Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von dac am 06.07.2009, 19:53 Uhr

Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Hallo

mein arbeitet bei einer Lebensmittel Diskount-Kette. Er muss viel arbeiten und bekommt oft seinen freien Tag bzw auch seinen Urlaub nicht genehmigt, und dass kurzfristig. Jetzt hab ich die Bedenken dass er zur Geburt unseren zweiten Kindes nicht frei bekommt, er sollte sich dann in der Zeit um unseren ersten Sohn kümmern bis ich wieder aus dem Krankenhaus wieder komme. Kann er sich eine Woche Urlaub für die Geburt aufheben, und kann man ihn zwingen trotzdem zur Arbeit zu gehen, obwohl niemand da ist der sich um unseren Sohn kümmern kann? Ich mach mir voll den Druck in 7 Wochen ist der errechnete Termin und nun hab ich Angst, dass mein Mann nicht bei dem Kleinen sein kann? Kann mir jemand weiter helfen?

Danke

 
9 Antworten:

Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von Lara2003, 39. SSW am 06.07.2009, 20:01 Uhr

Ich hoffe, dass Dein Mann Urlaub bekommt.

Mein Mann nimmt ab Geburt 3 Wochen Urlaub. Er muss sich dann auch um unsere große Tochter kümmern, wenn ich im Krankenhaus bin.
Und er ist dann auch da, wenn ich zu Hause bin.

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von shinead am 06.07.2009, 20:21 Uhr

Dein Mann sollte sich bereits jetzt schriftlich bestätigen lassen, dass er zum Geburtstermin (spontan) ein paar Tage frei bekommt. Einen gesetzlichen Anspruch darauf hat er leider nicht...
Wenn der Arbeitgeber nicht gewillt ist, oder so einzustufen ist, würde ich auf jeden Fall einen Plan B basteln...

Gruß
Corinna

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von schnuffel35, 38. SSW am 06.07.2009, 20:48 Uhr

Bei meinem Mann gibt es 2 Tage Sonderurlaub zur Geburt!!
Und bis zu 6 Tage für die Betreuung unseres Sohnes wenn ich im KH bin!!

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von Susi0103, 33. SSW am 06.07.2009, 20:55 Uhr

http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltshilfe_(Sozialleistung)

Guck da mal. Da steht, dass Dein Mann sich zur Not unbezahlten Urlaub nehmen kann und sein Verdienst dann von der KK übernommen wird.

Lg, Susy

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von Sasumm, 24. SSW am 06.07.2009, 21:34 Uhr

Zwingen kann man ihn nicht, arbeiten zu gehen. Aber dann fehlt er unentschuldigt - mit den üblichen Konsequenzen...

Einen gesetzlichen Anspruch hat er nicht auf Sonderurlaub. Eventuell ist aber tariflich gebunden - bzw. sein Arbeitgeber. Da gibt es manchmal entsprechende Regelungen.

An deiner Stelle würde ich schon mal einen Plan B machen.

lg Sasumm

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von mamii86 am 06.07.2009, 21:49 Uhr

Also da gibt es eigentlich nur eine Lösung, dein Mann kann ab Geburt in Elternzeit (Vätermonate) gehen ,muss aber mindestens 2 Lebensmonate (am stück oder geteilt) gehen und dies 7 Wochen vor errechneten Termin bei seinem Arbeitgeber verlangen...

Er bekommt für die Zeit 67% seines Nettolohn's

Dies kann der Arbeitgeber nicht ablehnen, allerdings sind einige Arbeitgeber darüber nicht gerade begeistert und können einem das Leben nach der Elternzeit schwer machen.

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von DanniL, 23. SSW am 07.07.2009, 7:21 Uhr

Hallo,

kann Dein Mann den Tarifvertrag einsehen, welcher für sein Unternehmen gilt?
Dort steht auf jeden Fall drin, ob ihm schonmal zwei Tage Sonderurlaub zustehen.

Dann gibt es halt, wie die anderen schon geschrieben haben, die Möglichkeit, dass er unbezahlten Urlaub nimmt und die Erstattung von der Krankenkasse bekommt. Aber wenn mich nicht alles irrt, muss der Arbeitgeber auch hier zustimmen, aber ruf da mal bei Deinem Berater der Krankenkasse an, die können Dir da genaue Auskunft geben.

Wäre aber sehr ärgerlich, wenn der AG selbst in so einer Situation Deinem Mann noch Steine in den Weg legt :-(

LG Danni

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von paul+rike am 07.07.2009, 9:01 Uhr

1 Tag frei muss er in alle Fälle bekommen. die Firma sollte ihm kein Pb machen, in alle Fälle hat er im Jahr ein Pensum an Urlaub!
onst (etwas dreistig, aber wenn es nicht anders geht) meldet er sich krank und bleibt schön heim mit deinem Kind!
mein Mann hat am Fr, abend frei bis zum 5.8.

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Re: Sonderurlaub bei Geburt für den Vater

Antwort von apfeltasche, 22. SSW am 07.07.2009, 19:11 Uhr

Hallo.....

Dein Mann kann von der Krankenkasse Betreuungsgeld bzw. Geld als Haushaltshilfe für die Zeit die du im KH bist beantragen.Dafür muss er sich vom Arbeitgeber unbezahlt frei stellen lassen.Das darf der AG nicht verbieten. Frag mal bei Deiner KK nach.Die TK ist in dieser Hinsicht sehr kulant.
LG Ramona

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