Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von ines0815 am 17.03.2013, 18:50 Uhr

Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Hallo, ich bin zu zeit zu Hause und mein Freund ist allein Verdiener.
Nun ist unser 2 Kind unterwegs.
Am 21.3 hab ich meinen ersten Termin beim FA.
Nun zu meinen Fragen:
Wann muss ich dem Arbeitsamt bescheid sagen, das ich Schwanger bin?
Wenn ich beim Doc war oder erst mit der 12 oder 13 Woche wenn ich meine Mutterpass habe?
Hätten wir Anspruch auf Mehrbedarf?
Mein Freund hat Netto ca. 1050 € und wir bekommen vom Amt noch 384€ ALG 2.
War jemand in ähnlicher Situation und hat noch Mehrbedarf bekommen?
Wann muss ich Erstausstattung beantragen und Umstandsmode?
Würden wir überhaupt was bekommen?
War jemand in einer ähnlichen Situation und hat Geld bekommen und wie hoch könnte dies aus fallen?
Beantrage sowas zum ersten mal, war beim 1 Kind bei der Diakonie und da waren wir über der Grenze und da hatten die gesagt, das wir vom Amt auch nichts bekommen und da hatte ich das gar ne beantragt.
Hätten auch eine neue Wohnung ab ende des Jahres, weil für ein 2 Kind unsere jetzige zu klein ist, wann muss ich das dem Amt melden?
Die Wohnung wird noch umgebaut und ist total im Rohbau und vorm Herbst wird er ne fertig, deshalb weiß ich noch kein Datum zwecks Umzug.
Ich hoffe mir kann jemand weiter helfen und war in einer ähnlichen Sitiation wie wir.
Danke schon mal für eure Antworten und Hilfen.

 
29 Antworten:

Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:01 Uhr

Sobald du es schwarz auf weiß hast, gehst du zum Amt.
Du kannst Mehrbedarf beantragen, aber da du schon ein Kind hast, fällt das glaub ich weg mit der Erstausstattung. Irgendwas war da...

Und umziehen kannst du immer. Die Frage ist nur ob das Amt dir was für die Miete bezahlt.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Susi0103 am 17.03.2013, 19:05 Uhr

Melden MUSST Du es erstmal gar nicht, außer Du könntest wegen der Sst in Deinem Beruf nicht arbeiten.
Ab der 13. SSW bekommst Du Mehrbedarf (waren früher ca 50€), wenn Du das haben willst, musst Du die Sst natürlich melden und nachweisen.

Anträge auf Ausstattung kannst Du dann auch stellen, das Geld bekommst Du aber erst spät (irgendwann nach der 30. SSW wars bei mir).
Diakonie oder Pro Familia geht zusätzlich und wird auf ALG II nicht angerechnet.
OB Du dieses Geld bekommst, weiß ich nicht, weil ja schon ein Kind und damit bestimmte Sachen da sein sollten.

Den Umzug musst Du vor Unterschrift des MV genehmigen lassen. Ob Du die bekommst, ist Glückssache. Oft sagen die, dass ein Baby im ersten Jahr kein eigenes Zimmer braucht.
Die Miethöhe und ggf die qm müssen stimmen, sonst bezahlen die nur den alten Mietpreis oder mit Glück den max. Preis, der zulässig ist bei Euch und Du bleibst auf ggf großen Kosten sitzen.

Wenn der Umzug genehmigt wird, kannst Du Umzugskosten beantragen.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:08 Uhr

Soweit ich weiß bekommt man Erstausstattung nur einmal, aber ich hab es ja noch nie beantragt, weder bekommen?
Warum sollten wir keine Miete mehr bekommen?
Schwangerschaft ist doch ein Grund mit, wo man umziehen darf, war bei meiner Schwester auch so.
Wir haben jetzt ne 54 m2 Wohnung für 3 Personen, aber für 4 Personen is die einfach zu klein.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von mf4 am 17.03.2013, 19:10 Uhr

Die Schwangerschaft im Amt melden würde ich erst, wenn du den Mutterpass hast.
Für Schwangere wird ab der 13. Woche ein Mehrbedarf in Höhe von 17 % der maßgeblichen Regelbedarfsstufe gezahlt.

