Geschrieben von Silent_Pain am 08.01.2013, 19:18 Uhr |
Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Die hebamme sagte wenn sie drei Wochen vor ET in Rufbereitschaft geht muss ich dafür 200 Euro zahlen.
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von ZoeNele, 7. SSW am 08.01.2013, 19:19 Uhr
Hallo,
war bei mir auch so. Allerdings musste ich es nur vorstrecken und habe es dann von der KK wieder bekommen. Frag da mal nach.
LG
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von Silent_Pain am 08.01.2013, 19:20 Uhr
Okay danke für den Tipp. Welche KK hast Du denn?
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von MaSchie28 am 08.01.2013, 19:26 Uhr
Einige KK übernehmen die Kosten für die Rufbereitschaft wohl ab 2013!
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von ZoeNele, 7. SSW am 08.01.2013, 19:26 Uhr
BKK Daimler. Aber auch die AOK bei uns zahlt es. Weiß ich von einer anderen aus dem Geburtsvorbereitungskurs. Allerdings weiß ich nicht ob das bei jeder AOK gleich ist.
LG
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von MVgirl1986 am 08.01.2013, 19:28 Uhr
Stimmt. Aber deine ist ja im Gegensatz zu meiner billig. Meine hat das Doppelte genommen. Nicht jede KK erstattet es. Meine hat's nur zur Hälfte erstattet. Die andere Hälfte übernahm das Land. Bin Beamtin.
LG
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von M.S. am 08.01.2013, 19:50 Uhr
Die Techniker zahlt bis zu 250 Euro
Auch die...
Antwort von huehnchen69 am 08.01.2013, 20:05 Uhr
...Securvita zahlt die Rufbereitschaft. Das war die erste KK, die das gemacht hat, und ich finde es super, dass doch einige jetzt (endlich!) nachzuziehen scheinen.
Denn auch wenn ich damals fand, dass das wirklich gut investiertes Geld ist: Mich hat es schon geärgert, dass jeder WKS von der Kasse übernommen wird, aber ich bei meiner für die Kasse spottbilligen Hausgeburt noch selbst was zahlen musste.
Liebe Grüße,
Sabine
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von ChoCoCat am 08.01.2013, 20:08 Uhr
ich zahl Gott sei Dank nix dafür. Es sind 2 Hebammen die sich die Rufbereitschaft teilen. Welche dann gerade Dienst hat wenn ich entbinde weiß ich halt jetzt noch nicht. Ich lerne aber beide jetzt in der Vorsorge noch kennen. Sollte ich dann allerdings eine bestimmte von den Beiden wollen, muss ich das zahlen.
dass die Techniker das übernimmt hab ich auch schon gehört. Bei den anderen muss man denk einfach mal nachhaken.
Re: Rufbereitschaft einer Beleghebamme muß extra gezahlt werden.
Antwort von yamyam74 am 09.01.2013, 14:29 Uhr
Völlig normal. Manche KK erstatten mittlerweile, aber nicht alle.
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