Geschrieben von puschell, 15. SSW am 27.06.2005, 9:14 Uhr |
nochmal frage wegen ALG II
wie beantrage ich den mehrbedarf für schwangere und später die beihilfe zur beschaffung von erstausstattung ?
muss ich da zu der arbeitsgemeinschaft persönlich hingehen oder reicht es auch das schriftlich zu beantragen ??
danke schonmal für eure antworten
Re: nochmal frage wegen ALG II
Antwort von mamaund3kids, 34. SSW am 27.06.2005, 9:30 Uhr
Hallo
den mehrbedarf da mußt du schon selber hingehen,da du dein mutterpass vorlegen mußt.
Sachen für die erstausstattung und umstandskleidung kannst du schriftlich machen.Ich persönlich würde aber auch da hingehen
Gruß
Anja
Re: nochmal frage wegen ALG II
Antwort von kleiner-räuber, 26. SSW am 27.06.2005, 10:50 Uhr
Hallo,
also ich würde mal wieder sagen, dass das auf den Sachbearbeiter ankommt...ich habe ja - zum Glück- eine gaaaanz liebe und ich konnte beides schriftlich beantragen. Sie meinte, eine Kopie des Mutterpasses (wo der Stempel des Doc´s und der voraussichtliche ET eingetragen ist) reiche ihr aus. Den einmaligen Betrag für Umstandskleidung konnte ich auch schriftlich machen, Geld ist 4 Tage später auf meinem Konto gewesen :-)
Ruf´doch einfach mal an und frage, ob es schriftlich reicht..
vg kleiner-räuber
noch was vergessen....
Antwort von kleiner-räuber, 26. SSW am 27.06.2005, 10:53 Uhr
nochmal Hallo,
den Mehrbedarf für Schwangere gibt´s ab der 12. SSW, Umstandskleidung habe ich in der 21. SSW eingereicht und die Erstaustattung für Babykleidung, Bett usw. kann erst 6 Wochen vor ET eingereicht werden, bzw. wird dann erst bearbeitet. Ausnahme: Dein Doc bescheinigt Dir, dass eine Frühgeburt "droht" dann geht´s auch vorher :-)
vg kleiner-räuber
Re: noch was vergessen....
Antwort von 32+4, nix. SSW am 27.06.2005, 12:04 Uhr
hallo,
es reicht aber auch eine bescheinigung vom FA. die SB haben keinen anspruch auf den mutterpaß, hiermit meine ich den datenschutz...also falls dir das wichtig sein sollte.
gruß,
sandra
Re: noch was vergessen....
Antwort von Esme, 37. SSW am 27.06.2005, 12:09 Uhr
Leider ist das manchem SB egal, daß der Mutterpaß ein persönliches Dokument ist.Der meines Lebensgefährten meinte "ohne Mutterpaß gibts halt auch kein Geld".Und da er am längeren Hebel sitz, mußte ich den Mp zähneknirschend rausrücken!
Gruß
Esme
Ich dachte, es gibt keine einmaligen Beihilfen mehr?!?
Antwort von Leni21, Ende 10. SSW am 27.06.2005, 13:11 Uhr
Hallo!
Bin gerade etwas verwirrt... ich bekomme ab ALG 2. Aber ich dachte, seit Hartz4 wurden die einmaligen Beihilfen abgeschafft. Kann man trotzdem noch Geld für die Babyausstattung beantragen?
Gruß, Leni
Re: Ich dachte, es gibt keine einmaligen Beihilfen mehr?!?
Antwort von lydia_pa_1986, 24. SSW am 27.06.2005, 13:20 Uhr
Hallo
ja man kann für die baby erstaustattung was beantragen und man kann auch noch zu caritas oder so gehen und da bekommt man auch noch hilfen!
Lg
NAdine
was interessantes für den datenschutzbeauftragten
Antwort von 32+4, nix. SSW am 27.06.2005, 14:59 Uhr
hallo esme,
ich will ja nicht kleinlich sein.....aber auch als alg II empfänger hat man ein recht auf datenschutz.
eine ärtzliche bescheinigung reicht aus!!!
wenn der SB den paß sehen will, dann kannst du ihm gerne die erste seite mit dem namen und die seite mit dem voraussichtlichen entbindungstermin geben.
mehr nicht!!!! drin rumblättern darf der SB ohne deine einwilligung auch nicht!!!!!
außerdem darf das amt KEINE kopie des mutterpasses zu akte nehmen!!!!
auch wenn der aufwand für einige groß zu sein mag, aber wenn ich schwanger wäre und zum amt gehen müßte, dann würde ich dem SB den paß nicht geben, sondern nur eine bescheinigung, denn das bischen datenschutz hätte ich gerne auch noch als algII empfänger. anderenfalls würde ich eine beschwerde einreichen und mich mit dem datenschutzbeauftragten treffen.
grüße,
sandra
Re: was interessantes für den datenschutzbeauftragten
Antwort von Esme, 37. SSW am 27.06.2005, 23:03 Uhr
Mein Lebensgefährte hatte erst auch nur eine Kopie mit, auf der er alles geschwärtzt hatte, was die nichts angeht.Es war nur noch mein Name und der ET zu sehen.Der SB bestand dann auf Vorlage des Originals.Ich achte eigentlich sehr auf Datenschutz und wollte ihn ja auch nicht vorlegen, aber...Wir brauchen das Geld.Selbiger SB meinte jetzt auch zu meinem LG, ob ich nicht 3Std. am Tag arbeiten könnte.Er sagte"Nein, sie ist im Mutterschutz".Daraufhin meinte der SB ich könnte doch trotzdem 3 Std.arbeiten.Das ich ja nicht arbeitslos bin, sondern schwanger, scheint er nicht so ganz zu kapieren!
Gruß
Esme