Die Wohnung... ihr wisst aber, dass sie VORHER vom Amt genehmigt sein muss. Sie muss von Größe und Miethöhe passen und eine größere mit nun noch 1 Kind (zumal wahrscheinlich ganz zu Beginn der Schwangerschaft) wird das Amt noch nicht akzeptieren.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von pupsi78, 28. SSW am 17.03.2013, 19:12 Uhr

Hi Ines,

wie alt ist dein 1. Kind?

Du bekommst ab der 13. Woche den Mehrbedarf und kannst auch schon gleich damit formlos den Antrag auf Schwangerschaftskleidung und Babyerstausstattung stellen (wenn dein Kind unter 3 ist, dann gibts nix, oder weniger). Den Mutterpass mußt du vorlegen.

Wenn Du den Bescheid dann bekommst (oder auch erstmal nen formellen Antrag), dann kannst du noch bei einer Stiftung Gelder beantragen (über AWO o.ä.).
Solange ihr ALGII bekommt, gibts auch die Gelder.

Teil 1: Schwangerschaftskleidung und Erstaustattung (Bett und KiWa) vom Jobcenter
Teil 2: Stiftungsgelder (aber nur, wenn der Fond noch nicht erschöpft ist)
Teil 3: Erstausstattung vom Jobcenter (wenn der Bescheid von der Stiftung da ist, dann gibts praktisch den Rest vom JC)

Dann kannst du alles besorgen. Die Stiftung möchte evtl. Nachweise haben, also Belege aufheben.
Je nach Bundesland (oder Kommune?) gibts Beihilfen in unterschiedlichen Höhen.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:13 Uhr

Genau das meinte ich.
Das ist ziemlich riskant.
Normalerweise geht man mit einem Mietangebot zum Amt, die genehmigen das und erst dann sollte man den Vertrag unterschreiben. Wenn du das nicht tust und die Miete zu hoch ist, bleibst du auf den Kosten sitzen. Das Amt zahlt nur die alte Miete.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:17 Uhr

Jetzt haben wir ne 54 m2 Wohnung für 3 Personen und bezahlen 345€ Warm.
Laut Amt stehen 3 Personen 70 m2 zu und Kalt max. 365€.
Die neue Wohnung wäre 90 m2 ( also genau so viel, wie es Amt für 4 Personen erlaubt ) und kostet 450€ Warm, also wäre das voll im Rahmen vom Amt.
Haben auch bereits unseren Sohn im Kindergarten angemeldet im neuen Ort und der Platz wurde auch zu gesichert.
Als ich damals noch in der Ausbildung war und BAB bekommen habe, sind wir auch umgezogen ohne bescheid zu sagen und da wurde es neu berechnet und fertig war die Sache.
Ne Frau an der ARGE Hotline sagte mal wir könne so oft wie wir wollen umziehen, solange die Wohnung im Rahmen ist der ARGE, also Größe und Miete, nur das wir ohne Grund keinen Anspruch auf Umzug kosten haben, also dürfte das echt kein Problem sein

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???

Antwort von mf4 am 17.03.2013, 19:20 Uhr

du bist ganz zu Beginn und hast schon Wohnung für 4
samt Umzug und Kita fürs große Kind geplant?

Ihr wollt zu dritt eine Wohnung für vier und die wird das Amt eben erst absegnen, wenn ihr VIER seid bzw. bald (und nicht jetzt in der 5.Woche?)

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:22 Uhr

Mein 1 Kind wird im August 2 und es ist ein Junge, was ist, wenn es 2 ein Mädchen wird?
Ich hab wirklich nur reine Jungs Sachen und zieh sie keinen Mädchen an, würde aber die Sachen vom Kleinen Verkaufen und Mädchen Sachen kaufen, wenn es den so wäre.
Ich werd mal mit nor Freundin sprechen die eine etwas ähnliche Situation hatte, mal sehen was sie meint, aber danke schon mal für eure Antworten und Hilfen

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:23 Uhr

Na dann wünsche ich dir verdammt viel Glück!
Das kann übel ins Auge gehen.
Und BAB ist kein Hartz 4, wenn ich mich nicht irre.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:26 Uhr

Das ist dem Amt egal...mit den paar Kröten für die Erstausstattung kann man sich auch nur gebrauchtes leisten.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von mf4 am 17.03.2013, 19:28 Uhr

Das Baby braucht etwas anzuziehen, ein Bett und einen Kinderwagen... wenn das alles in blau da ist wird dir das Amt nichts geben nur für rosa.

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Re: ???

