Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hummelchen am 30.05.2012, 8:20 Uhr

Unterhalt

Vielleicht geht es jemanden genauso wie uns.
Mein Mann hat aus erster Beziehung einen Jungen war aber nicht verheiratet.Jetzt bekommen wir im Dezember Nachwuchs.
Mein Mann zahlt jeden Monat regelmäßige Unterhalt für seinen Sohn.
Ich bleibe jetzt dann ert mal 2 Jahre zu Hause.

Frage: Ändert sich der Unterhalt für meinen Mann da er ja für alle beiden Kinder gleich sorgen muss hat da jemand Erfahrung.
Über Antworten wäre ich sehr sehr dankbar.

Ach und habt ihr auch bevor euer Kind kam die Steuerklasse gewechselt?
Macht das Sinn da sich ja das Elterngeld erhöht.

 
13 Antworten:

Re: Unterhalt

Antwort von Levinsmum, 12. SSW am 30.05.2012, 8:28 Uhr

Wenn sich an dem Gehalt deines Mannes nicht ändert dann ändert sich auch leider der Unterhalt nicht ... wir bekommen unser 3. kind und er muss immer noch den Mindestsatz an Unterhalt zahlen ...

Selbst wenn er den Unterhaltsvorschuss vom JA bekommt muss er den ja wieder zurückzahlen das heisst er muss irgendwann Unterhalt + Zurückzahlung ans JA ...

Wir haben keine Steuerklasse gewechselt hatten 4 und 4 ;) ... aber vllt rendiert sich das ja bei dir, damit kenn ich mich nich so aus

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Re: Unterhalt

Antwort von MuggelFuMama, 15. SSW am 30.05.2012, 8:34 Uhr

Hmm,also wenn Du schreibst dein *Mann* gehe ich jetzt mal davon aus,dass ihr auch verheiratet seid?!? Dann habt ihr die Steuerklassen jetzt noch nicht gewechselt??

Auf jeden Fall sieht das Gesetz vor,dass Familie die im tatsächlichen auch zusammenleben Vorrang bei der Berechnung des Unterhaltes haben. Soll heißen,jenachdem wieviel dein Mann verdient,wird zuerst der Unterhalt für sein eheliches Kind (mit dem er zusammenlebt) berechnet,allerdings wird er sich hierbei auch einen Teil des Unterhaltes als *Betreuungsunterhalt* anrechnen lassen müssen,es sei denn ihr weist nach,dass er sich so gut wie nie wirklich kümmern kann (Dienstreisen,mehr als 80 Stunden Arbeitszeit/Woche)
Dann wird noch der für Euch zur Verfügung gestellte Unterhalt berechnet,also eure Kosten,Lebensunterhalt usw.
Erst dann wird geschaut,was noch für das zweite Kind bleiben würde,das muss er dann zahlen!!

Viel Freude mit dem Nachwuchs (unser kommt Ende Nov.)

LG

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@levinsmum

Antwort von MuggelFuMama, 15. SSW am 30.05.2012, 8:39 Uhr

Unterhaltsvorschuss muss ans JA nur dann zurückgezahlt werden,wenn der Vater KEINEN Job ausübt und diesen auch verweigert!! Soll heißen,wenn der Vater sich vehemennt weigert einen Job anzunhemen bzw. sich wirklich zu bemühen einen zu finden,nur dann muss der Vorschuss zurückgezahlt werden!!

Da ihr Mann aber arbeitet und Unterhalt selbst zahlt,ändert sich nur die Reihenfolge der *Berechtigten*

Ist eben (leider) das Gesetz das extra für die Neugründung einer Familie geändert wurde :-(
Ob das alles sp glücklich war,darüber kann man sicherlich streiten

LG

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Re: Unterhalt

Antwort von laura86 am 30.05.2012, 8:57 Uhr

das ist totaler quatsch. Wenn du mit deinem mann verheiratet bist bekommst du von ihm ja in dem sinne überhaupt kein unterhalt weil ihr zusammen lebt. Du würdest nur unterhalt für dein kind bekommen wenn ihr nicht mehr zusammen seit. Dann gilt aber immer: kindesunterhalt geht vor ehegattenunterhalt. Außerdem würde das kind wofür er jetzt unterhalt bezahlt wesentlich mehr bekommen weil es älter ist. Und wenn dein mann nach wie vor arbeiten geht muss er auch nach wie vor den unterhalt bezahlen den er jetzt bezahlt auch wenn euer gemeinsames kind da ist. Habe ich alles schon hinter mir, leider. Ansonsten müsst ihr euch mal beim jugendamt erkundigen ob man den unterhalt runtersetzen kann. Zahlt er nur anteilsmäßig oder den vollen unterhalt?

