Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Aquarius am 11.10.2009, 18:17 Uhr

Orthomol Natal

Huhu Mädels ,

ich weiß nicht ob mich noch einige kennen. War hier auch schon unterwegs. Leider hatte ich im Dez. eine FG und freunde mich erst langsam über den Gedanken noch einmal ss zu werden an...

Braucht eine von euch noch Orthomol Natal?
Ich habe noch eine Packung hier (nur 2 Granulat-Päckchen entnommen, also normal sind 30 drin, nun noch 28 :) MHD 31.07.2010

Artikel-Nr.: 1319904
Hersteller: ORTHOMOL GMBH
Inhalt: 1 Stueck
UVP* 55,45
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Möchte noch 20 € + Porto dafür haben (könnte die Päckchen evtl. ohne Karton versenden - dann wirds Porto günstiger)

Bei Interesse bitte einfach kontaktieren.

Gruß Aquarius

 
11 Antworten:

ist das hier nicht verboten...?

Antwort von Lori87, 30. SSW am 11.10.2009, 18:55 Uhr

mit medikamenten zu handeln?
nur mal so....

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das ist apothekenpflichtig!

Antwort von malwinchen, 39. SSW am 11.10.2009, 19:11 Uhr

also darfst du das garnicht verkaufen... oder hast du eine online-apo?

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Re: das ist apothekenpflichtig!

Antwort von Aquarius am 11.10.2009, 19:21 Uhr

echt ist das verboten? Hab ich gar nicht drüber nachgedacht. Wo steht das geschrieben?
Wusste ich gar nicht. Sind doch nur Nahrungsergänzungsmittel!? Wenns nun Schmerztabletten wären!?

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es ist generell verboten,

Antwort von malwinchen, 39. SSW am 11.10.2009, 20:09 Uhr

rezept- und apothekenpflichtige medikamente weiter zu veräußern... daher steht auch auf den packungen wie bei dem von dir angebotenen präparat der zusatz "apothekenpflichtig"... solche medikamente (das gilt auch für nahrungsergänzungsmittel) dürfen nicht ohne eine fachlich fundierte beratung verkauft werden. das war auch der grund, warum online-apos zunächst in deutschland nicht zugelassen waren...

btw: man kann bei unsachgemäßer anwendung von nahrungsergänzungsmitteln durchaus gravierende nebenwirkungen haben...

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Re: es ist generell verboten,

Antwort von unserbaby09 am 11.10.2009, 20:19 Uhr

Wer berät einen denn in der Apo, wenn du dir das kaufst?
Niemand- du gehts hin und kaufst es dir einfach, weil du denkst du tust dir etwas gutes damit,

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???? ernsthaft???? in was für einer apotheke kaufst du ein? *ggg*

Antwort von malwinchen, 39. SSW am 11.10.2009, 20:31 Uhr

also einmal spaß beiseite: das ist nun einmal gesetzlich vorgeschrieben... wenn dein apotheker sich nicht daran hält, dann hat er ein problem, wenn du bspw. einen gesundheitlichen schaden aus der einnahme solcher präparate davon trägst! er ist dafür haftbar, dass auch seine angestellten sich daran halten. jeder apotheker hat für beratungsfehler eine haftpflichtversicherung, die aber nicht eintritt, wenn er bspw. nachweislich grundsätzlich dieser beratungspflicht nicht nachkommt.

wer also rezept- oder apothekenpflichtige medikamente entgegen der gesetzlichen vorschriften verkauft, läuft also gefahr sich einem erheblichen haftungsrisiko auszusetzen... unwissenheit schützt vor strafe nicht!

btw: es gibt auch nahrungsergänzungsmittel, die nicht apothekenpflichtig sind, bspw. weil sie sehr viel niedriger dosiert sind. das hat alles seinen grund...

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Re: es ist generell verboten,

Antwort von hormoni, 39. SSW am 11.10.2009, 20:33 Uhr

Hey!

Es gibt "solche" und "solche" Apotheken. Die meisten Apotheker hinterlassen ein Kommentar und jede Erstschwangere lässt sich erfahrungsgemäß beim Kauf eines Nahrungsergänzungsmittels ausgiebig beraten.