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:33 Uhr

Umziehen wollten wir sowieso, da stand das mit der SS noch gar ne fest, weil die Gemeinde den Wonhblock verkauft und die neuen Eigentümer es Dach und die Fassade machen wollen und somit die Mieten deutlich höher werden, zudem habe ich hier keinen Platz für meinen Kleinen bekommen.
Die neue Wohnung ist auch nur ne 3 Raum Wohnung, aber Größer.
Meine Schwester ist auch umgezogen, als sie noch Schwanger war und da hatte es Amt rein gar nichts dagegen.
Der Arbeitsweg ist auch viel kürzer von meinem Freund zur Arbeit.
Den Kita Platz hab ich erst seit ein paar Tagen.
Den Mietvertrag hab ich noch lange ne, wenn die Wohnung noch ne fertig is.
Den bekommen wir ja erst, wenn die Wohnung fertig ist und vor herbst wird die ne fertig und laut online Rechner wäre dies in der zeit der Entbindung.
Außerdem bin ich in der 7 Woche und ne in der 5.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:36 Uhr

Lol, ich brauch 2 Betten und ich hab nur noch einen Buggy, der is nichts für einen Säugling.
Wie sollen bitte schön 2 Kinder in ein Bett passen?
Bitte erst überlegen und dann was schreiben.
Ist doch voll unlogisch.
Mir geht es ne darum ob ich was bekommen, weil wir auch so die Sachen uns irgenwie leisten könnten, aber ich wollte einfach nur wissen, ob ich Chancen drauf hätte oder ne, das wollte ich nur wissen.

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Re: ???

Antwort von mf4 am 17.03.2013, 19:38 Uhr

Das ist alles sehr heikel, auch wenn das bei einigen zu klappen scheint. Noch seid ihr zu 3. und eine Wohnung für 4 steht euch noch nicht zu und das Amt darf etwas dagegen haben. Ob es 3 oder 4 Räume sind ist egal aber Miethöhe und Größe passt eben nur für 4.
Warte bis du den Mutterpass hast und dann frage gleich wegen der Wohnung. Nimm etwas schriftliches über die neue Wohnung mit.
Wenn du Babysachen hast ist das super und Ausstattung neu beantragen, obwohl alles da ist würde ich nicht.

Was deine Schwester tat oder was die Tante in der Hotline sagte ist leider nicht relevant. Deshalb solltest du solche Zusagen immer nur direkt erfragen im Amt.

Ich weiß wovon ich rede. Nach meiner Trennung bekam ich vieles nicht bewilligt was andere bewilligt bekamen und es interessierten nicht einmal Kinder sie schon längst auf der Welt sind... verlasse dich nicht aufs Amt. Ihr habt noch 8 Monate Zeit zum Sparen... macht das.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von mf4 am 17.03.2013, 19:40 Uhr

Warum suchst du Rat, wenn du alles nur lächerlich findest?

weil wir auch so die Sachen uns irgenwie leisten könnten...

... finde ich ehrlich gesagt schon frech, denn die Hilfen sollten Menschen bekommen, die es sich nicht allein leisten können.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:42 Uhr

Bett kann man gebraucht für lau kaufen.
Das Amt wirft einem leider nicht das Geld hinterher, und da muss man immer mit dem schlimmsten rechnen.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:43 Uhr

Das stimmt allerdings.
Ich dachte sie brauch wirklich Hilfe.
Da geht mir das Messer in der Tasche auf, wenn ich sowas lese...

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:50 Uhr

Da hast du mich falsch verstanden, das hab ich so gemint, wenn wir nichts bekommen, das wir uns es da irgendwie leisten könne, wenn wir den Gürtel sehr eng schnallen

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von ines0815 am 17.03.2013, 19:53 Uhr

Das weiß ich selber und wir haben es auch ne dicke.
Ich rechne mit dem schlimmsten und ich meinte es so, das wenn wir kein Geld vom Amt bekommen, das wir uns es irgendwie leisten können, wenn wir den Gürtel noch viel enger schnallen, hab ich vielleicht etwas blöd aus gedrückt, war aber anders gemeint.
Trotzdem Danke für eure Antworten, werd morgen mal beim Amt anrufen und mich nochmal genau informieren.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Loki9 am 17.03.2013, 19:55 Uhr

Am besten persönlich vorsprechen.