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Re: Unterhalt

Antwort von Mango76, 30. SSW am 30.05.2012, 8:58 Uhr

Die Steuerklassen zu ändern macht nicht unbedingt viel Sinn. Wir hatten uns das auch überlegt , aber da man dann dafür nachzahlen muss beim Jahressteuerausgleich , rendiert sich das gar nicht. Eine Bekannte hatte das auch gemacht mit Stkl 5/3 und musste nachher über 500 Euro nachzahlen. Wie man also sieht, hat uns der liebe Staat mal wieder übers Ohr gehauen , von wegen Eltergeld wäre ja soooo...toll. Tja, im ersten Moment ist das auch so , aber bei der Steuererklärung bekommt man dann das große Erwachen. Wir bleiben bei 4 /4 .
Also ich denke auch nicht, dass sich der Unterhalt für das erste Kind ändert. Mein Ex muss auch für meine Tochter bezahlen und hat auch ein Kind mit seiner neuen Freundin. Der Unterhalt hat sich dadurch nicht geändert. Ich glaube auch nicht, dass man den Unterhaltsvorschuss nicht an das Jugendamt zurückbezahlen muss , wenn man(n) arbeiten geht. Das würde ja bedeuten, dass alle Väter, die arbeiten gehen ,aber nicht zahlen wollen den Unterhalt nicht an das Jugendamt zurückzahlen müssten. Das ist Quatsch. Der Unterhalt muss in jedem Fall an das Jugendamt zurückgezahlt werden. Da müsste der Vater des Kindes schon in Insolvenz gehen und den nicht gezahlten Unterhalt mit in die Insolvenzmasse nehmen. So einfach ist das nicht, dass der Kindsvater sich nen Lenz macht und das Jugendamt schön brav SEINEN Unterhalt bezahlt - das kann sich unser Staat gar nicht leisten ;)
Grüßle
Mandy

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Re: Unterhalt

Antwort von tausl79, 34. SSW am 30.05.2012, 8:59 Uhr

Uns hat das Jugendamt was anderes erzählt. Mein Freund hat auch eine Tochter und unser erstes gemeinsames Kind wird im Juli kommen.
Und ab dann wird der Unterhalt neu berechnet, da beide Kinder gleichgestellt werden. Kann also sein, dass ihr weniger zahlen müsst.

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Re: Unterhalt

Antwort von laura86 am 30.05.2012, 9:02 Uhr

auch das mit dem unterhaltsvorschuß ist nicht richtig. Mein mann war auch arbeitslos und die wollten das der das zurück bezahlt. Und genauso jetzt wo er arbeitet ist es nicht anders. Vielleicht ist das von stadt zu stadt anders aber bei uns ist es so gewesen. Wo wir noch nicht verheiratet waren habe ich für meinem sohn vom jugendamt unterhaltsvorschuß bekommen und sobald wir verheiratet waren fällt dieser jedoch weg. Bekomme jetzt vom jobcenter unterhaltsvorschuß weil das jugendamt ab heirat keinen pfennig mehr zahlt und der vater es nicht nötig hat unterhalt zu zahlen. Erkundige dich da mal beim jugendamt

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Re: Unterhalt

Antwort von MuggelFuMama, 15. SSW am 30.05.2012, 9:24 Uhr

...Unterhaltsvorschuss ist nur dann zurückzuzahlen, wenn der Unterhaltsverpflichtete zwar leistungsfähig aber nicht leistungswillig ist..."

Kopiert aus dem Leistungsblatt der Unterhaltsvorschußkasse,die im übrigen alle an das gleiche Gesetz gebunden sind!!

Mein EX z.B. MUSS zurückzahlen,weil er sich nie um einen Job gekümmert hat und zudem auch von der ArGe Angebote einfach nicht wahrgenommen hat

Und ansonsten ändert sich NICHT automatisch die Höhe des Unterhaltes,aber die Reihenfolge der Berechtigten Kinder!! Leider ist es nämlich so,das eheliche Kinder dann dem nichtehelichen vorgezogen werden,wenn der Mann mit dem ehelichen Kind zusammenlebt

Aber aus einer PN von Hummelchen weiß ich was der Mann verdient und deshalb WIRD sich zumindest die Höhe des bisher gezahlten ändern

Aber offenbar versuchen wirklich viele verschiedene Ämter auch viele verschiedene Ansichten durchzusetzen
Haben wir leider auch erlebt und mussten lange denen ihre eigenen Gesetze erklären

