Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von 2xmami, 38. SSW am 22.09.2013, 21:28 Uhr

väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

die ex von nem freund ist heute ohne Vorwarnung weit weg gezogen. jetzt ist er zutiefst getrübt über die Tatsache das sie ihn so belogen und betrogen hat.

darf sie eigentlich einfach so ohne sein Einverständniss mit seiner Tochter wegziehen?

 
37 Antworten:

Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Steff1987 am 22.09.2013, 22:06 Uhr

Dürfen schon, aber sie darf das Kind ohne sein Einverständnis nicht in der Stadt etc. im Meldeamt abmelden. Das müssen die beiden dann untereinander ausmachen notfalls muss sie vor Gericht gehen. Was ist denn weit weg bei ihm???

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 22:07 Uhr

darf sie nicht, bei geteiltem SR
er sollte sich umgehend einen Anwalt nehmen

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von 2xmami, 38. SSW am 22.09.2013, 22:10 Uhr

östlich von Hamburg nach Köln.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Steff1987 am 22.09.2013, 22:13 Uhr

Ich denke mal da wird es sehr triftige Gründe für gegeben haben, einfach so zieht ja keiner weg

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 22:15 Uhr

sicher und die kennt sicher nicht seine Freundin, die hier fragt
aber wie auch immer... sie darf es nicht

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Steff1987 am 22.09.2013, 22:15 Uhr

Das ist schon ganz schön weit, bei mir und meinem ex waren es lediglich 25km das war ganz was anderes naja und so toll hat der uns auch noch behandelt gehabt da musste ich die Notbremse ziehen

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von 2xmami, 38. SSW am 22.09.2013, 22:16 Uhr

sie wollte halt einfach in ihre alte Heimat zurück. mehr nicht...

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Steff1987 am 22.09.2013, 22:17 Uhr

Wenn er sie nicht erreichen kann würde ich schon nen Anwalt nehmen und das klären lassen aber ob es viel ändert weiß keiner kann sich lange hinziehen unter Umständen

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 22:19 Uhr

Ich wette mein Ex hat seinen Freunden auch nie erzählt warum ich die Biege gemacht habe

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von 2xmami, 38. SSW am 22.09.2013, 22:19 Uhr

mich bedrückt es halt einfach, das sie so handelt. könnte gerade heulen. die kleine ist so eine süße Maus und wird jetzt ihren Papa wesentlich weniger sehen können. mal schnell nach Köln düsen um sie fürs Wochenende ab zu holen wäre ne ganz schön krasse Sache.

bin da wohl ein wenig Emotional.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Steff1987 am 22.09.2013, 22:24 Uhr

Ja das ist immer so ne sache mf4 die erzählen nie wie es wirklich war bei ihren Freunden

Ja 2xmami es passieren leider Dinge die man vorher so nicht vorraus gesehen hat und die dann leider traurig sind

Glaub mir wenn ich vor paar Jahren gewusst hätte was das mit meinem ex wird hätte ich es sein lassen aber man kann den Menschen leider nicht in den Kopf schauen :(

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 22:25 Uhr

Rate ihm um sein Kind zu kämpfen aber halte dich weitestgehend raus... keiner weiß was vorgefallen ist und selbst wenn er der fieseste Partner war wirst du das nicht wissen.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 22:27 Uhr

Man kann sich trennen aber hunderte km wegziehen geht gar nicht. Ich habe meinen Ex verlassen aber kann ihm deshalb ja nicht seine Kindern entziehen.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von sabine.sami am 22.09.2013, 22:38 Uhr

Was ist das denn bitte für ein Land wo man Einverständnis braucht um umzuziehen? Was für ein Müll! Das gibt es auch nur in Deutschland.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von sabine.sami am 22.09.2013, 22:45 Uhr

Wenn es ihm sooo wichtig ist soll erst halt in die gleiche Stadt ziehen. Niemand hält ihn davon ab. Sie ist anscheinend glücklicher in der neuen Stadt.

Sind im Mai 2012 nach Rheinberg gezogen. Habe 6 Monate darum gebetelt wieder zurück zu ziehen weil ich in dem kaff unglücklich war. Schlussendlich hab ich ihm die Pistole auf die Brust gesetzt und gesagt mit oder ohne dich. Ich bleib doch nicht unglücklich für irgendwen.

Ich weiss auch von ner Freundin, sollten sie und ihr freund sich trennen zieht sie zurück nach Kassel zu ihrer Familie und erst wohnt in krefeld. Außer ihm hält sie nichts hier. Kann das total nachvollziehen.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von 2xmami, 38. SSW am 22.09.2013, 22:48 Uhr

unter dieser egoistischen Einstellung leidet doch später nur das Kind.

