Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Bieni82, 26. SSW am 05.02.2009, 21:21 Uhr

Urlaubsanspruch

2 Fragen an Alle,

wie ist das mit meinem Urlaubsanspruch dieses Jahr?
Bis wann wird der Urlaub gezählt? Bis zum Mutterschutz, bis Ende des Mutterschutzes?
Wer kann mir mit meiner Frage weiterhelfen?
Und stimmt es, dass ich diesen Urlaub zwischen Ende Mutterschutz und Beginn Elternzeit schieben kann?

Wer hat da Erfahrung und kann mir 100%ig antworten?
Danke schonmal für eure Antworten!

LG und einen schönen Abend!
Bieni82

 
4 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Mummy-2, 25. SSW am 05.02.2009, 22:01 Uhr

Hy,
also vor zwei Jahren bei meinen ersten sohnemann, habe ich nach dem Mutterschutz mein Jahresurlaub vom letzten Jahr plus die anteiligen Tage vom neuen Jahr bekommen.
Lg Simone

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von chrisy1205, 15. SSW am 05.02.2009, 22:41 Uhr

Also ich kenn es so, dass man Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes hat.
Es macht aber keinen Sinn den Urlaub zwischen Mu-schutz und Elternzeit zu packen. Ich kenn es so, dass man den Resturlaub bis Beginn des Mu-schutzes nehmen sollte. Ist dies durch evtl. Krankschreibung nicht mehr möglich bleibt er bis zum Wiedereintritt gültig. Also auch wenn du 2 Jahre Erziehungsurlaub nimmst, hast du Anspruch auf deinen Resturlaub von vor des Mutterschutzes. Ging mir so, daher weiß ich das. Hab noch 15 Tage Resturlaub und bin 2 Jahre im Erziehungsurlaub.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen.

Liebe Grüße

Chrisy

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Bea.72, 37. SSW am 05.02.2009, 23:02 Uhr

Hallo, also du hast Urlaubsanspruch bis zum Ende des Mutterschutzes! Das kann ich dir 100 %ig sagen, hatte mich direkt beim zuständigen Amt erkundigt. Bis wann der weg muss, weiß ich allerdings nicht. Ich nehme ihn im kommenden Jahr direkt im Anschluss an die Elternzeit.
LG, Bea.

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Re: Urlaubsanspruch

Antwort von Emily25, 24. SSW am 06.02.2009, 9:34 Uhr

Hallo Bieni,
bis Ende des Muschu hast du Urlaubsanspruch, das weiß ich hundertpro. Den Uralub kann man auch zwischen Muschu und Elternzeit nehmen, was Sinn machen kann, weil du dann noch länger dein normales Gehalt kriegst (dein Arbeitgeber wird davon aber nicht begeistert sein hihihi) Musst du mal fragen, wie sich das aufs elterngeld auswirkt, (verkürzte Zahlungsdauer?) Das weiß ich nicht.

Ich nehme den gesamten Urlaub und meinen resturlaub von 2008 direkt vor dem Muschu und habe dadurch 4 Wochen frei YEAH!


Noch ein Tip www.bzga.de verschickt kostenlose Broschüren zu allen diesen Fragen (und noch vielen mehr) Die sind echt gut und aktuell! Da gibt es auch eine Elterngeld, Elternzeit etc. Die habe ich.

Hoffe, ich konnte dir helfen.
Emily

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