Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Dajana79, 22. SSW am 17.08.2006, 12:08 Uhr

Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Hallöchen Mädels,

hat vielleicht noch eine von euch die Erfahrung gemacht die Praxisgebühr im Quatal 2x bezahlen zu müßen weil euer FA im Urlaub ist und Ihr zur Vertretung mußtet??? Würde mich wirklich interessieren, denn ich mußte es entrichten obwohl es der offiziell angebene VertretungsDoc war. Habe bei meiner Krankenkasse nachgefragt die haben mir recht gegeben das man es nicht nocmal bezahlen müsse...allerdings will die Vertretungspraxis mir das Geld nicht wieder geben!!!! Was würdet ihr jetzt tun? Bin zwar Rechtschutzversichert aber welcher Anwalt macht sich wegen 10€ die Finger schmutzig??? Mir geht es ja auch nur ums Recht da wir schließlich in diesem Gesundheitssystem schon genug Geld für nichts bezahlen müßen oder?!

LG
Dajana

 
10 Antworten:

Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von spängchen, 37. SSW am 17.08.2006, 12:13 Uhr

Hallo Dajana,

ich hatte den Fall bisher zweimal, dass meine Ärztin mich während ihres Urlaubs an ihre "offizielle" Vertretungsärztin überwiesen hat.

Ich brauchte weder eine schriftliche Überweisung noch musste ich bei der Vertretung noch mal bezahlen. Ich musste lediglich drauf hinweisen, dass ich als "Vertretungspatientin" komme und natürlich KK-Karte und Quittung über die bereits entrichtete Praxisgebühr vorlegen.

Alles Liebe vom spängchen

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von krümeli, 16. SSW am 17.08.2006, 12:15 Uhr

Hast du denn beim Hausarzt oder beim FA bezahlt?
Es haben beide recht KK und Vertratungsarzt. Die KK: Du hast ja schon bezahlt, brauchst aber als "Beweis" einen Überweisungsschein.
Der Vertretungsarzt: Er bekommt wenn man keine Überweisung vorlegen kann von der KK die 10€ abgezogen.
Bei mir war es so, ich hab die Überweisung beim Hausarzt einfach vergessen abzuholen.
Beim FA wurde mir die 10€ abgeknöpft, aber in meine Akte geheftet, am nächsten Tag mußte meine Mama hin, die hat meine Überweisung abgegeben und die 10 E wiederbekommen.
LG Vanessa

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von Krummine1379, 27. SSW am 17.08.2006, 12:21 Uhr

Hallo,

also wenn es eine Vorsorgeuntersuchung ist, brauchst Du keine Praxisgebühr zu zahlen. Bei allem anderen schon, es sei denn, Du bringst eine Überweisung vom Hausarzt mit.

LG, meike

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von Dajana79, 22. SSW am 17.08.2006, 12:29 Uhr

Also ich habe am Anfang vom Qualtal die Pgebühr beim Hausarzt bezahlt, eine Quitung bekommen und eine Überweisung zum Frauenarzt für dieses Quartal. nun ist die im Urlaub und ich hatte am Di vorzeitung und unverhofft Wehen bekommen und bin dann zum ausgewiesenen Vertreungsarzt in meiner Stadt gegangen, dort hab ich dann nochmal bezahlen müssen...mit der Aussage ich hätte ja auch zum Notdienst gehen können...das ist doch Frech oder??? Zm Notdienst muß ich sagen den haben wir separat in meiner Stadt aber eigentlich nur für "Hausarztkrankheiten"(zB Erkältung; Fuß verstaucht usw)

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von krümeli, 16. SSW am 17.08.2006, 12:36 Uhr

Hol dir nachträglich eine Überweisungs vom Hausarzt und dann geh dir das Geld zurückholen. Wenn das nicht klappt, nimm ein Handy mit und ruf in der Praxis bei der KK an. Dann werden die Arzthelferinnen schon reagieren.

LG Vanessa

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von Yvilaui, 36. SSW am 17.08.2006, 12:37 Uhr

Hallo

Er muß dir das Geld auf jeden Fall wiedergeben.Das einzige was er Verlangen kann ist das du ihm die Überweisung von deinem Frauenarzt vorher aushändigst.(auch wenn er der Vertretungsarzt ist)
lg Yvi

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von Dickes, 29. SSW am 17.08.2006, 17:16 Uhr

Hallo,

also Du musst nichts bezahlen, laß Dir das Geld wieder geben und sag den Arzthelferinnen einen schönen Gruß und sie sollen mal bei ihrer KV anrufen. Ansonsten würdest Du Dich beschweren. Du brauchst keine Überweisung zum Vertretungsarzt, nur eine Quittung über die bezahlte Praxisgebühr.
Du musstest doch sicherlich einen roten Vertretungsschein unterschreiben!?

Ich arbeite selbst bei Arzt und kann meine Kolleginnen in der Hinsicht nun überhaupt nicht verstehen und der Nachsatz "im Notdienst hätten Sie das auch bezahlen müssen" ist ja wohl eine Frechheit....Boah könnte ich mich jetzt aufregen....

LG Dickes

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Nachtrag, hier der Text der KV

Antwort von Dickes, 29. SSW am 17.08.2006, 17:28 Uhr

KV=Kassenärztliche Vereinigung (da müssen sich alle Ärzte dran halten)

"Mutterschaftsvorsorge im Vertretungsfall----werden im Vertretungsfall Mutterschaftsvorsorgeleistungen erbracht, können diese nur nach kurativen Leistungspositionen berechnet werden. Diese sind ebenfalls von der Praxisgebühr befreit. Der Vertretungsfall ist mit der Nummer 80040 zu kennzeichen."

aus dem Rundschreiben 1/2004

Diese 80040 ist die Pseudoziffer für die Praxisgebühr. Wenn man bezahlt muss ich z.B. beim Pat. die 80030 abrechnen, wenn der Pat. befreit ist die 80032 usw..., die 80040 steht dafür das die PG schon entrichtet wurde und man im Vertretungsfall zu diesem Arzt hingegangen ist und der muss diese Ziffer abrechnen und Dir nicht nochmal die PG abknöpfen...

Was für ein Budnesland bist Du denn?

LG Dickes

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Re: Praxisgebühr nochmal an Vertretungsarzt

Antwort von olesja, 25. SSW am 17.08.2006, 17:30 Uhr

Hallo,
hatte auch den ähnlichen fall gehabt, und müsste 2x praxisgebühr zahlen. Habe dann aber die KK angerufen und die haben mir gesagt ich soll die beiden quittungen wo die gebühren draufstanden mal vorbei bringen. die haben das angeschaut und die 10 € dann später mir auf mein konto überwiesen.
versuch es doch da noch mal.

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@Dickes

Antwort von Dajana79, 22. SSW am 17.08.2006, 18:35 Uhr

Hallo,
danke für dein ausführliches Posting, genau was du schreibst hat mir meine Schwägerin heute auch gesagt...sie schafft auch beim Doc...morgen rappels da beim dieser Scheißpraxis...ich werde mit der KV drohen und wenn sie die Kohle nicht rausrückt werde ich mich dort sofort über die beschweren...jetzt bin ich nämlich richtig böse wo ich bescheid weiß....sowas weiß man ja sonst als nicht-Arzt-angehörige :-) nicht. Übrigens mußte ich komischerweise auch keinen Vertretungsschein ünterschreiben...ich nehme an die wollen das als ganze normal Behandlung abrechnen. ABER SO NICHT!!!

Dajana

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