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hallooooooooooooooooo

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 23:00 Uhr

Du fändest es also okay, wenn dein Partner mit dem Kind mal eben 500km wegzieht und du dann sehen darfst wie du zum Kind kommst?

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 23:02 Uhr

Würde mir nicht im Traum einfallen die Kinder ihrem Vater zu entreißen für einen Fehler den ich mal gemacht habe. Ich würde auch für keinen Mann in ein Kaff ziehen.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 22.09.2013, 23:03 Uhr

So ist es... mein Ex und ich haben uns versprochen, dass keiner weg zieht. Er tat es fast mal wegen des Jobs und dann hätte er am Papa-WE 350km fahren müssen die Kinder abzuholen 350km mit ihnen zurück und 2 Tage später das gleiche... eine absolute Zumutung.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von yunis, 19. SSW am 23.09.2013, 6:57 Uhr

das recht ist heut zu tage immer mehr für väter, so dass frauen sehr abhängig sind...
ich weiß es aus erfahrung...pflichten, vor allem finanzielle,werden ungerne oder garnicht gesehen,
wenn es z.b. genau um so etwas geht, kann man umziehen!
man kann sich sogar ummelden,mit schriftlicher stellungname.
ich habe es auch gemacht, zwar nicht sehr weit aber ich hatte beruflich einfach eine chance.

es ist mehr als selten,das ein richter/in verkündet,die frau muss wieder zurück.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von kababaer am 23.09.2013, 8:03 Uhr

Innerhalb Deutschlands darf sie ohne Einwilligung umziehen wohin sie will. Nur nicht ins Ausland, das wuerde dann unter kindesentziehung fallen

Lg

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 8:04 Uhr

In dem Fall hier hat die Frau mit dem Kind EBEN erst die Biege gemacht. Sie ist also eher nicht wegen eines Jobs weg und ein stabiles Umfeld hat das Kind da auch NOCH nicht... wenn das Kind in der alten heimat dieses Umfeld hatte und der Vater jetzt handelt dann stehen die Chancen nicht schlecht das alles aufzuhalten. Sie kann ziehen wohin sie mag aber nicht so einfach mit einem gemeinsamen Kind für das es geteiltes Sorgerecht gibt.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 8:09 Uhr

Ein geplanter Umzug ohne das Einverständnis des anderen Elternteils kann den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB erfüllen.

Entziehung Minderjähriger...

... den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält

Mutter entzieht in dem Falle dem anderen Elternteil das Kind.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von 2xmami, 38. SSW am 23.09.2013, 8:17 Uhr

ab jetzt ist er ja dann nur noch der zahlende Depp der zusehen kann wie er seiner sozialen Verpflichtung nachkommen kann.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 8:23 Uhr

Das finanzielle spielt bei dem Thema keine Rolle. Ich bin Alleinerziehend seit vielen Jahren und entziehe die Kinder nicht, obwohl ich keinen Unterhalt sehe.
Er soll schnell aktiv werden...
von mir kein Verständnis für entziehende und wegziehende Elternteile. Bei 50km alles kein Ding aber bei 500km ist ein reger Umgang nahezu unmöglich.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von sabine.sami am 23.09.2013, 10:00 Uhr

Soll er doch mit dahin ziehen! Wo ist das Problem? Wenn es ihm sooo wichtig ist. Wenn man nicht dort wohnen kann wo man will dann ist sie genauso abhängig von ihm. Wenn es um einen gut bezahlten Job gehen würde müsste sie dann auch um Erlaubnis fragen? Obwohl sie dann besser mit dem Kind dasteht? Oder wenn es gar nicht einfach so weg ziehen war? Wenn die ehe/Beziehung die Hölle war sie betrogen belogen und oder geschlagen wurde? Das würden beide sicherlich bei niemandem zugeben.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von 2xmami, 38. SSW am 23.09.2013, 10:18 Uhr

du bist echt lustig! wirklich, richtig komisch!!! er soll also die Möglichkeit seiner finanziellen Unterhaltsverpflichtung nachkommen zu können aufgeben, und sich somit rechtlich strafbar machen, um ihr hinterher zu ziehen? unglaublich das jemand auf solch Vorschlag kommt. sorry, aber da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Christine70 am 23.09.2013, 10:53 Uhr

nicht aufregen, das kann nur von jemandem kommen, der selber nicht in dieser situation ist. dann überlegt man nämlich nicht lange, sondern schreibt lieber solchen schrott.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 11:11 Uhr

