Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mortem_obire, 29. SSW am 03.04.2009, 9:49 Uhr

Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Hallo Mädels, der Vater meines 4 jährigen Sohnes zahlt nicht mehr. Er wohnt über 100km weit weg und hat auch kein Telefon mehr (selbst Adresse hab ich leider nicht, könnte ich aber bestimmt über seinen Vater rausfinden) ich kann ihn also nicht erreichen. Wenn ich das Geld jetzt einklagen will oder so - wohin muss ich da gehen. Und wenn er "zu wenig" verdient und mir von ihm nur ein Teil zusteht bekomme ich dann den Rest vom Staat und die holen es sich dann von ihm wieder? Oder bekomm ich dann wirklich nur die paar Euro?

Wäre toll wenn mir jemand helfen könnte.


Liebe Grüße Nadine

 
8 Antworten:

Re: Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Antwort von r&m am 03.04.2009, 10:02 Uhr

an das jugendamt

lg

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Re: Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Antwort von Pimselmus, 6. SSW am 03.04.2009, 10:04 Uhr

Du kannst zum Jugendamt gehen. Das dauert aber ewig. Behörden.
ODER
Du gehst gleich zum Anwalt. Das zieht immer. Und wegen der Adresse. Wenn sein Vater sie dir gibt ist es ja ok. Ansonsten beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Die müßten wissen, wo er hin ist.
Wenn der Kindsvater allerdings zu wenig verdient, dann kannst du Unterhaltsvorschuß beim Jugendamt beantragen. Die holen sich das Geld dann von ihm wieder, falls er was hat.

Hoffe ich konnte dir bischen helfen.

Lieben Gruß Carina

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Re: Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Antwort von Anja1078 am 03.04.2009, 10:44 Uhr

ich würde bei sowas immer zum Anwalt gehen, ich denke, der kann dann auch alles weitere klären: Jugendamt, Einwohnermeldeamt wg. Adresse etc.pp.

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Re: Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Antwort von mamawird:-), 25. SSW am 03.04.2009, 10:51 Uhr

auf dem jugendamt
geh da hin es gibt speziell da leute die auf unterhalt spezialisiert sind

weiss es aus eigener erfahrung

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Re: Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Antwort von momworking, 30. SSW am 03.04.2009, 12:01 Uhr

Hallo Nadine,
beim Jugendamt kannst du eine sogenannte Beistandsschaft beantragen, d.h. dass dann ein dortiger Mitarbeiter sich um deinen Unterhaltsanspruch kümmert. In der Praxis sieht es so aus, dass der Kindsvater 1-2x jährlich dazu aufgefordert wird, sein Einkommen darzulegen, damit festgestellt werden kann, ob und wieviel er zahlen muss.
Einen Titel auf den Unterhalt hast du doch bestimmt? Wenn nicht, dann wäre das der Schritt DAVOR, aber auch das erklärt dir das Jugendamt.
Wenn du dir selbst einen Anwalt nimmst, bedenke bitte, dass du AUCH auf den Anwaltskosten sitzen bleibst, wenn beim Kindsvater nichts zu holen ist. Ist also ein Risiko, zumindest für die Mütter, die eigenes Einkommen habe. Für die, die sowieso vom Staat leben, wird wohl auch der Anwalt noch bezahlt (frag mich nicht, was ich davon halte, aber gut...).
Solange du NICHT wieder verheiratet bist, und das Kind UNTER 6 Jahren alt ist, hast du ggf. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dies endet aber entweder dann, wenn du heiratest (dein neuer Mann muss dazu nichtmal dein Kind adoptieren, es wird einfach davon ausgegangen, dass er jetzt für das Kind zahlt) oder das Kind das 6. Lebensjahr vollendet (denn ab dann kosten Kinder nichts mehr.... )

Viel Erfolg!!!
Annette

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Re: @momworking-Unterhaltsforderungen

Antwort von Pimselmus, 6. SSW am 03.04.2009, 12:37 Uhr

Das ist nicht so ganz richtig mit dem Anwalt und seinen Kosten. Es geht nach Einkommen. Wenn Frau wenig Einkommen hat, kann sie auch Prozesskostenhilfe beantragen. Selbst wenn sie verliert, was allerdings in Fragen Unterhalt sehr unwahrscheinlich ist. Habe das schon mit meinem Ex durch. Er hat jetzt noch ein Einkommen von fast 1700€ und hat trotz, das er verloren hat vor Gericht, die Hilfe bekommen. Und da ich ja vom Staat lebe, hat bei mir der Staat bezahlt. Ich hätte es auch gerne anders. Ich hatte die Wahl. Entweder bleibe ich bei einem Arsch... mit Kohle (monatlich fast 2800€) oder ich riskiere es H4 zu bekommen, lebe dafür aber ruhiger. Ich habe mich fürs letztere entschieden.

Und Unterhaltsvorschuß wird bis Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt.

Lieben Gruß

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Re: @momworking-Unterhaltsforderungen

Antwort von momworking am 03.04.2009, 15:44 Uhr

Hallo,
sorry, aber in meinem Bescheid steht, dass der Unterhaltsvorschuss maximal 72 Monate bezahlt wird. Aber vielleicht kann man die auch noch später ausschöpfen, das weiß ich natürlich nicht, bekomme ja keinen mehr.

Und was heißt "wenn sie verliert". Worum geht es denn? Um einen Titel, ja klar, den wird sie bekommen, aber so wie ich es verstanden habe, geht es um die BEITREIBUNG des Unterhalts und das ist weitaus schwieriger nach meiner Erfahrung.

Und ich hätte damals sicherlich auch gerne "ruhig" gelebt, aber das ist halt schwierig, wenn man berufstätig ist mit einem Baby/Kleinkind. Unterhaltsanspruch hatte ich aber trotzdem, aber mir wird kein Anwalt bezahlt, der diesen beitreibt.
Ist aber so in Deutschland: Wer arbeitet wird bestraft...

Viele Grüße,
Annette

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Re: Unterhaltsforderungen - wohin muss ich?

Antwort von catanddog, 27. SSW am 03.04.2009, 19:46 Uhr

Gehe zum Anwalt habe ich auch gemacht.Bei mir geht es zwar nur um 25 Euro (weil geringverdiener)aber ich habe jetzt seine neue Adresse (durch meinen Anwalt)und er mittlerweile die Lohnpfändung.Er ist schließlich bis zum 18 Lebensjahr zahlungspflichtig.

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