Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von LeNiWa, 18. SSW am 17.08.2016, 14:02 Uhr

Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Brauche mal eure Hilfe bezüglich meines Urlaubs im MuSchu. Irgendwie kann die Angabe meines AG nicht stimmen. Ich habe gelesen das mir 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt mein voller Urlaub zusteht. Mir wurde gesagt ich habe für 2017 nur 4 Tage Urlaub. Ich habe die 20 gesetzlichen Tage + 10 Tage Kulanz vom AG. Mit was wird gerechnet mit den 20 oder 30 Tagen ? Aber bei beiden komme ich nicht auf 4. Habe ich etwas übersehen?

30÷12×3=7.5

20÷12×3=5

Achja ET ist 25.01

 
4 Antworten:

Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von Neutrina, 37. SSW am 17.08.2016, 14:20 Uhr

Also finde das auch merkwürdig. So wie ich das gesagt bekommen habe, darf nur für volle Elternzeitmonate der Urlaub gekürzt werden entsprechend. Also ich gehe mal davon aus, dass du nach dem Mutterschutz den Rest des Jahres in Elternzeit bist. Blieben aber ja auf jeden Fall die 3 Monate und bei mir wurde das mit den gesamten Arbeitstagen verrechnet. Also würde ich jetzt sagen dir stehen 7,5 bzw evtl aufgerundet sogar 8 Urlaubstage zu. Würde das mit eurer Personalabteilung mal besprechen und einfach erklären lassen.

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Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von Hubbeldubbel am 17.08.2016, 22:33 Uhr

Urlaubsanspruch erwirkst Du Jan.-März 17.

30 Tage / 12 x 3 = 7,5 Tage
Hier wird aufgerundet auf 8 Tage...

Was sich mir nicht erschließt, ist der Mindesturlaub und die Kulanz des AG.

http://www.info-arbeitsrecht.de/Urlaub/urlaub.html

Bei einer 5-Tage Woche entsprechen 20 Urlaubstage genau dem Minimum.

Was steht im Arbeitsvertrag? Sind dort nur 20 Tage vereinbart, kann der AG bei der Berechnung auch nur von 20 Tagen ausgehen. Einen Rechtsstreit wegen Gleichbehandlung, Gewohnheit ect. würde ich deswegen nicht beginnen.

20 Tage / 12 x 3 = 5 Tage

Vier sind def. falsch ...

Hier die Grundlage für das Gespräch mit dem AG. Nach BEEG darf nur für volle EZ Monate gekürzt werden.

http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/Service/fragen-und-antworten.html?frage=162692

Du kannst die Frage ja auch mal im Forum von Frau Bader stellen. Lg

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Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von LeNiWa am 18.08.2016, 6:16 Uhr

Danke erstmal ich habe die frage auch schon an Frau Bader gestellt.

Im Vertrag steht extra das man die gesetzlichen 20 bekommt und 10 Tagezusätzlich vom AG. Man hat erst die 20 gesetzlichen Tage zu verbrauchen sollten dann am Ende des Jahres noch Tage von den 10 zusätzlichen übrig sein, verfallen diese.

Deshalb War ich mir nicht sicher ob mein ag nicht auch mit 20 rechnen kann. Ansonsten kann ich eigl so 30 Tage Urlaub im Jahr nehmen

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Re: Urlaubsanspruch im Mutterschutz

Antwort von LuMiMops am 24.10.2016, 5:46 Uhr

Hi
Ich arbeite im Krankenhaus und mein ET ist am 14.5.17 umd mein Der Mutterschutz geht ab 4.4. Los..
Mein PDL hat mir gesagt das ich daher 8 Tage Urlaubsanspruch hab...

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