Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Hinze, 35. SSW am 29.10.2008, 11:11 Uhr

Steh auf dem Schlauch, bitte helfen :)

Hallo,
irgendwie hab ich zur Zeit kein Hirn. Könnt Ihr mir verraten, wie man den Antrag auf Elternzeit stellt, was man da schreibt ?? Und, wenn meine Dame am 6.12. ET hat und mein Partner die ersten 2 Monate Elternzeit nimmt, ab welchem Datum muss ich dann Elternzeit nehmen und bis welches, wenn ich 2 Jahre beantragen möchte. Man, seit 3 Tagen überleg ich und komm auf keinen grünen Zweig.

Danke Euch schon mal
Grüßle

 
5 Antworten:

Re: Steh auf dem Schlauch, bitte helfen :)

Antwort von Leewja am 29.10.2008, 11:20 Uhr

Du kannst den endgültigen Ahtrag erst stellen, wenn das kind da ist, da man vom Geburtstag aus rechnet und nicht vom ET.
Aber du müsstest, wenn man vom 6.12. ausgeht, ab dem 06.02.2009 bis 05.02. 2011 nehmen.
Dein Mann dann vom 6.12.2008 bis 05.02.2009.

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Re: Steh auf dem Schlauch, bitte helfen :)

Antwort von Diana2008 am 29.10.2008, 11:23 Uhr

hallochen,

also erstmal besorgst du dir den antrag. entweder per internet oder im bezirksamt. der antrag ist eigentlich recht einfach auszufüllen.
du kannst auch alle unterlagen zusammen suchen und dir einen termin bei deinem bezirksamt geben lassen und ihr füllt ihn gemeinsam aus.

das mit den daten war mir auch schleierhaft. frage lieber beim amt nach.
bei mir war es einfach, denn ich bin von anfang an zu hause geblieben und für ein jahr.

lg diana mit nico geboren am 18.05.08

wünsche dir alles gute

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Re: Steh auf dem Schlauch, bitte helfen :)

Antwort von sophia-maus, 5. SSW am 29.10.2008, 11:39 Uhr

OK, ich versuch`s ,mal:
Bei uns war es auch so, dass mein Mann die ersten 2 Monate Elternzeit hatte,sehr praktisch denn dann bist du ja noch im Mutterschutz.

Also erstens kannst du den Antrag erst stellen, wenn deine Maus geboren ist, denn erst dann weiß man ja wielange dein Mutterschutz geht.
War zumindest bei mir so.
Dann kommt`s drauf an,bei mir auf Arbeit gibts dafür extra nen Vordruck,den ich mir schon vor Anfang MuSchu besorgt habe und dann ganz entspannt 5 Tage nach der Geburt ausgefüllt.
Ansonsten würd ich einfach ganz formlos nen Antrag stellen.

Also: hiermit beantrage ich Elternzeit, nach Ablauf der MuSchu-frist für die Dauer von 2 Jahren...(würd da auch keine Daten reinschreiben,wenn du dir nicht sicher bist)
Normalerweise hat dann dein Arbeitgeber die Pflicht die genauen Daten auszurechnen.

Bei Euch ist wichtig, das dein Mann mit seinem Arbeitgeber abspricht, das er genau nach Tag der Entbindung für 2 Monate in EZ gehen möchte,normalerweise darf der Chef ihm das nicht verwehren, denn das auch Männer EZ nehmen dürfen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Geht halt nur darum, das man ja kein genaues Datum im Vorfeld festlegen kann, da man ja nie weiß wann`s Kind kommt.
Also bei meinem Mann war das überhaupt kein Problem, aber hängt ja auch immer vom Areitgeber ab.

Hoffe ich konnt dir ein bißchen helfen!
Wenn du noch Fragen hast,immer gerne.


LG Franzi

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VORSICHT @Leewja

Antwort von sophia-maus, 5. SSW am 29.10.2008, 11:47 Uhr

Vorsicht, du darfst nicht vom 6.12. zwei Monate drauf rechnen, sondern 8 Wochen, das ist nämlich ein Unterschied, weil ein Monat auch mal 5 Wochen haben kann.

In dem Fall wenn man vom 6.12. ausgeht würde der MuSchu nämlich am 31.1.2009 enden, EZ würde am 01.02.2009 beginnen und nach 2 Jahren am 31.01.2011 enden.

Wollte nur mal drauf hinweisen,vergessen nämlich ganz viele.

LG

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Sorry, ich hatte nicht bedacht

Antwort von Leewja am 29.10.2008, 11:58 Uhr

dass es "nur" um die EZ ging - denn das Elterngeld bekommt man ja nur, bis das Kind 12 Monate ist, bzw. wenn der Mann auch 2 Monate nimmt eben bis 14 Monate. Deshalb hatte ich jetzt ohne den Mutterschutz gerechnet.
Trotzdem muss der mann ja ab geburt 2 Monate nehmen. Die Mutter dann eben ab Ende Mutterschutz, kann sich dann ja mit dem vater überschneiden.

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