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Na

Antwort von Susi0103 am 17.03.2013, 20:52 Uhr

wenn Du das doch alles "weißt", dann mach doch einfach und sieh dann, obs funktioniert.
Wenn nicht (und das wäre nicht unwahrscheinlich), dann lebst Du ja mit den Konsequenzen.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Susi0103 am 17.03.2013, 20:56 Uhr

anrufen bringt gar nichts.
im zweifelsfalle haben die das eh nie gesagt und du hast rein gar nichts in der hand, um es zu "beweisen".
im umgang mit jobcentern wisse: die beschei**** oft wo sie können (ob absichtlich oder durch unwissenheit seidahin gestellt) und nur schriftliches ist wahres.
viel glück

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Du bekommst

Antwort von Littlepeopel am 17.03.2013, 21:25 Uhr

Soweit du beim ersten noch nichts beantragt hast die Erstausstattung, aber zuerst bekommst du ein Anteil für Schwangerschaftskleidung.. Musst aber Quittung einreichen und den Rest gibt es ab der ( glaub 36 Ssw) aber auch hier Quittung aufbewahren. Du musst auch separat zum Mehrbedaef einen Antrag stellen wo drauf steht was du benötigst. P.s Kindersitz zählt nicht dazu . Ach ja , die Sachen musst du 5 Jahre aufheben weil es ja sein kann das du noch mal schwanger wirst und Bedarf hast ! Dann nämlich gibt es nix zur Erstausstattung ! Hoffe ich konnte helfen !

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Re: Du bekommst

Antwort von Spatzepooh am 17.03.2013, 21:59 Uhr

Also mir wurde Ende Februar bei der Caritas gesagt das man ab der 20. SSW einen Antrag für Umstandsklamotten einreichen kann und ab der 32.SSW einen Antrag für Erstaustattung,welches bei jedem Kind gilt. Habe sogar von beidem einen Vordruck erhalten fürs Jobcenter. Und dazu kann es sein das man noch Geld von der Caritas bekommt.
Die Seite auf der dein ET steht kannste kopieren und beim Jobcenter einreichen, du bekommst etwa 58€ Mehrbedarf im Monat.

Lieben Gruß

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Katjameyer, 37. SSW am 18.03.2013, 7:42 Uhr

Bitte, bitte jetzt nicht falsch verstehen, aber ich finde eine Familienplanung mithilfe des Amtes indiskutabel und wünschte die staatliche Hilfe würde nur Familien zu gute kommen die überraschend in Not geraten sind und nicht ihr Leben damit planen!
Sorry und jetzt werd ich ganz sicher zerrissen, aber das ist meine Meinung!!

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Conny82, 25. SSW am 18.03.2013, 8:15 Uhr

Ich verstehe was du meinst. Hab auch in meinem Freundeskreis zwei die beide HARTZ IV beziehen. 2 Kinder sind schon da und das 3. ist geplant unterwegs. Das Amt zahlt ja. Finde ich ebenso scheiße.

Aber was soll der Staat denn dann machen? Wenn sie nicht zahlen leiden doch vor allem die Kinder.

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Re: Schwanger und Hartz 4 + Anträge

Antwort von Katjameyer, 37. SSW am 18.03.2013, 10:11 Uhr

Stimmt leider!

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Also:

Antwort von Mami-Franzi19 am 18.03.2013, 14:42 Uhr

Ab 13. SSW Mehrbedarf, ab 13. SSW steht euch die höhere miete zu, Erstaustattung steht dir auch zu wenn du NICHTS mehr hast, bzw für das was nicht vorhanden ist (wegen dem "bestimmte dinge sollten ja noch vorhanden sein", warum SOLLTE es so sein?? Nicht jeder behält alles, ich bin auch am verkaufen, vorallem wenn man auf H4 angewiesen ist behält man nicht alles für evt das nächste Kind. ausserdem ist ja fraglich wie alt das kind ist, 10 Jahre behält man ja auch nicht unbedingt alles, bei mir war der fall das die große 19 monate alt ist, sprich bett noch für sich brauhte die anderen klamotten waren verkauft u.s.w., ich hab volles erstaustattungsgeld gekriegt, auch für schwangerschaftskleidung)
Diakonie könntest du vllt auch noch kriegen. Probiers einfach.
beantragen kannst du die erstaustattung auch schon wenn du die SS meldest, kriegen wirst du sie dann eben nur später.

Ich hatte in meinem antrag reingeschrieben was ich brauche und was eben schon weg war, wurde anstandslos so angenommen.

Ich hab bei beiden die SS gemelet sobald ich den Mutterpass hatte.

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