Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Sommerfeeling06 am 21.12.2006, 11:26 Uhr

Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Mein Freund und ich erwarten im Januar unser erstes Kind. Bis jetzt sind wir noch nicht verheiratet, wollen dies aber im Sommer diesen Jahres nachholen. Was müssen wir den jetzt beachten. Wir möchten gerne das gemeinsame Sorgerecht und das der Kleine gleich heißt wie der Papa mit Nachnamen. Vielleicht kennt sich von euch jemand aus. Danke Anna

 
17 Antworten:

Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von Katja1987, 25. SSW am 21.12.2006, 11:33 Uhr

Also,meines wissens nach muss er ne vaterschaftsanerkennung unterschreiben.wenn das kind seinen namen haben soll muss er es wohl adoptieren.das ist sehr aufwendig alles...
warum heiratet ihr nicht vorher standesamtlich?
so braucht er nämlich für alles dein einverständnis-kind anmelden usw.und wenn ihr eh heiraten wollt...
ihr müsst auch bedenken das alles geld kostet.und wenn ihr vorher heiratet ist das alles einfacher.
unser kind kommt zwar erst im april aber da wir uns schon vor nem jahr verlobt haben,haben wir letzte woche schonmal standesamtlich geheiratet-war superschön!!und das kirchliche und party kann man ja nachholen...

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Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von katha1986, nix mehr seid 05.12.06. S am 21.12.2006, 11:33 Uhr

Hi,

Also ich habe vor 2 wochen endbunden. Ich bin mit dem Vater der kleinen auch nicht verheiratet wollen dies aber auch nächstes jahr tun.

Ruf beim Sozialamt oder Jugendamt an und sage den du möchtest einen Termin zur Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht.

Da müsst ihr beide hin. Perso nicht vergessen. Dann macht ihr das dort fest das er das Sorgerecht auch gleich nach der Geburt bekommt und das das Baby gleich nach der Geburt seinen namen trägt.

Und sobald das Baby da ist müsst ihr es anmelden und einfach die Unterlagen vom Amt da abgeben die ihr dort bekommt.

Unsere Tochter heißt auch so wie der Papa also gehen tut es ;).

Hoffe konnte dir helfen?

lg katha

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Re: @ Katja

Antwort von katha1986, nix mehr seid 05.12.06. S am 21.12.2006, 11:36 Uhr

Der Vater muss das Kind nicht adoptieren das war früher so. Sonst hätte es mein Schatzi auch machen müssen.

Und ich denke auch das man nicht unbedingt vor der Geburt Standesamtlich Heiraten muss. Wir selber wollen auch Heiraten aber erst nächstes Jahr. Man Heiratet nicht wegen einem Kind sondern aus Liebe also können sie auch bis Sommer warten oder nicht?

lg katha

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Re: @ Katja

Antwort von Katja1987 am 21.12.2006, 11:40 Uhr

ich habe NICHT gesagt das es wegen dem kind sein muss.es ging um den namen wegen adoptieren...das war nur meine persönliche meinung das es so einfacher ist.
lg

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er muss nicht adoptieren ! so ein Schmarrn

Antwort von buchs am 21.12.2006, 12:09 Uhr

Haben wir auch hintertr uns.
wir sind zum Jugendamt gegangen (da kostet das alles nix) und er hat ne Vaterschaftsanerkennung unterschrieen und wir haben gemeinsames Sorgerecht beantragt weil wir es so wollten!

wenn du nicht zum Jugendamt gehst, muss das ein Notar oder so machen und dann kostet es auch einigens. Nixmit adoption!

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Nachtrag! geht alles auch schon vor der Geburt

Antwort von buchs am 21.12.2006, 12:10 Uhr

d

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Re: er muss nicht adoptieren ! so ein Schmarrn

Antwort von Katja1987 am 21.12.2006, 12:10 Uhr

ist ja gut.entschuldigung das ich was geschrieben habe.das war soweit ich das wusste.

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@katha1986

Antwort von smartine, 16. SSW am 21.12.2006, 12:20 Uhr

also da habe ich nochmal eine frage an dich ... muß ich also VOR der Geburt zum Sozial- oder Jugendamt?? Ist zwar bei mir noch recht früh, aber ist ja schon mal gut vorher zu wissen?
Wir befinden uns nämlich in der gleichen Situation.
lg bianca

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Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von p!nacolada, 27. SSW am 21.12.2006, 12:22 Uhr

huhu

ich war heute mit meinem freund auf dem standesamt und haben beide die vaterschaftsanerkennung unterschrieben.

hat nichts gekostet!

