Geschrieben von karline, 33. SSW am 25.06.2007, 11:56 Uhr |
vaterschaftsanerkennung
hallo!
ich bin mit dem papa von unserem nachwuchs noch nicht verheiratet. grundsätzlich erhält das kind dann ja den nachnamen der mutter. da wir in nächster zeit jedoch heiraten wollen, soll der kleine direkt den nachnamen vom papa erhalten. dafür muss der vater doch die vaterschaft anerkennen, oder? wie und wo muss das gemacht werden?
lg
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von sternchen2480 am 25.06.2007, 12:01 Uhr
Hallo,
mach es jetzt, sparrt dir ne menge rennerei. Musst Ihr zum Jugendamt mit beiden Personalausweisen und Mutterpass.
Später ist es alles komplizierter.
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von karline, 33. SSW am 25.06.2007, 12:04 Uhr
hallo,
das heißt, dass ich das jetzt schon vor der geburt machen kann?
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von Anne84 am 25.06.2007, 12:27 Uhr
ja, ihr müsst dann beide das sorgerecht haben und er die vaterschaft anerkennen. kostet nichts vor der geburt ^^ danach weiß ich nicht.
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von sternchen2480 am 25.06.2007, 12:32 Uhr
ja, später ist es kompliziert und gibt da ne bestimmte Frist
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von Danny81, 21. SSW am 25.06.2007, 12:32 Uhr
also, mein Neffe hat auch den Nachnamen meines Bruders (auch ohne Heirat) und mein Bruder hat aber auch kein Sorgerecht, sondern nur die Vaterschaft anerkannt.
LG DANNY
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von melli_24 am 25.06.2007, 12:52 Uhr
hey
mein sohn kam auch auf die welt alls wir noch nicht verheiratet waren aber er bakam sofort den nachnamen meines(jetzt mannes)das haben wir beim standesamt machen lassen(vaterschaftsanerkennung)das sorgerecht liegt solange ihr nicht verheiratet seid alleine bei dir,auser du möchtes es geteilt haben!!
bei einer hochzeit habt ihr automatisch das gemeinsame sorgerecht und falls du doch deinem kind deinem nachnamen geben möchtest und ihr heiratet etwas später bekommt euer kind auch automatisch den nachnamen deinenes mannes!!
lg
melanie
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von Filu07, 30. SSW am 25.06.2007, 12:57 Uhr
Ihr müsst auf jeden Fall die gemeinsame Sorge vorher machen, sonst geht es nicht! Dann kann das Baby auch den Nachnamen von deinem Freund bekommen (auch ohne Heirat) So schauts aus, wenn ihr das noch alles vor der Geburt regelt. Macht ihr das mit der gemeinsamen Sorge erst nach der Geburt, dann kann man den Nachnamen nur innerhalb der nächsten 3 Monate ändern! Oder dann halt erst wieder zur Hochzeit!
MFG
Manja
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von paperina, 17+1. SSW am 25.06.2007, 12:57 Uhr
Hallo!
Kann man bei der Vaterschaftsanerkennung während der Schwangerschaft auch bereits das gemeinsame Sorgerecht festlegen?
Lg,
paperina
Re: falsch
Antwort von sternchen2480 am 25.06.2007, 13:01 Uhr
nach sorgerecht und vaterschaftsanerkennung gibt es eine Frist von nur 3 Wochen um die Namensänderung zu vollziehen.
Nach der Geburt
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von paperina, 17+1. SSW am 25.06.2007, 13:02 Uhr
Ich finde es übrigens schlimm, dass man in Deutschland nicht beide Namen geben darf (von der Mutter und von dem Vater).
Wir hätten gute Gründe dafür und ich sehe nicht den Grund, warum man es nicht machen sollte.
5 Vornamen ja, aber 2 Nachnamen nicht?
Bei uns ist es mit einem einzigen Nachname wirklich blöd.
Mit dem Nachname meines Freundes, hat er auch den gleichen Name wie seine Ex-Frau, also sieht es auf dem Papier so aus, als wäre ihr zweites Kind, und dass er/sie nichts mit mir zu tun hat.
Mit meinem Nachname, sieht es auf dem Papier so aus, als hätte es mit meinem Freund nichts zu tun.
Ausserdem habe ich ein ausländischer Nachname und wir wissen noch nicht, ob wir später, in ein paar Jahren, in Deutshcland bleiben, oder vielleicht in meine Heimat auswandern. Da hätte das Kind mit einem Nachname entwerder hier oder dort ein Problem. Mit zwei Nachnamen wäre es dagegen viel leichter.
@sternchen habs hier schwarz auf weiss
Antwort von Filu07 am 25.06.2007, 13:13 Uhr
hab es damals bei meinem Sohn 1 Jahr nach der Geburt machen lassen
Und es liegt grade vor mir, da ich es für meine Hochzeit am Freitag benötige (da ich nicht den Vater heirate) Hier steht
Mir ist bekannt, dass eine Namensänderung des Kindes nur innerhalb von 3 MONATEN ab Urkundsunterzeichnung möglich ist!
Also wird es wohl stimmen!
Das steht auf der Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht
MFG
Manja
@paperina
Antwort von Filu07 am 25.06.2007, 13:22 Uhr
Ja kann man! Dann wird der vorraussichtliche ET dort eingetragen. Und später muss man dann nochmal die Geburtsurkunde nachreichen
MFG
Manja
Re: vaterschaftsanerkennung
Antwort von Nafi am 25.06.2007, 13:30 Uhr
Ich bin auch nicht mit dem Vater verheiratet und unser kleiner hat den nachnamen vom vater. Also wir Luca nagemeldet habe, musst er dort die vaterschaft anerkennen. Dann musste ich unterschreiben, das ich Luca den Namen des Vaters gebe und mein freund musste unterschreiben, das Luca seinen namen erhalten darf. Das wars.
lg, nafi mit Luca (3.1.2007)
Re: @sternchen habs hier schwarz auf weiss
Antwort von sternchen2480 am 25.06.2007, 14:59 Uhr
also bei uns steht schwarz auf weiß innerhalb von 3 Wochen !!!!!!