Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von mortem_obire, 14. SSW am 19.12.2008, 16:26 Uhr

nochmal individuelles Beschäftigungsverbot

also ich hab grad im Internet weng gelesen, ich hab ein individuelles BV nach Muschu § 3 - so da steht aber der Arzt muss:

"Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote- und beschränkungen. Es besteht
die Möglichkeit ein totales (jede Tätigkeit ist untersagt) oder ein partielles (nur
bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen. Beispiele
für ein partielles Beschäftigungsverbot sind, eine 32-stündige Arbeitszeit oder eine
Versetzung von einer Arbeitsumgebung in eine andere."

angeben. Das hatte ich aber nicht, ich hab nen roten Zettel (eigentlich einen ganz normalen Rezeptschein) bekommen wo steht: erbitte Beschäftigungsverbot gemäß MSG § 3 ab ... bis ...

hä und weiter

ich blick da echt nicht durch

 
3 Antworten:

@sterben

Antwort von reblaus am 19.12.2008, 16:31 Uhr

Warum suchst Du Dir einen so , ja ich weiß gar nicht wie ich es ausdrücken soll, Nicknamen aus?

Gruß Frauke

wegen dem Beschäftigungsverbot kann ich Dir leider nicht helfen, bin nur SEHR überrascht über Deinen Nick gestolpert

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Re: @sterben

Antwort von mortem_obire, 14. SSW am 19.12.2008, 16:39 Uhr

mich wundert es das du so schnell weißt was es bedeutet - wissen die meisten einfach nicht... hat den hintergrund einer bestimmten lebenseinstellung / lebensweise (was nicht heißen soll, dass ich sterben möchte ) musikgeschmack - umgangssprachlich einfach grufti oder gothic

aber ich bin ganz lieb

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Re: @sterben

Antwort von reblaus am 19.12.2008, 16:47 Uhr

großes latrinum ;-)

wir sind wenns die Zeit zuläßt in der MA szene, also ist Deine Einstellung mir auch nicht fremd und ich glaub ich verstehe die weitere Bedeutung,
auch von römischen wäre es nicht so negativ wie heute hier in unserer Gesellschaft

ach ;leben geben und st... liegt näher zusammen als es zunächst auffält , kommt auf den Blickwinkel an

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