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Geschrieben von 1-5_Mami, 17. SSW am 09.03.2014, 10:54 Uhr

Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Hallo,

ich kette unseren Kinderwagen immer an das Treppengeländer an und das stört auch keinen, Fluchtwege sind alle frei. Nun hat seit einiger Zeit eine Nachbarin einen Rollator und eine weitere Nachbarin einen Kinderwagen. Die haben sich von Hausmeister jeweils 2 Ringe in die Wand machen lassen damit sie den Kinderwagen / Rollator anketten dürfen.

Nun ist meine Frage ob ich auch das Recht habe so einen Ring zu bekommen damit ich den Wagen da anschließen kann? Meine Bekannte meinte das die Hausverwaltung das anketten am Treppengeländer nämlich unterbinden kann da es verboten ist. Nun wurden mir aber schon 2 Kinderwagen geklaut da ich die nirgendswo fest anschließen sollte. Die Kinderwagen waren nur so mit Schlössern gesichert und wurden trotzdem weggetragen.

Leider haben wir eine sehr schlechte Hausverwaltung die sich auf keine Kompromisse einlässt, sich nicht um Mietmängel usw. kümmert. Ich musste auch schon wegen anderer Sachen mit einem Anwalt gegen die Hausverwaltung vorgehen und daher ist die Frage ob ich darauf verweisen kann das schon 2 Mieter so einen Ring haben und ich das gleiche Recht dazu habe. Eine andere Unterstellmöglichkeit für Kinderwagen gibt es leider nicht.

lg

 
17 Antworten:

Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Indigoblau am 09.03.2014, 11:08 Uhr

Aber wie kann denn die Hausverwaltung schlecht sein, wenn sie so großzügig ist, anderen die Ringe an der Wand zu montieren?

Ich weiß nicht, ob die anderen auf ihr RECHT verwiesen haben (keine Ahnung, ob man dazu ein Recht hat), oder ob sie freundlich angefragt haben, ob es denn evtl. möglich wäre, so einen Ankettring zu bekommen.

Wie lange kettest du denn deinen Kinderwagen schon an das Treppengeländer? Man hat die Wägen ja nicht ewig. Wenn sich bis jetzt niemand daran gestört hat, dann wird es doch künftig auch niemand tun, oder?

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von 1-5_Mami, 17. SSW am 09.03.2014, 11:17 Uhr

Ich kette den Wagen schon lange am Treppengeländer an und bei der ältere Dame mit dem Rollator weiß ich das sie den Ring bewilligt haben. Bisher gab es nie Probleme und keiner hat sich beschwert das der Kinderwagen am Geländer festgemacht wird.

Nur der eine Nachbar unter mir bereitet mir von Anfang an Ärger und wenn die Hausverwaltung darauf besteht das der Kinderwagen nicht am Treppengeländer festgemacht wird und mir auch keinen Ring bewilligt ist die Frage wie man da vorgeht.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Tinchenbinchen, 25. SSW am 09.03.2014, 11:20 Uhr

Bin auch irritiert:
Warum fragst du nicht einfach nach einem ebensolchen Ring?
Und warum willst du jetzt einen Ring, obwohl es doch so bisher auch gut klappte?
Und wurden dir die Kinderwagen da geklaut, wo du jetzt wohnst? Weil... dann hast du sie ja doch nicht angekettet...


Die Infos sind etwas verwirrend^^

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Tinchenbinchen am 09.03.2014, 11:23 Uhr

Aber soweit ist es doch nocht gar nicht, oder?
Also dem etwaigen Verbot einfach zuvorkommen und freundlich nachfragen, ob man auch einen Ring haben darf und mal optimistisch abwarten, was passiert ;)
Sich aufregen und Rechte einfordern kann man ja immer noch.
Ich wüsste nicht, warum sie zwei Ringe montieren und dir einen verweigern sollten.
Kannst ja auch auf den Nachbarn, der sich gestört fühlt, hinweisen.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von 1-5_Mami, 17. SSW am 09.03.2014, 11:41 Uhr

Ich habe schon mehrfach nach so einem Ring gefragt aber es erfolgte ja keine Reaktion, daher habe ich ihn dann am Treppengeländer festgemacht. Neulich meinte meine Nachbar so eine Andeutung gemacht das er das der Hausverwaltung meldet und dem wollte ich zuvor kommen.

