Geschrieben von chrisy.k am 09.02.2012, 10:23 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo,
meine Schwester hat im Mai ET.
Wie sieht das mit dem Urlaubsanspruch aus? Hat man den trotzdem für das ganze Jahr?
Ich weiß es leider nicht, da ich Selbständig bin.
LG
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von noxi2011, 14. SSW am 09.02.2012, 10:29 Uhr
Hi,
geht deine Schwester denn anschließend in Elternzeit?
Wenn ja, dann:
ET + 8 Wochen Mutterschaftsurlaub
z.B. ET 01.05.2012 + 8 Wochen wäre der 26.06.2012
Somit hat deine Schwester 6 Monate Urlaubsanspruch für dieses Jahr.
Hätte Sie insgesammt einen Jahresurlaub von 30 Tagen / 12 Monate = 2.5 Tage pro Monat.
Somit 2.5 Tage x 6 Monate die Sie Urlaubsanspruch hat sind dann 15 Tage!
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von gwasslschdribbe, 19. SSW am 09.02.2012, 10:32 Uhr
Urlaubsanspruch bekommt man von rechtlicher Seite anteilmäßig bis einschließlich zum letzten Tag des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach dem Entbindungstag!
Alles zusätzliche ist freiwillig von Seiten des Arbeitgebers, aber das ist höchst selten bis unmöglich das eine Firma das tut!
Viele Grüße
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von hubbabubba, 38. SSW am 09.02.2012, 11:47 Uhr
Wenn Deine Schwester nach dem Mutterschutz (8 Wochen nach der Geburt) in Elternzeit geht = NEIN, nicht für das ganze Jahr. Die Elternzeit ist ja quasi ihr Urlaub ;-)
Urlaubsanspruch besteht erstmal bis 8 Wochen nach der Geburt. Dann sind wir im Juni/Juli (je nach ET) angekommen. Bis dahin besteht Urlaubsanspruch. Also den ursprünglichen Jahresurlaub zwölfteln (zB 28 ./. 12 x 7 wenn das Ende des Mutterschutzes zB im Juli liegt = 16,34 = 16 Tage Urlaub für 2012).
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