Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von larifari456, 28. SSW am 03.05.2016, 9:47 Uhr

Vaterschaftsanerkennung

Hallo liebe Mitschwangere,

Ich bin mit meinem Freund nicht verheiratet.
Was ist wenn wir keine Vaterschaftsanerkennung machen lassen?
Unser Sohn wird wohl seinen Nachnamen bekommen, da ich und meine beiden Großen den Nachnamen meines Ex Mannes tragen. Da der uns aber viel Ärger macht, soll der Kleine natürlich so nicht heißen. Das kann ich aus Sicht meines Partners gut nachvollziehen.

Hat mein Freund dann kein Sorgerecht? Was ist wenn wir noch heiraten?
Ändert sich das dann automatisch? Falls wir nicht heiraten, kann man die Anerkennung nach Geburt nachholen?

Habe soviel widersprüchliches dazu im Netz gefunden.

Danke Euch für Eure Info 's.

Lari

 
4 Antworten:

Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von jana7977 am 03.05.2016, 10:20 Uhr

Hallo,
wenn ihr keine Vaterschaftsanerkennung machen lasst,steht der Vater nicht in der Geburtsurkunde,das kann man zwar jederzeit noch nach holen,aber da muß ja ne Änderung in der Geburtsurkunde vorgenommen werden,also am besten noch vor der Geburt erledigen,hat bei uns ca.ne halbe Stunde gedauert auf dem Standesamt.
Sorgerecht hat dein Freund nur wenn ihr es beantragt oder verheiratet seid.

LG Jana

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Rübenkind, 28. SSW am 03.05.2016, 11:01 Uhr

Hallo larifari456, macht die Vaterschaftsanerkennung und das geteilte Sorgerecht am besten in einem Rutsch - dann geht das auch mit dem Nachnamen, ansonsten hast du automatisch das volle Sorgerecht, weil ihr nicht verheiratet seid (und logischerweise kann man dem Kind dann auch nicht den Nachnamen des Vaters geben, soviel ich weiß).

Ruf dazu mal das örtliche Jugendamt an. In meiner Stadt war es so, dass die die beiden Geburtsurkunden und die Personalausweise sowie die Seite im Mutterpass mit dem ET jeweils als Kopie per Mail haben wollten (hab ich einfach mit dem Handy abfotografiert). Dann haben die angerufen und uns einen Termin gegeben - rechne da ruhig mit ein paar Wochen... Unser Termin ist morgen, da machen wir, wie gesagt, beides auf einmal.

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Natalia_mini am 03.05.2016, 14:40 Uhr

Hallo wir sind auch nicht verheiratet und unser Sohn hat den Namen des Vaters. Wir haben vor der Geburt beim Standesamt eine Vaterschaftsanerkennung gemacht und eine Namenserteilung. Das Sorgerecht habe nur ich weil wir keine lust/zeit hatten zum Jugendamt zu gehen. Wenn ihr danach heiratet habt ihr automatisch beide das Sorgerecht

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Re: Vaterschaftsanerkennung

Antwort von Aramia am 04.05.2016, 14:49 Uhr

Wir haben das Sorgerecht und die Vaterschaft schon während der SS eintragen lassen. Das war wichtig, weil ich noch verheiratet (Scheidung war noch nicht rechtskräftig) war und sonst automatisch mein Ex als gesetzlicher Vater gegolten hätte.

Zum Glück hat unsere Kleine dann doch noch gewartet, bis alles rechtskräftig war. Trotzdem war es gut so.

Einfach einen Termin beim Jugendamt machen und die gewünschten Unterlagen mitbringen. Dann geht das alles in einem Aufwisch. Sorgerecht, Vaterschaft und Nachname.

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