Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Kerlchen, 25. SSW am 12.09.2007, 11:15 Uhr

Schichtdienst/Mutterschutzgesetz

Hallöchen!

Ich arbeite 16 Std./Woche als Verkäuferin/Kassiererin. Nun hat unser Geschäft seit ca. 2/3 Wochen bis 21 Uhr geöffnet. Ich habe im Mutterschutzgesetz gelesen, daß Schwangere ab dem 5. Schwangerschaftsmonat nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten dürfen. Nun habe ich schon 4 x bis 21 Uhr gearbeitet. Da ja im Gaststättenbereich abends eine längere Beschäftigung möglich ist, dachte ich, daß evtl. so eine Ausnahme auch im Verkauf gibt. Bevor ich meinem Chef darauf anspreche, will ich sicher gehen, was nun stimmt.

Danke schon mal im voraus für Eure Hilfe!

 
9 Antworten:

Re: Schichtdienst/Mutterschutzgesetz

Antwort von Arizona, 35. SSW am 12.09.2007, 11:51 Uhr

So weit ich weiß darfst Du nur bis 20.00 Uhr arbeiten. Mir ist auch neu daß es erst ab dem 5. Monat so ist. Soweit ich weiß gilt daß schon von Anfang an. Kann mir auch nicht vorstellen daß es da Ausnahmen im Gastronomiebereich gibt. Ich arbeite in der Krankenpflege und bei uns wird ja auch rund um die Uhr gearbeitet und trotzdem gibt es keine Ausnahmen. Du verwirrst mich ;-) Mal schauen was andere dazu sagen. LG

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Re: Schichtdienst/Mutterschutzgesetz

Antwort von mäuslein am 12.09.2007, 12:16 Uhr

doch im gastrobereich gibt es u.a. ausnahmen

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Re: Schichtdienst/Mutterschutzgesetz

Antwort von nulk, 16. SSW am 12.09.2007, 12:21 Uhr

Hallo
Ich habe auch in der Krankenpflege gearbeitet, im Schichsystem!
Und ich habe auch von Anfang an der SS nur bis 20.00 uhr gearbeitet!
ist für mich auch neu, daß dies erst ab den 5. Monat gilt!
Eine Kollegin, die auch SS war , wollte eine Ausnahmegenehmigung beantragen, daß sie bis 21.00 arbeiten darf, sowie am Sonntag, dies wurde ihr aber nicht erlaubt!
Also sprich deinen Chef drauf an, denn er verstößt damit gegen MuSchu!
Lg
nulk

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Re: Schichtdienst/Mutterschutzgesetz

Antwort von leo engel am 12.09.2007, 12:55 Uhr

Habe auch als Krankenschwester gearbeitet. Auch da durfte ich dann nur noch von 6 bis 20Uhr arbeiten.

Es gibt bei Schwangeren kein Unterschied ob Gastättengewerbe oder so.

Darfst nur bis 20Uhr arbeiten.

Lg Yvette mit Leonie

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Zusatz!

Antwort von leo engel am 12.09.2007, 12:56 Uhr

Außerdem gilt das von Beginn der SS. Ich durfte gleich nach dem ich meinem Arbeitgeber bescheid gegeben habe, nicht mehr nach 20Uhr arbeiten.

Lg

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...kenne das auch so!

Antwort von Naima25, 36+5. SSW am 12.09.2007, 13:05 Uhr

Hallo!
Ich arbeite im heimbereich und sobald man seine Schwangerscahft offiziell bekannt gibt, darfst du nur noch bis 20 Uhr und wohl auch nur 8 Stunden am Tag arbeiten, da gibt es wohl aber ne Sonderregel bei bestimmten Berufen!
Ich hab daher erst recht spät offiziell meine Schwangerschaft bekannt gegeben...

Alles Gute weiterhin!!

Naima

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Re: ...kenne das auch so!

Antwort von schneefwitchen, 33. SSW am 12.09.2007, 13:12 Uhr

ich arbeite noch bis zu meinem mutterschutz 10 stunden, sonst bekomm ich einfach zu wenig geld

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Hier ist der Gesetzestext!

Antwort von eifelwutz, 20. SSW am 12.09.2007, 13:24 Uhr

Es gibt sehr wohl Unterschiede.
ich bin nun zum dritten Mal herausgenoimmen worden und darf mit jedes Jahr in UNterweisungen damit auseinandersetzen.

Wer mag, kann ja nachlesen ;-)

LG Heike

(1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

(2) 1Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die

1.von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche,
2.von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche
hinaus geleistet wird. 2In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet.

(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden

1.in Gast- und Schankwirtschaften und im Übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr,
2.in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr,
3.als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr.
(4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird.

(5) 1An in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, +ie werdende oder stillende Mütter sind, darf Heimarbeit nur in solchem Umfang und mit solchen Fertigungsfristen ausgegeben werden, dass sie von der werdenden Mutter voraussichtlich während einer 8-stündigen Tagesarbeitszeit, von der stillenden Mutter voraussichtlich während einer 7 1/4-stündigen Tagesarbeitszeit an Werktagen ausgeführt werden kann. 2Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über die Arbeitsmenge treffen; falls ein Heimarbeitsausschuss besteht, hat sie diesen vorher zu hören.

(6) Die Aufsichtsbehörde kann in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von den vorstehenden Vorschriften zulassen.

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Re: Hier ist der Gesetzestext!

Antwort von Kerlchen, 26. SSW am 17.09.2007, 13:35 Uhr

Erstmal vielen Dank!

Also muß ich wohl meinen Chef darauf hinweisen. Was ist eigentlich, wenn ich es nicht tue und das Aufsichtsamt kommt und kontrolliert. Bin ich dann mit schuldig? Muß mich ja eigentlich auch daran halten oder?

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