Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Keks10, 37. SSW am 28.05.2009, 15:22 Uhr

Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

habe jetzt endlich nach 2 wochen mein bescheid vom mutterschaftsgeld bekommen u. die zahlung war auch heute endlich drauf für die 6 wochen vor der geburt.......nun meine frage, das geld 6 wochen vorher bekommt man nur einmalig u. nach der geburt bekommt man dann nochmal für 8 wochen...ist das richtig..????

wann stelle ich schriftlich den antrag beim AG für elternzeit...? nach meinen-8 wochen mutterschutz.....??

 
9 Antworten:

Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

Antwort von Anita&Adrian, 36. SSW am 28.05.2009, 15:38 Uhr

Hallo!!!!

Also bei mir ist es auch so. Habe das Geld für die 6 Wochen schon bekommen und den rest für die 8 Wochen nach der Geburt.
Elternzeit kann man glaub ich jetzt schon beantragen beim Chef.
Elterngeld kann man 7 Wochen vor Mutterschutzende beantragen.
Weiter weis ich jetzt nicht. Da wird noch angeblich noch irgendwas von dem Elterngeld wegen dem Mutterschutz abgezogen.

Hoffe ich konnte ein bisschen helfen.

Gruß Anita

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Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

Antwort von Osterhase246, 21. SSW am 28.05.2009, 16:43 Uhr

hallo, es ist sinnvoll nach der geburt den antrag zu stellen, weil du dann ja genau weißt wann die acht wochen zuende sind, die dir zustehen. es wird taggenau gerechnet..... also wenn die acht wochen am 10. ablaufen, kriegst du ab den 11. kein mutterschaftsgeld mehr, sondern ab dann elterngeld, auch taggenau gerechnet

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Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

Antwort von selena85 am 28.05.2009, 16:47 Uhr

Du musst bei deinem Arbeitgeber keine Elternzeit beantragen, sondern lediglich formlos mitteilen, von wann bis wann du Elternzeit nehmen wirst.
Du musst dies deinem Arbeitgeber spätestens 2 Wochen vor Ablauf des Mutterschutzes schriftlich mitteilen.

Mutterschaftsgeld gibt es für die 8 Wochen nach der Geburt auch, nachdem man die Geburtsurkunden bei der Krankenkasse eingereicht hat.

Elterngeld gibt es (ohne die Vätermonate und wenn man nicht alleinerziehend ist) eigentlich für 12 Monate, wobei man für die ersten 2 Monate nichts bekommt, wenn man Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse erhalten hat. So gesehen bekommt man nur 10 Monate Elterngeld.

Ich hoffe, dass ich ein bisschen helfen konnte!

Eine schöne Restschwangerschaft wünsch ich dir!

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Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

Antwort von Sasumm, 18. SSW am 28.05.2009, 18:48 Uhr

Die Elternzeit nicht erst 2 Wochen vor Ende der Mutterschaftszeit SONDERN 7 Wochen vorher deinem Arbeitgeber mitteilen.

Also vor der Geburt das Schreiben fertig machen für deinen Mann / Partner. Dann muss der nur noch das Geburtsdatum einsetzen und schickt es los.

lg Sasumm

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Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

Antwort von kitty82 am 28.05.2009, 19:54 Uhr

Ich misch mich mal dazwischen, was muß denn in dem Schreiben für den Arbeitgeber drin stehen? Und wie schreibe ich das am besten?

LG & danke

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@ kitty

Antwort von selena85 am 28.05.2009, 19:59 Uhr

So hab ich das geschrieben...



Adresse Ort, Datum

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Geburt meiner Tochter ............... am .................. teile ich Ihnen mit, dass ich Elternzeit bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres meines Kindes nehmen werde.

Ab ................ möchte ich meine Arbeit mit .................... Stunden wöchentlich wieder aufnehmen.

Mit freundlichen Grüßen

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Re: @ selena

Antwort von kitty82, 28. SSW am 28.05.2009, 20:03 Uhr

Danke dir...

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Re: @ selena

Antwort von selena85 am 28.05.2009, 20:06 Uhr

gern :)

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Re: Nochmal hochhol...Mutterschaftsgeld...??

Antwort von dani2004, 35. SSW am 28.05.2009, 21:36 Uhr

Hallo,

bei meinem Arbeitgeber gibts einen extra Antrag auf Elternzeit. Und ich habe gehört, daß man ähnliche Anträge wohl auch in der Klinik bekommt. Die sind dann nur auszufüllen und dem Arbeitgeber -zusammen mit einer Kopie der Geburtsurkunde- vorzulegen.

Hoffe, Dir weiter geholfen zu haben.

LG Dani

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