Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von annali, 8. SSW am 04.12.2007, 11:44 Uhr

Pflegeberuf

Hallo vor allem an alle, die in einem Pflegeberuf arbeiten.
Ich arbeite in der häuslichen Krankenpflege, wir haben überwiegend Injektionen zu verabreichen und zur Zeit leider auch zwei MRSA Patienten.
Bisher habe ich mich noch nicht getraut, mit der Sprache herauszurücken, da ich weiss, dass der Geschäftsführer stinkesauer sein wird, was mir aber auch egal sein kann.
Mein FA meint, dass zur Zeit absolut kein Risiko besteht, da meine Werte alle im optimalen Bereich liegen, ich sollte dennoch im Beruf darauf achten, nur die Massnahmen durchzuführen, die ich mir auch wirklich zutraue. Klar traue ich mir alles zu, aber bei welchem Pat. liegt schon ein Kanülenabwurfbehälter, sodass das Recapping vermieden werden kann ? Abgesehen von dem Zeitdruck und dem Autofahren, dass auch nicht gerade stressfrei ist.Nach dem Muschu dürfte ich dann quasi kaum einen Pat anfahren. Mich würde brennend interessieren, wie es bei Euch läuft.
Vielen Dank für alle Antworten.

 
7 Antworten:

Re: Pflegeberuf

Antwort von 2002/05 am 04.12.2007, 12:00 Uhr

Hallo,

ss gibt ja ganz klare Richtlinien und Gesetze dazu, was du während der SS an Arbeiten verrichten darfst und was nicht!Ich habe in den SS in der Klinik gearbeitet und kann dir somit nicht wirklich sagen wie du das im Bereich der häuslichen Pflege umsetzen sollst / kannst! Du bist ja wahrscheinlich eher allein unterwegs und somit auf dich gestellt!
Was das "Recapping" angeht, solltest du halt (egal ob SS oder nicht) extrem vorichtig sein und mit MRSA auch!

Ich würde an deiner Stelle meinen AG über die SS info. zur eigenen Sicherheit und die deines Kindes!
Hat ja auch was mit dem Arbeitszeitgesetz zu tun und egal was dein AG von deiner SS hält steht dir das eben zu (keine Überstunden, keine AZ nach 20.00h ect.)!

Ich wünsch dir ne schöne Kugelzeit!

LG Anne

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Re: Pflegeberuf

Antwort von krümel2008, 28. SSW am 04.12.2007, 12:21 Uhr

Hallo ! Ersteinmal herzlichen Glückwunsch zur SS !!! Ich arbeite im Pflegeheim und nicht in der ambulanten Pflege und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen.Man darf nicht mehr als 5Kgheben genau wie umlagern,betten usw.nie mehr alleine sprich eigentlich nur Pflegestufe 1 Patienzen.Der Umgang mit Injektionen sowie Insulin,i.m.Injektionen und Blutentnahmen waren seit bekannt werden meiner Schwangerschaft untersagt.Da auch mein Arbeitgeber nicht sehr begeistert war und sich zudem nicht an die Mutterschutzvorschriften hielt bekam ich nach mehrmalig auftretenden Blutungen ein BV.Ich weiß von meiner Freundin im ambul.Pflegedienst das sie ab 3.Monat ein generelles BV bekam da sie nicht mehr allein fahren durfte und ihr kein Platz im Büro angeboten werden konnte.Guck einfch mal bei GOOGLE unter Beschäftigungsverbot in der ambulanten Pflege und Mutterschutz in der ambulanten Pflege.Desweiteren kann dir das Gewerbeaufsichtsamt deine fragen beantworten und die sagen dir auch was du für arbeiten wann und wie lange machen darfst.Die waren zu mir sehr nett u hilfsbereit.

Ich drück dir die Daumen

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Re: Pflegeberuf

Antwort von kerstin1984, 19. SSW am 04.12.2007, 12:33 Uhr

Hallo!

