Geschrieben von Pinchen, 8. SSW am 08.01.2012, 14:32 Uhr |
Urlaubsanspruch
Hallo Mädels,nun muss ich ja meinen Urlaub neu planen. ich gehe mal davon aus das ich ab 10.7. in Mutterschutz gehe. Et rein theoretisch der 21.8. Na meine eigentliche Frage ist wie lange mir Urlaub zusteht ? Werden die 6 Wochen Mutterschutz vor ET noch mitgerechnet ? stehe total auf dem Schlauch Lg Vom pinchen
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Dreikindmama am 08.01.2012, 14:43 Uhr
Du hast rein theoretisch Mutterschutz bis 16.10. (8 Wochen nach der Geburt) und bis dahin auch Anspruch auf Urlaub also 10/12 deines Jahresurlaubes.
Gruß
Sylvia
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Baby2411 am 08.01.2012, 16:37 Uhr
Auch während des Mutterschutzes erwirbst du Anspruch auf Urlaub.
Angenommen dein Mutterschutz würde tatschlich Mitte Oktober enden, dann würde dir auch für den kompletten Oktober noch Urlaub zustehen - also 10/12 deines Jahresurlaubes!
ABER NUR, wenn du danach in Elternzeit gehst. Endet dein Arbeitsverhältnis z. B. innerhalb des Mutterschutzes, dann würde dir für den Oktober kein Urlaub mehr zustehen - also nur 9/12.
Re: Urlaubsanspruch
Antwort von Neni88, 22. SSW am 09.01.2012, 8:02 Uhr
Also im Mutterschutzgesetz steht, dass dir der komplette Jahresurlaub zusteht.
So wurde es mir schon von vielen Mamas gesagt und auch mein Chef sagt, dass es so ist.
Noch jemand da wo der test gaaaaannnnzzz leicht positiv war????Vorsichtig länger
Wichtige frage, hilfe
Reaktion: wir sind schwanger
Blutung...
Heute in die 23 ssw gekugelt
Uneinig was Namen betrifft!
Ich war heute bei h&m shoppen...
Schleimpfropf immer blutig ????
Schwangerschaftshosen für große frauen?!