Die Hausverwaltung ist sowieso nicht gut auf mich zu sprechen und da ich mir von den nicht alles gefallen lasse. z.B. sollte ich etwas bezahlen was aber eigentlich die Hausverwaltung zahlen muss. Damit bin ich zur Anwältin und die hat das auch durchgesetzt da es mein gutes Recht war.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Frau Fuchs am 09.03.2014, 12:06 Uhr

Ich weiß, dass die hausverwaltung verpflichtet ist, dir eine Möglichkeit zum Anschließen zu stellen (z.b. einen solchen Ring).
Den genauen Paragraphen kenne ich allerdings nicht. Gab aber in der Vergangenheit schon einige Urteile zugunsten des Mieters. Am besten du googelst da mal nach dem Gesetzestext oder den Urteilen. Und dann im Brief an die Hausverwaltung auch beides gleich zitieren.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von keinnamemehrfrei am 09.03.2014, 12:39 Uhr

ach ich glaube da machst du dich umsonst verrückt. wenn es zwei anderen mietern bewilligt wird, kann der herr sich noch hundert mal aufregen.

aber ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen das es ein grundsätzliches recht gibt, gemeinschaftsräume zuzumüllen. ich denke es ist so und so kulanz. hier steht ganz klar in den mietverträgen drin das gemeinschaftsräume keine öffentliche Abstellfläche sind. unser kiwa steht demnach im Keller auch wenn ich ihn genau wie du an der Treppe unter einer anderen Treppe festmachen könnte. aber ob ich nun den Keller aufschließe oder das Schloß an der Treppe macht zumindest hier den Kohl nicht fett.

ich würde dem Typen das nächste mal einfach sagen er soll mich nicht vollquatschen sondern darf sich gern an die Verwaltung wenden. mit denen hast du längst gesprochen (auch wenn du das nicht hast). offensichtlich blufft er ja schon länger.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Tinchenbinchen am 09.03.2014, 13:16 Uhr

Ah, ok, das ist natürlich mehr als ärgerlich!
Dann würde ich mit einem Hinweis auf den gestörten Nachbarn und die anderen beiden Ringe noch mal freundlich nachfragen, vielleicht einen entsprechenden Urteilstext oä dazu und sonst würde ich die Anwältin wieder an den Start bringen.
In dem Fall müsste ein einziges Schreiben von ihr ausreichen, denke ich.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Allison_Cameron am 09.03.2014, 13:33 Uhr

Du hast überhaupt kein Recht darauf irgendetwas in den Flu zustellen und anketten schon gleich gar nicht. Sei froh, dass Du ihn überhaupt in den Hausflur stellen darfst, sonst muss er nämlich in die Wohnung.

Gruß

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Schwachsinn

Antwort von Frau Fuchs am 09.03.2014, 13:42 Uhr

Eine Mieterin, die berechtigt ist, den Kinderwagen im Durchgang zum Vorderhaus abzustellen, darf das Gefährt auch zur Sicherung gegen Diebstahl an geeigneter Stelle des Hausdurchganges auch mit einem Drahtseilschloß anschließen. [AG Charlottenburg, 14. Juli 1989, Az. 21a C 1006/89, MM 1989, Nr 12, 33]

Der Mieter einer Wohnung im Obergeschoß ist berechtigt, den Kinderwagen an geeigneter Stelle im Erdgeschoß des Hausflures abzustellen. Die dadurch gegebene Beschränkung der Bewegungsfreiheit im Flur ist hinzunehmen. Um (hier:) eine merklichere Beschränkung auszuschließen, die bei Abstellen zweier Kinderwagen entstehen würde, sind Besucher des Mieters nicht berechtigt, einen mitgebrachten Kinderwagen im Erdgeschoß des Flures abzustellen. - so die Ansicht des AG Winsen, Urteil vom 28. April 1999, Az: 16 C 602/99.

