Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Ayla-Nadine, 23. SSW am 04.05.2006, 17:51 Uhr

Sorgerecht + Nachnamen

Hallo,
hat jemand von euch ´ne Ahnung wie es sich verhält mit dem Nachnamen bei nichtehelichen Kindern? Wann besteht die Möglichkeit, dass McWusel den Nachnamen meines Partners bekommt? bzw. Wie ist es mit der Familienversicherung?
(bezüglich des Sorgerechts)
lg Ayla-Nadine

 
9 Antworten:

Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von LeonMauricesMama am 04.05.2006, 18:11 Uhr

Hallo, also ich habe ne Freundin, die ist auch nicht verheiratet, aber ihr Sohn hat den Familiennamen des Vaters. Das geht wohl....
Lg Stefanie

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von lylo, 18. SSW am 04.05.2006, 18:12 Uhr

Hallo Ayla-Nadine,

das Thema interessiert mich auch, da es mich auch betrifft. Soweit ich mich informiert habe, kann man den Nachnamen des Kindes nach der Geburt wählen. Am besten du erkundigst dich da mal bei deinem zuständigen Standesamt.

Ich glaube das mit der Familienversicherung geht nur mit Trauschein, ansonsten muß jeder eigens bezahlen.

LG
Lylo

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von nicole+fünf, 25. SSW am 04.05.2006, 18:40 Uhr

Hallo,
mein Bruder ist zum zweitenmal vor kurzem Vater geworden und die Söhne haben seinen Nachnamen bekommen. Das gemeinsame Sorgerecht muß man beantragen, ansonsten hast Du es alleine. LG Nicole

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von kruemel2001, nix mehr. SSW am 04.05.2006, 18:41 Uhr

Hallo!
meine beiden Söhne haben auch den Nachnamen meines Partners.
Einfach zum JA gehen und Vaterschaftsannerkennung machen lassen( geht auch schon vor der Geburt).
Wenn Du es vor der Geburt machst brauchst Du Deinen Mutterpass und die Geburtsurkunden von Euch beiden ( also Deine und die Deines Partners). Nach der Geburt brauchst Du auch die Geburtsurkunde vom Zwerg.
Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist. Hier in berlin machen die KH die Anmeldung beim Standesamt ( wenn man nicht ambulant entbindet) und damit der Nachname gleich éingetragen werden kann, braucht man die Vaterschaftsannerkennung. Man kanns zwar auch nachträglich machen, aber das kostet dann wieder.
Bei ambulanter Geburt einfach die Vaterschaftsannerkennung mit zum Standesamt nehmen.
Hoffe das war jetzt nicht zu verwirrend.
Ach ja, unsere beiden sind auch beim Papa versichert, war kein Problem.
LG Susi

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von gatubella, mitte21. SSW am 04.05.2006, 18:54 Uhr

also, wir haben nach ausländischem (ecuador) namensrecht sogar beide nachnamen weitergegeben, also ein doppelname...
das mit der vaterschaftsanerkennung ist wirklich vor der geburt das einfachste, rennereien haste hinterher noch genug (anträge ohne ende :-))

sorgerecht müsst ihr gesondert vereinbaren, aber auch das geht...

und familienversichern kann man soweit ich weiß nach wahl, entweder beim vater oder bei der mutter (ist das sorgerechts-abhängig??? *keine ahnung hab*)...

sommerliche grüße aus münchen,
maggy

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von Nadde1981, 22. SSW am 04.05.2006, 20:21 Uhr

Hallo Ayla-Nadine,

sobald ihr dafür unterschreibt, das dein Freund das Sorgerecht hat, kannst ihr ich glaube bis 3 Monate nach der Geburt des Kindes, dem Kind den Nachnamen des Vaters übertragen. Mir wurde es damals so erklärt, das wird dann beim Jugendamt geklärt.

Lg Nadine

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von laraengel, 16. SSW am 04.05.2006, 21:14 Uhr

Hallo Ayla -Nadine!

