Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Pinchen, 8. SSW am 08.01.2012, 14:32 Uhr

Urlaubsanspruch

Hallo Mädels,nun muss ich ja meinen Urlaub neu planen. ich gehe mal davon aus das ich ab 10.7. in Mutterschutz gehe. Et rein theoretisch der 21.8. Na meine eigentliche Frage ist wie lange mir Urlaub zusteht ? Werden die 6 Wochen Mutterschutz vor ET noch mitgerechnet ? stehe total auf dem Schlauch Lg Vom pinchen

 
3 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Dreikindmama am 08.01.2012, 14:43 Uhr

Du hast rein theoretisch Mutterschutz bis 16.10. (8 Wochen nach der Geburt) und bis dahin auch Anspruch auf Urlaub also 10/12 deines Jahresurlaubes.

Gruß

Sylvia

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Baby2411 am 08.01.2012, 16:37 Uhr

Auch während des Mutterschutzes erwirbst du Anspruch auf Urlaub.

Angenommen dein Mutterschutz würde tatschlich Mitte Oktober enden, dann würde dir auch für den kompletten Oktober noch Urlaub zustehen - also 10/12 deines Jahresurlaubes!

ABER NUR, wenn du danach in Elternzeit gehst. Endet dein Arbeitsverhältnis z. B. innerhalb des Mutterschutzes, dann würde dir für den Oktober kein Urlaub mehr zustehen - also nur 9/12.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Neni88, 22. SSW am 09.01.2012, 8:02 Uhr

Also im Mutterschutzgesetz steht, dass dir der komplette Jahresurlaub zusteht.
So wurde es mir schon von vielen Mamas gesagt und auch mein Chef sagt, dass es so ist.

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