Geschrieben von familienzuwachs_2009.2010 am 07.12.2011, 18:27 Uhr |
Rücktritt per SMS und Sprachnachricht überhaupt gültig?
Das frage ich mich nämlich. Ich hatte das auch mal im Bekanntenkreis und da hat die Käuferin gesagt das sie nur zurücktritt wenn sie das ganze Geld bekommt sonst würde sie es zum termin abholen und gleich weiterverkaufen.
Die Züchterin wollte ihr unter diesen Umständen kein Tier weitervermitteln sondern
stellte das Tier erneut in die Anzeige und verkaufte es. Ist nur die Frage ob sie das ohne Schriftstück machen durfte und und der Rücktritt per SMS und Sprachnachricht wirksam ist.
Ist schon eine schwierige Geschichte
Re: Rücktritt per SMS und Sprachnachricht überhaupt gültig?
Antwort von familienzuwachs_2009.2010 am 07.12.2011, 18:28 Uhr
Ups sollte eigentlich darunter erscheinen. sorry
http://www.rund-ums-baby.de/schwanger-wernoch/Neu-hier-und-gleich-eine-Frage-zu-Katzenkauf_694098.htm
Wie lange denn jetzt nun den 12-wochen-schub??
Könnt Ihr die Frage verstehen??? *g*??
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Auaa....
Nochmal aufgreifen: wann bescheid geben, dass schwanger?
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