Ich finds auch vollkommen lächerlich...
er soll Unterhalt zahlen und mal eben noch ein paar hundert Euro für Sprit um das Kind sehen zu können? Oder seinen Job schmeißen mit dem er den Unterhalt verdient um beim Kind zu sein?
Weil sie mal eben in einer spontanen Aktion weg zieht? ist IHR Grund ein super bezahlter Job? Dann sollte es für sie kein Problem sein ihm das Kind jeden 2.Freitag zu bringen und sonntags wieder abzuholen... sind ja nur ein paar hundert km.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Indigoblau am 23.09.2013, 13:06 Uhr

Denk mal ein bisschen nach, bevor du so unüberlegte Beiträge beisteuerst.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Rose85 am 23.09.2013, 13:45 Uhr

@sabine.sami bei dir haben väter auch keine rechte oder?

außerdem was ist mit dem recht des kindes auf mutter und vater?

Lg

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Re: väterliche rechte (Sorgerecht wurscht) Umgangsrecht

Antwort von Lena_1977 am 23.09.2013, 14:37 Uhr

Jeder Vater hat ein Recht auf umgang bzw. das Kind hat ein recht auf den Vater.

Ab zum Jugendamt und das klären.

Ggfls. muss die Gute für die Umgangskosten aufkommen - ein kleiner Trost für einen hohen Preis - nicht am Leben des Kindes teilnehmen zu können - kein Kiga-Fest, kein Elternabend...

sie entzeiht ihm alle Rechte - hätte er das mit Kind gemacht - was wäre das Geschrei gross.

P.S.: Es gibt Mütter denen das SR wegen solcher Aktionen ganz entzogen wurde und das Kind lebt heute beim Papa

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Leyla22, 26. SSW am 23.09.2013, 14:41 Uhr

Hallo ihr Lieben,

Also zunächst einmal muss er sich ans Jugendamt wenden und bei der Polizei dann gemeinsam mit dem Jugendamt wegen Entziehung minderjähriger. Dann muss er das alleinige Sorgerecht beantragen damit er die kleine bekommt falls er das möchte.
Ansonsten darf die Mutter soviel ich weis die kleine auch nicht ummelden bzw in einer schule oder Kita ohne den Vater anmelden.

Ich denke beim Jugendamt seit ihr erst mal an der richtigen stelle.

Und zu diversen anderen Posts hier: es geht hier um das Problem von 2xmami wo sie nach Tipps fragt für ihren Freund und was er machen kann. Da können sich doch so aggressiv denkende übermütter zurück halten die denken das ist das gute Recht der Mutter etc. Wenn jemand keine hilfreichen Tipps hat kann man doch das hier ignorieren und nicht seine ganze Wut in einem sinnlosen Post rauslassen. Zumal ich euch gern sehen würde wenn euer Partner sich mal trennt und samt Kinder abhaut. Gemeinsames Sorgerecht ist und bleibt gemeinsam da gehört es nun mal dazu sich anzusprechen. Wenn man das nicht möchte und angeblich geschlagen betrogen und belogen wird sollte man es mit dem alleinigen Sorgerecht versuchen und dann kann man ja machen was man will!

So nun Hab ich auch mal einen sinnlos Post abgegeben. Alles gute für deinen freund.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 15:28 Uhr

Ich finds schon abgefahren, dass offenbar einige meinen eine Mutter darf alles, weil sie schließlich das Kind geboren hat. Ich frage mich warum man sich mit dem anderen Elternteil das SR teilen möchte aber dann doch allein sein Ding durchziehen will.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von sweetme89 am 23.09.2013, 15:36 Uhr

Solang es innerhalb Deutschlands ist darf sie das. Das weiss ich so genau weil mein mann mich kurz nach der Geburt verlassen hat und ich dann mit der kleinen weit weg gezogen bin. Mein anwalt hat mir das so erklärt. Mein ex hat nicht zu bestimmen wo ich wohne.

Liebe Grüße

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von mf4 am 23.09.2013, 15:41 Uhr

Nein dein Ex hat kein Mitspracherecht wo DU wohnst. Da hast du recht aber mit Sorgerecht und dazugehörigem Aufenthaltsbestimmungsrecht darf er mit entscheiden wo das Kind wohnt.
Er hat dich verlassen und mit dem Kind die Biege zu machen ist ein gutes Druckmittel und Rache... wird immer wieder gern genommen.
Wenn dein Ex nichts dagegen getan hat lag ihm nicht genug daran. Hier in dem Fall scheint dem Mann etwas an seinem Kind zu liegen.

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Re: väterliche rechte bei gemeinsamen sorgerecht...

Antwort von Leyla22, 26. SSW am 23.09.2013, 23:43 Uhr

Seh ich genauso

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