Ich habe bei meiner ersten SS bis zum 6. Monat in einem Pflegeheim gearbeitet und alles gemacht was ich sonst auch gemacht habe, natürlich außer schwer heben! Ich habe mich bei gewissen Patienten sehr (oder fast übertrieben) an Hygienische Maßnahmen gehalten, d.h. Munschutz, doppelt Handschuhe angezogen (vor allem bei Kanülenwechsel oder Wundbehandlung), eine Schürze wurde mir auch angeboten! Hände oft desinfiziert und gewaschen...Man passt da wirklich echt doll auf, aber keiner von meinen Kollegen hat etwas gesagt oder beanstandet! Du musst selber wissen wie du dich verhälst und es ist doch immernoch deine Entscheidung! Wir hatten oft Patienten mit Orsa und die habe ich in den meisten Fällen gemieden! Es liegt also ganz bei dir wie du dich hygienisch verhälst, dein Chef hat dir nicht vorzuschreiben wann du Handschuhe anziehen musst (das war nur ein Beispiel)!! Ansonsten kannst du das machen was du in diesem Beruf vorher auch getan hast! Aber auf Hygiene achten!

vlg Kerstin

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Re: Pflegeberuf

Antwort von RunderBauch, 32. SSW am 04.12.2007, 14:05 Uhr

Hallo :-)

Ich finde, du bringst dich und dein Kind in Gefahr und bist bestimmt auch nicht versichert/schadenerstazberechtigt/kostenübernahmeberechtigt, , wenn etwas passiert, was ich ntürlich nicht hoffe. Du musst aber, sobald du von der SS weißt, deinen Arbeitgeber informieren (aus den o.g.Gründen). Und Pflegeberufe bekommen sofort bis zum Mutterschutz Beschäftigungsverbot, eben wegen der Infektionsgefahr. Das sind einfach Rechte und Gesetze, und wenn dein Arbeitgeber da sauer ist, wende dich am BAD, die wissen alles über das Beschäftigungsverbot u.s.w.
Viel Erfolg!

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@RunderBauch:

Antwort von Teufel79, 12. SSW am 04.12.2007, 16:56 Uhr

das mit dem BV in Pflegeberufen ist nicht so einfach...

in der Klinik wo ich arbeite, darf ich auch MRSA betreuen!!! was ich allerdings nicht mache und mich auch dagegen wehre...im Pflegeberuf, darfst du halt mit Patienten die eine Infektionskrankheit haben oder der Verdacht besteht nicht arbeiten, darfst keine Spitze, schneidende Gegenstände benutzen, keine Ausscheidungen mit Strahlenbelastung entsorgen, nicht reanimieren, aber sonst kannst Du alles machen, außer vielleicht noch schwer heben... also man bekommt nicht automatisch ein BV!!!

LG Teufel, die die 2.SS in Vollzeit hintersich bringt...

sicher würde ich nicht mehr alleine zu Patienten in der amb. Pflege fahren, da würde ich immer jemanden dabei haben wollen...dann geht das ja...

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Re: @RunderBauch:

Antwort von annali am 04.12.2007, 17:10 Uhr

Leider können wir uns den Luxus nicht erlauben, zu zweit zu fahren, das ist das Problem, in jeder Situation alleine zu sein. Notfälle können ja leider nie vorrausgesehen werden:-)Nu denn, ich bin gespannt auf die Reaktion aller lieben Kollegen und Chefs und vielen Dank für die Antworten.
LG

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@RunderBauch

Antwort von 2002/05 am 04.12.2007, 20:07 Uhr

Also erstmal bekommt man in Pflegeberufen nicht automatisch (!!) ein Berufverbot wenn man schwanger ist. Der AG hat allerdings eine Fürsorgepflicht dir einen Arbeitsplatz zu schaffen, an dem alle Gesetze des Mutterschutzes eingehalten werden!

Zu der "Mitteilungspflicht" gegenüber des AG muß ich dir auch widersprechen! Laut § 5 Absatz 1 des MuSchuGesetz "soll" man seinen AG über die SS in Kenntnis setzen, es gibt aber keine gesetzlich geregelte MitteilungsPFLICHT!

Aber wie ich das ja auch schon vorher gesagt hatte und da gebe ich dir auch recht, man sollte sich und dem Kind zu liebe den AG info.

LG Anne

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