Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von +janne+, 25. SSW am 20.05.2008, 10:59 Uhr

unverheiratet-- rechte/pflichten?

hallo ihr lieben,
hab mal 'ne frage, vielleicht kennt sich jemand von euch aus...
wir werden im september das erste mal eltern :o) und sind nicht verheiratet.
die nachnamen-frage und dass mein freund die vaterschaft anerkennen muss auf dem standesamt, haben wir bereits geklärt. gibt es noch was, woran wir denken müssen?? und im unschönen fall einer trennung (was wir ja alle nicht hoffen...): hab ich eigentlich als mutter anspruch auf unterhalt, solange ich unser kind betreue?
lieber gruß und danke!

 
8 Antworten:

Re: unverheiratet-- rechte/pflichten?

Antwort von Puppi82, 27. SSW am 20.05.2008, 11:07 Uhr

also mein freund erkennt jetzt die vaterschaft auch an und dann möchte ich, dass er die hälfte des sorgerechts bekommt, falls mir etwas passiert. und der kleine bekommt seinen nachnamen, weil wir heiraten wollen. wenn dein freund die vaterschaft anerkennt, muss er im fall einer trennug unterhalt zahlen, aber nur für den zwerg!

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Re: unverheiratet-- rechte/pflichten?

Antwort von ninsche, +1. SSW am 20.05.2008, 11:10 Uhr

hallo!

wir waren auch nicht verheiratet beim 1. kind. haben auf dem jugendamt die vaterschaftsanerkennung sowie die gemeinsame sorge beantragt. das war eine sache von ein paar minuten und hat nix gekostet.

wenn ihr die gemeinsame sorge für das kind habt, müsst ihr - im falle einer trennung - das sorgerecht vor dem gericht klären. genauso als wärd ihr verheiratet.

wenn ihr nicht das gemeinsame erziehungsrecht beantragt, hast du automatisch das alleinige erziehungsrecht, auch wenn dein freund die vaterschaft anerkannt hat.

unterhalt bekommst du im falle einer trennung auch, denke ich.

ich bin mir nicht 100 pro sicher, ob das so stimmt, was ich geschrieben habe, aber ich glaube, das war damals so. mittlerweile sind wir verheiratet, brauchen also beim 2. kind nicht diesen weg gehen.

lg nine

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Re: unverheiratet-- rechte/pflichten?

Antwort von juchee, 19. SSW am 20.05.2008, 11:37 Uhr

hallo,

unterhalt wird er mit sicherheit zahlen müssen, denn schließlich hat er die vaterschaft ja schriftlich anerkannt.

das alleinige sorgerecht hast du, solange ihr unverheiratet seid und ihr kein geteiltes sorgerecht beantragt habt.
sobald ihr verheiratet seid, wird automatisch das sorgerecht geteilt.
wir sind auch nicht verheiratet, bekommen nun bald kind nr. 2. und haben auch kein geteiltes sorgerecht (sondern ich das alleinige). was aber auch eigentlich überhaupt nichts zu sagen hat, denn der gedanke an trennugn usw. ist absolut nicht gegeben, sondern eher die gedanken an eine hochzeit...
und nach der hochzeit ist ja eh alles so, wie es sein sollte..

alles gute

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Re: Achtung Unterschied: Unterhalt fürs Kind ist NICHT gleich Unterhalt für die Mutter!

Antwort von Mijou am 20.05.2008, 12:06 Uhr

Hallo,

ein Kind bekommt immer Unterhalt vom Vater, egal ob man verheiratet war oder nicht - es hat einen gesetzlichen Anspruch hierauf. Du selbst bekommst jedoch keinen Unterhalt, wenn Du nicht verheiratet bist. Unverheiratete Paare sind Eheleuten in den meisten Dingen noch lange nicht gleichgestellt. Es gibt also schon noch ein paar gute Gründe zum Heiraten, nicht nur die Liebe... :-)

Grüßle,

M.

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Re: unverheiratet-- rechte/pflichten?

Antwort von Jessi757, 27. SSW am 20.05.2008, 12:36 Uhr

Also, wenn Dein Kind da ist hat es Anrecht auf Kindesunterhalt. Ist egal ob ihr verheiratet seid oder nicht. Auch Du hast ein Recht auf Betreuungsunterhalt bis das Kind 3 Jahre alt ist. Natürlich wird erst der Kindesunterhalt berechnet und dann, je nach Gehalt Deines Freundes muss er für Dich auch noch zahlen. Ansonsten hast Du ein Anrecht auf Unterstützung vom Sozialamt. Das hängt natürlich von der Höhe des Elterngeldes ab, welches Du ja beantragen musst.

Gruß
Jessi

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Die Mutter hat auch Anspruch auf Unterhalt

Antwort von Feele23, 39. SSW am 20.05.2008, 12:37 Uhr

In den ersten 3 Lebensjahren hast auch du als Mutter Anspruch auf Unterhalt vom Kindsvater, egal ob verheiratet oder nicht :)

LG
Britta

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Re: unverheiratet-- rechte/pflichten?

Antwort von sheena am 20.05.2008, 12:38 Uhr

Hallo,
es hat sich jetzt geändetr. Unehelich Kinder sind den ehelichen Kindern gleichgestellt. Also auch die Mütter. Natürlich aknnst du auch Unterhalt verlangen. Aber das habe ich auhc ncie geamcht. Würde es unfair finden. Für das Kind muss er zahlen.

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Re: unverheiratet-- rechte/pflichten?

Antwort von Geisterfinger am 20.05.2008, 12:47 Uhr

Was noch Sinn macht, falls Ihr was zu vererben habt, zB eine gemeinsame Immobilie: das Kind beerbt immer den Vater (oder die Mutter), unabhängig davon, ob Ihr Euch gegenseitig als Erben festgelegt habt. Das kann dann dazu führen, dass der verbleibende Elternteil dem Kind sein Erbe ausbezahlen muss und das dann zum Verkauf der Immobilie führt, weil das Gerd nicht da ist. Deshalb kann man festlegen, dass der verbleibende Elternteil das Erbe des Kindes verwaltet und dieses es erst nach einer Bestimmten Zeit bekommt (ich glaube maximal 18 Jahre, unabhängig vom Alter des Kindes). Lasst Euch da ggf. vom Notar beraten.

Auch wenn man kein gemeinsames Sorgerecht hat, kann man festlegen, das das Sorgerecht im Falle des Todes des Sorgeberechtigten auf den anderen Elternteil übergehen soll.

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