Mal ganz angesehen davon: Im Suche/Biete-Forum wär das Posting (wenn überhaupt) besser aufgehoben, als im SWN und dessen 12 Unterforen...

LG

hormoni

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Re: ???? ernsthaft???? in was für einer apotheke kaufst du ein? *ggg*

Antwort von Tatja85 am 11.10.2009, 20:39 Uhr

ich gehe in die apotheke. sage das und das will ich haben und das krieg ich dann. die fangen dann doch kein beratungsgespräch an,wenn ich keins haben möchte!
In was für eine apotheke gehst du das du jedes mal beraten wirst und dir evtl ein präparat nicht gegeben wird was du wünschst? Und seit wann darf man apotheken pflichtiges nicht weiter geben??? rezeptflichtiges ist klar,aber was man in jeder apo kriegen kann ist echt übertrieben.... ist doch schnuppe ob ichs hier kaufe oder in der apo. kriegen tu ich es ja ohne rezept ....

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nur, weil du nicht weißt, was das ist, ist sie egal?

Antwort von malwinchen, 39. SSW am 12.10.2009, 8:15 Uhr

das ist ja wie im kasperletheater: ich halte mir die augen zu und was ich nicht sehe ist nicht da!

" Apothekenpflichtige Arzneimittel

Apotheken haben auch eine beratende Funktion. Apothekenpflichtige Arzneimittel sind Arzneimittel, die nur in Apotheken an den Verbraucher abgegeben werden dürfen. Sie unterliegen der Kontrolle und bedürfen der Beratung durch den Apotheker. Dadurch ist die Arzneimittelsicherheit, d.h. der richtige, individuell auf den Einzelnen abgestimmte Umgang mit Medikamenten, für den Verbraucher gewährleistet.


Die Rezeptpflicht hängt von verschiedenen Aspekten ab. Das Arzneimittelgesetz (AMG) unterscheidet innerhalb der Kategorie apothekenpflichtiger Arzneimittel die einfach apothekenpflichtigen Arzneimittel und die verschreibungspflichtigen Arzneimittel.
Einfach apothekenpflichtige Arzneimittel (§ 43 AMG) sind ohne Mitwirken eines Arztes auch ohne Vorlage eines Rezeptes in der Apotheke erhältlich. Medikamente dieser Gruppe erfordern während der Einnahme keine Überwachung durch den Arzt. Sie können bei angemessener Dosierung und sorgfältiger Anwendung bedenkenlos in der Selbstmedikation angewandt werden. Man nennt sie auch Handverkaufsmittel oder OTC-Präparate ("over the counter" englisch für: "über den Ladentisch").
Verschreibungspflichtige Arzneimittel (§ 48 AMG) sind Arzneimittel, die erhöhten Sicherheitsanforderungen unterliegen. Sie sind nur auf Verordnung (Rezept) eines Arztes, Zahn- oder Tierarztes hin für den Verbraucher zugänglich, weil sie auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit von Mensch und Tier gefährden können. Von einer Gefährdung geht man aus, wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden. Allgemein spricht man hier von "stark wirksamen Arzneimitteln".


Die Menge des Wirkstoffs kann sich unterscheiden. Der jeweilige Wirkstoff des Arzneimittels ist ausschlaggebend für Art der Abgabe an den Verbraucher. Aber auch die Wirkstoffmenge ist ein wichtiger Aspekt. Ein ursprünglich verschreibungspflichtiger Arzneistoff, z.B. Diclofenac, kann bei entsprechend niedriger Dosierung aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Die Berücksichtigung der Wirkstoffmenge ist ein wichtiger Aspekt. Ansonsten wäre die Zahl der verschreibungspflichtigen Arzneimittel mit geringer therapeutisch wirksamer Stoffmenge sehr hoch.