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Re: Schwachsinn

Antwort von Allison_Cameron am 09.03.2014, 13:44 Uhr

Kein Schwachsinn, wir sind selbst Vermieter.

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Re: Schwachsinn

Antwort von Allison_Cameron am 09.03.2014, 13:48 Uhr

"Das Treppenhaus ist ein Zugang für Bewohner, über den sie zu ihren Wohnungen gelangen können. Was über diese Grundnutzung hinausgeht, darf die anderen Mieter nicht beeinträchtigen oder stören: Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaft bestimmen, was im Treppenhaus erlaubt ist und was nicht. Wer vermietet ist dafür verantwortlich, dass Bewohner Treppenhaus und Flur ohne Gefahr nutzen können (Verkehrssicherungspflicht)."

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Re: Schwachsinn

Antwort von Frau Fuchs am 09.03.2014, 13:52 Uhr

Aber dann ist der Vermieter dazu angehalten, einen Ausweichplatz zu stellen. Aber darum geht es hier ja gar nicht. Das Treppenhaus der Posterin ist anscheinend groß genug, also kann sie nicht froh sein, dass sie das darf, sondern befindet sich im Recht.
Aber das Problem ist ja das Anschließen.

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Re: Schwachsinn

Antwort von Allison_Cameron am 09.03.2014, 14:05 Uhr

Sie hat kein Recht auf diesen Platz, genau wie sie kein Recht auf einen Ring hat, egal wie groß das Treppenhaus ist. Der Vermieter entscheidet allein, ob sie das darf oder nicht. Und auch einen Ausweichplatz muss er nicht stellen.

Sie hat diesbezüglich keinerlei Rechte. Ist vielleicht doof, aber nunmal Fakt.

Gruß

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Christine70 am 09.03.2014, 17:44 Uhr

wichtig wäre jetzt zu wissen: steht da an dem anderen ring wirklich immer ein kinderwagen?


der rollator scheidet für mich aus. ich nehme an, der besitzer des rollators ist behindert und hat demzufolge einen behindertenausweis, also hat diese person sonderrechte. so wie eben auch behindertenparkplätze, wo auch nicht jeder stehen darf. ihm die sonderrechte nicht zu "gönnen" wäre ganz schlimm, denn wer ist schon gerne so behindert, daß er einen rollator braucht? keiner nehm ich an. und eine alte behinderte person kann man auch nicht zwingen, den rollator die treppen hochzuwuchten.

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Allison Cameron wenn Du wirklich Vermietern bist

Antwort von Fuchsina am 09.03.2014, 19:37 Uhr

solltest Du Dich vielelicht ein wenig besser informieren:

http://www.mietrecht-az.de/doku.php/themen/kinderwagen

Als Vermieter kannst Du das Abstellen eines Kinderwagens im Hausflur in der Regel nicht untersagen (irgendwelche einschlägige Regelungen in Hausordnung oder Mietvertrag sind unwirksam) oder musst einen geeigneten alternativen Stellplatz anbieten.

An die AP: GENAU hierauf würde ich mich berufen und dies den Hausverwaltung mitteilen.

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Re: Recht auf Anketten des Kinderwagens im Hausflur?

Antwort von Ina_84 am 09.03.2014, 19:50 Uhr

Ich würde erstmal abwarten, ob die Hausverwaltung das Anketten ans Geländer wirklich verbietet. Wie ist denn die andere Familie an „ihren“ Ring gekommen?

Du darfst deinen Kinderwagen im Flur abstellen, wenn die Fluchtwege nicht blockiert werden (Breite - ab 70cm - hängt von der Anzahl der Personen ab, die ihn benutzen).
Dir darf auch niemand etwas verbieten, was anderen erlaubt wird (außer Fluchtweg o.ä. wird eingeschränkt). Falls zuwenig Platz für alle „Fahrzeuge“ ist, geht es nach Zumutbarkeit – war zumindest bei uns so.
Wir sind im Mieterschutzbund und wurden da ganz gut beraten. Vielleicht ja eine Investition, wenn du eh Probleme mit der Hausverwaltung hast.

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