Geschrieben von Ela1511, 27. SSW am 02.11.2006, 14:30 Uhr |
Noch mal zum Mutterschutz
Es wurde im laufe des tages nach Mutterschutz gefragt. Habe das immer noch nicht verstanden. Sechs Wochen vor der entbindung gehe ich offiziel in den Mutterschutz wenn ich also am 29.01 termin habe gehe ich am 17.12 in den Mutterschutz. Wenn mein kind nu nicht am 29.01 sondern schon am 20.01 kommt auf natürlichen wege dann hängt man die neun Tage hinten an die acht Wochen nach der Geburt dran??? Also mein erstes Kind kam drei Tage zu früh und die drei Tage wurden nicht dran gehang!!!
Ich mein der vom Frauenartz errechnete termin ist noch nur ein vorraussichlicher termin. Was mache ich denn die Mütter dessen Kinder 10 Tage zu spät kommen die haben dann schwein durften zehn Tage länger zu Hause bleiben oder klaut man den die Tage??? Also ich habe das noch nicht gehört das Tage hinten dran gehängt werden.
Gruß Dani
Re: Noch mal zum Mutterschutz
Antwort von two_kids am 02.11.2006, 14:37 Uhr
seit 2002 werden die "verlorenen" tage hinten dran gehängt. kommt das kind nach dem et zur welt, werden die tage NICHT abgezogen, sondern man hat dann länger mutterschutz.
man hat IMMER mindestens 14 wochen mutterschutz. bei früh- und mehrlingsgeburten 18 wochen.
lg two_kids
Re: Noch mal zum Mutterschutz
Antwort von emanski, 33. SSW am 02.11.2006, 14:46 Uhr
two kids hat recht, das ist gesetzlich verankert und da gibt es nichts zu rütteln.
Es ist vollkommen logisch das keine das Geld freiwillig zahlt, da muss man dann mal nachhaken, wie bei allen anderen auch... leider...
LG
Re: Noch mal zum Mutterschutz
Antwort von juchee, 38. SSW am 02.11.2006, 15:51 Uhr
hallo,
mein krankenkasse hat mir auch gesagt, dass die tage in den sechs wochen vorher, die man nicht bekommt, weils kind schneller ist, dass die hinten ran gehängt werden.
wie es ist, wenns das kind später kommt weiß ich auch nicht. danach habe ich auch nicht gefragt, weil es bei mir von vornerein klar war, dass es 2 wochen vorher kommt. plan-ks!
lg
juchee
Re: Noch mal zum Mutterschutz
Antwort von mbongo, 27. SSW am 02.11.2006, 20:27 Uhr
Meine beiden ersten sind nach dem Termin gekommen. Wie es bei der ersten war, weiß ich nicht mehr so genau, aber bei der zweiten habe ich ja nur das Geld von der Krankenkasse bekommen weil ich in der Elternzeit nichts verdient habe (13€/Tag während des Mutterschutzes). Am Anfang des Mutterschutzes habe ich das Geld für die 6 Wochen vor dem Termin auf einmal bekommen (42 x 13 €). Nach der Geburt habe ich die Bescheinigung über den Geburtstermin geschickt und das Geld für die 8 Wochen nach dem Termin PLUS das Geld für die Tage, die meine Kleine später kam bekommen, in meinem Fall also 56 x 13€ + 6 x 13 € weil 6 Tage zu spät.
LG mbongo
Nachtrag
Antwort von mbongo, 27. SSW am 02.11.2006, 20:29 Uhr
Auch wenn das Kind nach dem Termin kommt hat man also auf jeden Fall 8 Wochen Mutterschutz NACH der Geburt.
Ähnliche Fragen und Beiträge in unseren Foren rund um die Schwangerschaft
Mutterschutzgesetz - ausbildung
Hallo ihr lieben :-) Mein Name ist Nadine [17] und ich habe gestern 3 schwangerschaftstests gemacht und alle waren positiv. Am 1. August 14 fängt meine Ausbildung zur automobilkauffrau an. Ich habe 3 Monate Probezeit. Meine Frage: soll ich gleich zu Beginn meiner ...
von nkurtz37, 5. SSW 13.08.2014
Stichwort: Mutterschutz | Forum: Schwanger - wer noch? |
Mutterschutz & Elternzeit??
Hallo alle zusammen, könnt ihr mich aufklären? Es ist meine erste SS und weis nicht wie das abläuft. Meine erste frage wäre: Wie viele Wochen vor und nach der Entbindung geht der Mutterschutz? Ich weis das ich ein Teil MutterschaftsGeld von der KK bekomme und von mein ...
von BABY-FIEBER 20.02.2013
Stichwort: Mutterschutz | Forum: Schwanger - wer noch? |