Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kathleen2611, 35. SSW am 31.05.2005, 13:35 Uhr

Unterhalt???

weiss jemand wieviel unterhalt einem zusteht wenn der vater des kindes um die 1400euro netto im monat hat??

 
4 Antworten:

Re: Unterhalt???

Antwort von Prinz, 15. SSW am 31.05.2005, 13:40 Uhr

Hallo,

gib mal bei google.de "düsseldorfer Tabelle" ein, dann kannst Du da genau nachlesen.

LG, Prinz

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Re: Unterhalt???

Antwort von Nicki1375, 33. SSW am 31.05.2005, 13:51 Uhr

Hallo,
213€ davon wird dann noch die hälfte vom Kindergeld abgezogen,es kommt aber noch darauf an, hat er schon Kinder. Falls er nicht zahlt bekommst du bis zum 6 Lebenjahr des Kindes Unterhaltsvorschuß vom Jugendamt und danach eigentlich vom Sozialamt.
Der Vater meines 1.Sohnes, hat noch einige Jahre studiert, aber immerhin er zahlt jetzt regelmäßig seit fast 3 Jahren, 239€....,hoffe es klappt bei dir auch so reibungslos...LG Nicki

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Re: Unterhalt???

Antwort von MelliS, 26. SSW am 31.05.2005, 14:43 Uhr

Es kommt darauf an was ob Ihr Verheiratet wart.
Bei nicht verheirateten hast du Anspruch für 3 Jahre Unterhalt und dir steht im normal Fall das zu was du bis jetzt verdient hast aber das können die wenigsten bezahlen. Aber das Jugendamt kann dir das genau ausrechnen.

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Re: Unterhalt???

Antwort von Mailady, 29. SSW am 31.05.2005, 20:49 Uhr

So genau kann dir das hier keiner sagen, denn es kommt auch aufs Bundesland drauf an, wie hoch der Selbstbehalt ist. Je nach dem wie hoch dieser eben ist wird der Rest für die Berechnung des Unterhaltes ran gezogen. Bleibt nach Berechnung des Kindsunterhaltes noch etwas übrig hast du (wenn ihr nicht verheiratetward) bis zum 3. Lebendjahr auch ANspruch auf Erziehungsunterhalt, den berechnet dir aber kein Jugendamt (die vertreten nur die Interessen des KIndes, also Kindsunterhalt) um das durchzusetzen wirst du dir dann einen Anwalt suchen müssen. Wenn du kaum Geld hast hol dir auf eurem AMtsgericht nen Beratungsschein dann kostet dich der ANwalt nur 10,00 Euro.
Sollte er noch weitere Kinde haben zählt aber immer, Kindsunterhalt geht vor, also erst die Kinder und wenn dann noch was übrig bleibt die Mutter.
LG

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