Als meine Tochter vor jetzt fast 5 Jahren zur Welt kam waren ihr Papa und ich auch noch nicht verheiratet und Lara hat trozdem dem Nachnamen ihres Vaters bekommen. Das geht ohne Probleme, beim Standesamt wo Du dein Kind anmeldest wird gefragt welchen Nachnamen dein Kind bekommen soll, den des Vaters oder den der Mutter es geht beides!
Und das mit der Familienversicherung ist kein Problem, wenn ihr eine eheähnliche Gemeinschaft führt das heißt im Klartext, wenn ihr gemeinsam in einer Wohnung wohnt. Dann bist Du und auch Euer Kind nach Meldung bei der Versicherung bei deinem Partner mitversichert. Ihr könnt einfach beim Jugendamt, so war das bei meiner Tochter das gemeinsame Sorgerecht angeben, wenn ihr das möchtet, d.h ihr habt dann gemeinsam das Sorgerecht und nicht nur Du allein. Dazu mußte man allerdings zumindestens vor 5 Jahren dafür kurz beim jugendamt vorbei. Das gemeinsame Sorgerecht ist aber keine Vorraussetzung für die Familienversicherung, bei der Familienversicherung müßt ihr nur zusammen wohnen.

Liebe Grüße Alex

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von MamaLuna06 am 04.05.2006, 22:02 Uhr

Hallo,

also Sorgerecht beantragt man beim Jugendamt. Kann man soweit ich weiß auch vor Geburt machen. Musst dann nur die Ausfertigung mit zur Anmeldung beim Standesamt nehmen.

Name des Kindes ist nach der Geburt erstmal dein eigener Familienname.
Wenn du möchtest, dass das Kind den Namen deines Partners erhält kannst du vor oder nach der Geburt des Kindes zusammen mit deinem Partner eine Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt oder Jugendamt machen lassen.
Personalausweis und Geburtsurkunde von Dir und Deinem Partner.
Wenn ihr alles nach der Geburt (Kind sollte spätestens 7 Tage nach Geburt beim Standesamt angezeigt werden) beim zuständigen Standesamt (die Stadt wo Zwerg geboren wurde) anmeldet kannst du zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung eine Namenserteilung machen. D.h. du erteilts deinem Kind den Namen des Partners (kostet glaub ich 30 Euro).
Wenn du das machst heißt dann dein Kind wie dein Partner.
Davon kann man auch nicht wieder zurücktreten!!!

Der Vorteil ist, wenn man nach der Geburt alles zusammen auf dem Standesamt macht, dann das Kind gleich den Familiennamen des Partners eingetragen bekommt. Somit spart man sich einen Nachtrag (Randvermerk im Geburtenbuch)
Ansonsten hat das Kind nämlich erstmal deinen Namen und der Vater des Kindes steht auf der Geburtsurkunde (bis zur Namenserteilung) dabei.

Jetzt kommt der Nachteil (muss ja auch sein, man sollte sich das nämlich gut überlegen)
Wenn du z.B. mit dem Kind zum Arzt gehst, habt ihr zwei verschiedene Familiennamen. Bedeutet wenn du Pech hast kannst du immer erklären das du die Mama bist und nicht die Tante.
Du kannst deine Entscheidung nicht mehr Rückgängig machen !!!(z.B. Trennung vom Kindsvater -sowas gibt es leider auch, wünsche ich aber keinem!).
Wenn ihr später vielleicht eh heiraten möchtet? nimmt das kind automatisch den Ehenamen an. Kostet dann auch nix extra.
Soo, ich hoffe ich konnte auch éin wenig helfen

LG
MamaLuna06

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Re: Sorgerecht + Nachnamen

Antwort von Melly & Cara, 18. SSW am 05.05.2006, 8:31 Uhr

Wir waren bei der Geburt unserer Tochter damals auch nicht verheiratet. Aber sie hat den Nachnamen meines Mannes bekommen. Das ist kein Problem. Einfach halt beim JA die Vaterschaftsanerkennung machen. Dabei haben wir gleichzeitig auch das gemeinsame Sorgerecht regeln lassen. Am besten man macht das noch vor der Geburt, dann hat man hinterher nicht soviel Rennerei. Achja und nach der Geburt brauchte mein Mann (damals ja noch Freund) eine Vollmacht von mir, das er das Kind auf dem Standesamt anmelden konnte. Unser KH hat das zwar auch gemacht aber das hätte noch ein paar Tage damals gedauert.
Familienversicherung ging bei uns allerdings nicht, weil wir eben nicht verheiratet waren. Das ging erst nach der Heirat.
LG Melly

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