lassen.
Den namen und das Geschlecht sowie den Geburtstermin brauchen die dazu nicht.
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