kleiner tip: macht die anerkennung vor der geburt... man weiß nie, was vor der geburt noch alles passieren kann. sollte dein freund zu beispiel vor der geburt tödlich verunglücken, hat euer kind, rein rechtlich gesehen, keinen vater! andersrum genauso: sollte dir was passieren, und das kind in deinem bauch überlebt, hat dein freund das sorgerecht für das kleine. ohne die vaterschaftsanerkennung ist es ein großes hin und her.

das sind zwar umstände, die man keinem wünscht, die man allerdings bedenken sollte. von daher mach es wie wir und geht noch vor der geburt zustandesamt oder jugendamt. für die vaterschaftsanerknenung an sich, ist es egal ob vor oder nach der geburt, aber so seid ihr wenigstens rechtlich abgesichert.

alles gute
doro

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nachtrag

Antwort von p!nacolada, 27. SSW am 21.12.2006, 12:24 Uhr

ups, meinte natürlich, dass dein freund kein sorgerecht hat, sollte dir was passieren und es gibt noch keine vaterschaftsanerkennung.

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Zusammenfassung*g*

Antwort von kathrin+, 36. SSW am 21.12.2006, 12:37 Uhr

ich melde mich auch mal zu wort, nachdem soviele meinungen usw. vorhanden sind*g*
die vaterschaftsanerkennung kann man schon vor der geburt machen (was, wie schon gesagt für den fall der fälle sinvoll ist).
ihr benötigt beide (vater und mutter) euren ausweis (perso oder reisepaß) zudem noch die geburtsurkunde vom vater (unbeglaubigte kopie reicht aus).
man kann dabei den nachnamen des kindes gleich festlegen. eine spätere änderung des nachnamens ist kostenpflichtig.
also lieber alles vor der geburt erledigen.
hoffe ich konnte helfen
lg
kathrin

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@kathrin+

Antwort von p!nacolada, 27. SSW am 21.12.2006, 12:40 Uhr

perfekt :o)

danke!

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Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von Sommerbaby1, 10. SSW am 21.12.2006, 13:08 Uhr

Hallo Katja,

also wir haben erst letztes Jahr geheiratet und unsere Tochter war dann 2,5 Jahre.

Du kannst schon vor der Geburt zum Jugendamt gehen und die Vaterschaftsanerkennung unterschreiben lassen. (Adoptieren muss der Vater niemanden. Es ist ja schon sein Kind.)
Seinen Nachnamen kann das Kind (wenn es nur der Nachname des Vaters sein soll) nur bekommen, wenn diese Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist. (Da gibt man einen Namen an)

Lasst Euch nichts erzählen mit Vorher Heiraten usw. Ist totaler Quatsch. Vielleicht wars früher mal so, aber heute ist es völlig unkompliziert.

Alles Gute

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Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von mellimausi, 37. SSW am 21.12.2006, 13:10 Uhr

Hallöchen!
Waren am Montag genau wegen der gleichen Sache unterwegs und haben alles schon jetzt geregelt.
Das mit der Adoption ist absoluter Käse, man musste noch NIE!!!!!! sein leibliches Kind adoptieren! Ist schon erstaunlich, wie sich solche Märchen immer wieder verbreiten!
Auf dem standesamt hat mein Freund die vaterschaft anerkannt und der Nachname wurde festgelegt, auf dem Jugendamt wurde dann das gemeinsame Sorgerecht beantragt.
Das wars -Ende Aus Nikolaus! :-D
Lass Dir also keine Panik machen von wegen Kosten etc.
Grüße, Melli

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Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von floechenjenny, 32. SSW am 21.12.2006, 14:20 Uhr

hallo,
wollte nur mal anmerken, dass wir uns den namen der kleinen, dann aussuchen können, wenn sie da ist! wir mussten uns da noch nicht fetslegen. ist aber auch vielleicht von bundesland unterschiedlci!

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Re: er muss nicht adoptieren ! so ein Schmarrn

Antwort von lucamama am 21.12.2006, 15:29 Uhr

wir haben auch nochj in der ss eine vaterschaftsanerkennung gemcacht udn so konnte mein noch nciht amn alles regeln ohne das ich mit musste war zuhause und konnte mich so ein tag nach der geburt hinlegen udn schlafen dsa mein sohn nachts kam hehe

und das mit den namen geht automatisch dann beim standesamt zumindest war es bei uns kein problem

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Re: Unverheiratete Eltern! Was müssen wir beachten?

Antwort von Sommerfeeling06 am 22.12.2006, 10:25 Uhr

Vielen lieben Dank für eure vielen Antworten. Hat mir sehr geholfen. Werde mich gleich um einen Termin bemühen. Fröhliche Weihnachten euch allen. Anna

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