LG

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Re: Unterhalt

Antwort von laura86 am 30.05.2012, 9:32 Uhr

wahrscheinlich ist das von jugendamt zu jugendamt unterschiedlich. Denn so wie du es sagst ist es bei uns definitiv NICHT! Mein mann hat zwei kinder von seiner ex und muss vollen unterhalt bezahlen. Das wir ein gemeinsames kind bekommen interessiert hier überhaupt keinen. Haben schon alles versucht. Und es auch erst vor zwei monaten alles durchgemacht und fakt ist hier nun mal dass das eheliche kind nicht zuerst berechnet wird! Und auch den unterhaltsvorschuß muss mein mann zurückbezahlen. Klar, wir scheißen das geld auch! Habe mich sowohl mit der staatsanwaltschaft wie dem jugendamt in der wolle gehabt weil das jawohl me frechheit ist. Auch auf anteilsmäßige zahlung des unterhalts lässt sich keiner ein. Zu uns hat man mal gesagt als erstes kommt der unterhalt für die kinder und dann unsere rechnungen, genauso wie die zu meinem mann gesagt haben dann hätte er sich das vorher überlegen sollen ob er kinder in die welt setzt. Gehts noch?! Haben das jetzt alles dem anwalt übergeben denn hier juckt es keinen ob du geld zum leben hast hauptsache wir bezahlen schön unterhalt!

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Re: Unterhalt

Antwort von mf4 am 30.05.2012, 9:34 Uhr

Aus Sicht der Ex wäre es ja auch nicht toll...
warum sollten meine Kinder mit dem Ex weniger abbekommen, wenn er noch mehr Kinder zeugt?

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Re: Unterhalt

Antwort von laura86 am 30.05.2012, 9:40 Uhr

fakt ist nun mal das es auf die kinder anteilsmäßig aufgeteilt wird ob du jetzt 10 kinder hast oder 20! Du kannst nur soviel bezahlen so das du zum leben auch noch was hast! So siehts aus. Bei meiner schwester gehts ja auch sie bekommt wir zwei kinder fast 400 euro unterhalt vom ex. Aber eben nur anteilsmäßig und bei uns wollen die gleich vollen unterhalt. So gehts ja mal nicht!

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@laura86

Antwort von MuggelFuMama, 15. SSW am 30.05.2012, 10:13 Uhr

komisches JA

Ich bin von SL-H damals nach Bayern,da sollte plötzlich auch alles anders sein
Letztlich hat aber mein RA doch recht gehabt und ich Recht bekommen

Umzug von Bayern nach Hessen dann gleiches *Theater* allerdings andersrum,die wollten das der EX mehr zahlen muss,als in Bayern

Auch hier habe ich den Anwalt losgehetzt (ja auch FÜR den Ex,aber der zahlt eh NIE irgendwas,mir geht´s nur ums Recht meiner Kinder und das sollte immer stimmen!!) und wieder Recht bekommen!

Heute ist es so,dass ich ein weiteres Kind erwarte mit meinem neuen Partner und deshalb der Ex sich freuen wollte,er müssen nun ja auch keinen Job mehr suchen
Nix is,denn er muss eigentlich trotzdem zahlen
Wohlgemerkt EIGENTLICH

Deshalb weiß ich mal wieder vom JA,das sich im Falle einer Heirat immer nur die Reihenfolge ändert,d.h. natürlich das JEDES Kind auch Geld bekommen soll und zwar gleich viel!! Aber wenn doch eh kein Geld da ist

Nur mal zur Info,wie JA oft arbeiten


Ich drücke Euch die Daumen,dass ihr euer Problem im Sinne deiner Familie lösen könnt
Und auch das JA (oder vorallem das JA) hat nicht nicht immer Recht,nur weil sie sich für besonders schlau halten!!

LG

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Re: Unterhalt

Antwort von niti0206 am 30.05.2012, 12:23 Uhr

uns hat der anwalt wie das jugendamt erklaert das der unterhalt so berechnet ist das er fuer 2 unterhaltsberechtigte tragbar waere (also bsp kind bekommt 250 unterhalt kommt ein 2. dazu dann bekommt es auch 250) .

so zu mindest die basis. dann gibts aber viele reglungem drum herum...

so kann ein vater dann sich in der unterhaltsstufe um 1 stufe herab setzen lassen wenn die finaziellen mittel nicht reichen. ebenso kommt eine herabstufung zu stande wenn zum beispiel schon 2 unterhaltsberechtigte vorhanden sind und ein weiteres kind dazu kommt.


am besten wirklich beim ja und anwalt fuer familien recht informieren.

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