Die Art der Verabreichung ist wichtig. Nicht nur die Wirkstoffe selbst, sondern auch deren Menge (Dosierung), Darreichungsform oder Anwendung wird mit in die Entscheidung einbezogen, ob ein Mittel nur auf Rezept zu erlangen ist oder nicht. So ist z.B. Acetylcystein ein verschreibungspflichtiger Wirkstoff, wenn er als Gegenmittel bei einer Paracetamol-Vergiftung intravenös eingesetzt wird. Wird er aber als oral einzunehmender Hustenlöser bei Erkältungskrankheiten verwendet, so unterliegt er nicht mehr der Rezeptpflicht. Er ist dann im Rahmen der Selbstmedikation in der Apotheke erhältlich.


Ob Rezept oder nicht, entscheidet der Bundesminister für Gesundheit. Welche Arzneimittel letztendlich der Verschreibungspflicht unterliegen, entscheidet nach Anhörung eines Sachverständigenausschusses der Bundesgesundheitsminister. Darüber darf weder ein Arzt noch ein Apotheker entscheiden. Verstöße werden gem. § 96 AMG sogar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Bei verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln für Lebensmitteltiere droht das Gesetz mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren.


Neue Medikamente sind immer verschreibungspflichtig. Außer den Arzneimitteln, die von der Verschreibungsverordnung erfasst werden, gibt es seit 1964 auch die automatische Verschreibungspflicht (§ 49 AMG). Danach gilt: " Verschreibungspflichtig sind auch alle Arzneimittel, die Stoffe enthalten, die in der medizinischen Wissenschaft nicht allgemein bekannte Eigenschaften besitzen können."


Die Sicherheit geht vor. In diese Kategorie fallen meistens Arzneimittel, die zum 1. Mal zugelassen worden sind. Man kennt ihre möglichen Risiken noch nicht so genau. Die Risiken sind zwar vorher in klinischen Studien an einem mengenmäßig begrenzten Patientenkreis getestet worden. Eine Erfahrung hinsichtlich der breiten Anwendung liegt aber noch nicht vor. Aus Vorsicht werden diese Medikamente deshalb nur mit medizinischer Begleitung für den Erkrankten zugänglich gemacht. Möglicherweise auftretende Nebenwirkungen sind dann schnell behandelbar. Zu Informationszwecken werden diese dann dem BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) in Bonn mitgeteilt.


Verschreibungspflicht kann sich ändern. Die automatische Verschreibungspflicht endet nach 5 Jahren und kann dann verlängert werden. Aufgehoben wird sie, wenn aufgrund der gesammelten Erfahrung feststeht, dass die Anwendung des Medikamentes keiner ärztlichen Beobachtung bedarf. Diese Medikamente werden dann apothekenpflichtig. Arzneimittel, die so in die Apothekenpflicht entlassen werden, nennt man auch "Switches". An der Wirksamkeit des Mittels hat sich jedoch nichts geändert. Man kann deshalb nicht verallgemeinernd sagen, dass verschreibungspflichtige Medikamente generell stärker wirksam sind als apothekenpflichtige."

unwissenheit schützt vor strafe nicht!

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Re: es ist generell verboten,

Antwort von Onlyyou, 18. SSW am 12.10.2009, 9:11 Uhr

alos ich geh auch in die apotheke und sag was ich will und bekomm es .. außname es gibt vill das gleiche produkt nur billiger wird mir das gesagt oder wenn ich danach fragen .. rezeptflichtig schön und gut aber auf apothekenpflicht kann man spfeifen ...

bekommt man ja schon alles übers internet

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Gesetz ist Gesetz!

Antwort von beckermina, 35. SSW am 12.10.2009, 10:35 Uhr

Auch wenn der Normalverbraucher vielleicht manchmal Gesetze nicht versteht oder deren Hintergrund nicht anerkennen mag, ist es nun mal dennoch ein Gesetz und damit für alle verbindlich.

Mal davon abgesehen, dass bei RUB das Verkaufen apothekenpflichtiger Medikamente nicht erlaubt ist.

Und wenn ihr in Apotheken einkauft, denen ihre Beratungsverpflichtung egal ist, dann solltet ihr über den Wechsel der Apotheke nachdenken!

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