Geschrieben von nicol, 31. SSW am 26.09.2007, 22:21 Uhr |
Noch mal was sachliches zum Thema BV und Ringelröteln
Ringelröteln in der Schwangerschaft
In etwa 30 Prozent der Fälle wird das Virus über die Plazenta auf das Kind übertragen, in 5 bis 10 Prozent treten bei dem ungeborenen Kind Komplikationen auf, z. B. eine Anämie (Blutarmut) mit generalisierten Wassereinlagerungen in der Haut, aber auch im Brust- und Bauchbereich. Gelegentlich kommt es zu einer Herzmuskelschwäche und zum Tod des ungeborenen Kindes. Angeborene Schädigungen werden nicht gesehen. Am größten ist das Risiko zwischen der 20. und 28. Schwangerschaftswoche. Heutzutage ist eine Behandlung des ungeborenen Kindes mit einer Bluttransfusion möglich. Schätzungsweise kommt es zu jährlich zu 300 bis 500 Totgeburten aufgrund von Ringelröteln in der Schwangerschaft.
Frauen im gebärfähigen Alter sollten unbedingt ihren Immunstatus gegen Parvovirus B19 überprüfen lassen, insbesondere, wenn sie Kontakt zu Klein- und Schulkindern haben.
Biostoffverordnung (Februar 2007) zur Beschäftigung von Schwangeren mit fehlender Immunität gegen Ringelröteln in Einrichtungen für Kinder im Vorschulalter
Für Frauen, die keinen Schutz vor Ringelröteln haben, besteht meistens ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot bei Auftreten von Ringelröteln in der Kindereinrichtung, und zwar bis drei Wochen nach dem letzten Erkrankungsfall. Da die Ringelröteln jedoch häufig ohne Krankheitszeichen verlaufen und daher gar nicht erkannt werden, empfehlen manche Bundesländer sogar ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Dauer der Schwangerschaft.
Genau so habe ich das auch gelesen !!!!
Antwort von chiara1983, 27+4. SSW am 26.09.2007, 22:28 Uhr
...
Ab zum Arzt !!!
lg Nancy
Eben "nur" ein vorübergehendes Beschäftigungsverbot und
Antwort von Xenia1 am 27.09.2007, 8:24 Uhr
nicht gleich bis zum Ende weil man zu faul zum Arbeiten ist. Wegen einer Krankheit wie in diesen Falle die Ringelröteln ist es ja gerechtfertig
aber gerade bei denen die ihr erstes kind kriegen, meinen viele sie müssten eine Schwangerschaft als Krankheit sehen und das ist sie nunmal nicht der Fall. Und bitte meine Damen als Erzieherin kann man wohl weiter arbeiten, ausgenommen es sind Krankheiten im Kindergarten, bei einer Zahnarzthelferin die am Stuhl assestiert und nicht an den Empfang kann íst das das komplette Gegenteil sie wäre bei weiterarbeit ernsthaft gefährdet.
Oder wenn man schon einmal eine Fehlgeburt hatte sieht das alles wieder ganz anders aus
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