Geschrieben von Hummelchen, 23. SSW am 02.08.2012, 13:03 Uhr |
Unterhalt
Hallo Leute
hab mal nee frage vielleicht weiß jemand bescheid.
Mein Mann zahlt seinem Sohn 272 Euro unterhalt er verdient 1403 Euro
Jetzt bekommen wir ein eigenes Baby und sind verheiratet und ich gehe 2 Jahre in Elternzeit.
Ändert sich er Unterhalt für uns wir er geringer
Danke für viele antworten
Re: Unterhalt
Antwort von hubbabubba am 02.08.2012, 14:14 Uhr
Dein Mann hat laut Düsseldorfer Tabelle einen Eigenbedarf von
950 Euro
PLUS:
- Fahrgeld (kürzeste Strecke. Und wenn es möglich ist, diese mit Bus+Bahn zu bestreiten, dann werden diese Kosten angesetzt. Ansonsten Kilo9meter einfache Strecke x 30 cent.
- evtl Gewerkschaft
- evtl Altersvorsorge (wird nur angerechnet, wenn er den Mindestunterhalt decken könnte mit seinem Gehalt)
Joa, und das war es auch schon. Sprich, von den 1403 Euro werden pauschal 950 abgezoge = 453. Davon ab dann noch seine Fahrtkosten (zB bei 20 Kilometern Fahrtweg x 30 cent = 6 Euro täglich x 20 Arbeitstage = 120 Euro oder eben Monatskarte / die kostet hier 90 Euro), evtl Gewerkschaft (zB Verdi wären bei 1403 = 14 Euro) und evtl Altersvorsorge der monatliche Einzahlungsbetrag.
Der VERBLEIBENDE Betrag ist der, der an Unterhalt für ALLE zur Verfügung steht. Dieser wird dann nach % verteilt (das erste Kind hat einen höheren Anspruch als euer Kind weil älter).
Wenn dein Mann zB keine Gewerkschaft hat und keine Altersvorsorge, dann verbleibt ein Betrag von 950 + Fahrgeld. Wären etwa dann 350 Euro auf beide zu verteilen...Kindesmutter 1 bekäme also weiter ihre vollen 272.
Re: Unterhalt
Antwort von laura86, 17. SSW am 02.08.2012, 14:20 Uhr
das ist so nicht ganz richtig. Da du "verheiratet" bist ist euer gemeinsamer eigenanteil höher. Ist bei uns auch so. Eigenbedarf liegt rund bei 1200 euro. Alles was darüber geht würde dann an unterhalt für sein kind abgehen damit ihr genug zum leben habt. Wenn ihr nicht verheiratet wärt dann hätte dein mann einen eigenbedarf von nur 950 euro. Außerdem lebt ihr ja zusammen somit braucht er für das kind was unterwegs ist ja keinen unterhalt in dem sinne bezahlen weil ihr nicht getrennt seit
Re: Unterhalt
Antwort von hubbabubba am 02.08.2012, 14:23 Uhr
P.S.:
Das Amt könnte sogar verlangen, dass ihr Steuerklassen ändert (wenn nicht eh schon 5/3, was ich bei einem netto von 1400 aber nicht glaube). Du bist ja eh in Elternzeit und er hat danh netto durch die 3 mehr. Somit kann er beiden Kindern vollen Unterhat zahlen.
Das Amt könnte ihn auch die 2 Jahre zu Überstd anhalten - fallen ja in den meißten Firmen an. Oder das er sich einen Nebenjob sucht.
Oberste Priorität ist immer, dass er seiner Unterhaltspflicht in voller Höhe nachkommt!
Re: Unterhalt
Antwort von hubbabubba am 02.08.2012, 14:28 Uhr
oK, dann erhöht sich der Eigenanteil von 950 auf 1200. Wir sind nicht verheiratet.
Berichtigen muss ich aber hier:
1.) Zusätzlich zum Eigenanteil sind die von mir genannten Punkte ebenfalls frei. Fahrgeld etc....
2.) Für Kind 2 wird definitiv auch ein Anteil in % angerechnet und in Euro berechnet. Auch, wenn das Kind mit im Haushalt lebt (wie bei uns).
UND gerade in so einem Fall wird das Amt/Gericht dazu anhalten, die Steuerklassen zu wechseln. Oder Überstunden zu machen oder Nebenjob....
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