Schwanger - wer noch?

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Geschrieben von Indes, 9. SSW am 11.09.2007, 11:09 Uhr

Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus?

Hallo, wir erwarten unser 3. Kind. Bisher war ich in einem Ingenieurbüro beschäftift. Seit dem 01.09.07 arbeite ich wieder in Vollzeit, zuvor war ich im Erziehungsurlaub. Mein Arbeitgeber hat mir zum 31.12.07 gekündigt. Unser drittes Kind kommt im April zur Welt. Weiß jemand wie das hier aussieht mit dem Elterngeld? Im Prinzip bin ich ab Januar unverschuldet arbeitslos und für die Zeit bis April stellt mich hochschwanger sicher niemand mehr ein. Steht mir trotzdem Elterngeld zu?

Für Antworten wäre ich sehr dankbar

Grüße
indes

 
7 Antworten:

Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus?

Antwort von two_kids am 11.09.2007, 11:17 Uhr

es wird der schnitt der letzten 12 monate vor der geburt berechnet und davon bekommst du 67 %.

lg two_kids

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Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus?

Antwort von vovo, ET+2. SSW am 11.09.2007, 11:19 Uhr

Hallo

kurz und knapp gesagt steht dir der Durchschnitt deines Gehaltes der letzten 12 Monate zu Verfügung. Wenn du also nur z.b. 6 Monate gearbeitet hast dann eben der Durchschnitt von dem 6 Monaten. Dein Arbeitgeber darf dich jedoch in der SS überhaupt nicht kündigen!!! Außer du hattest ein Zeitvertrag der ausgelaufen wäre, ansonsten stehst du unter Kündigungsschutz!!!

LG
Yvonne

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es ist IMMER der durchschnitt von 12 monaten

Antwort von two_kids am 11.09.2007, 11:39 Uhr

auch, wenn man nur 6 monate gearbeitet hat, ist es der durchschnitt von 12 monaten.

lg two_kids

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Re: es ist IMMER der durchschnitt von 12 monaten

Antwort von Roxylady, 20. SSW am 11.09.2007, 12:11 Uhr

Hi

kündigen darf er dich auf Grund der SS ja nunmal gar nicht. Da würd ich mich mal schlau machen. Es wird der Durschnitt der letzten 12 Monate genommen.

LG Roxy

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Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus...

Antwort von thurid, 40. SSW am 11.09.2007, 12:45 Uhr

Weiß dein AG dass du schwanger bist?
Dann darf er dich nämlich nicht kündigen.
Er muss seine Kündigung auch zurückziehen, wenn du ihn innerhalb von 14 Tagen (nach Erhalt der Kündigung) darüber informierst.
Elterngeld bekommst du immer, im Zweifelsfall den Mindestsatz von 300 €.
Musst halt ausrechnen, in wieweit sich das Lohnt (67% vom Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt...ohne die Mutterschutzmonate 6 Wochen vor Termin...9

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Re: Der darf dich nicht kündigen, so sieht´s aus...

Antwort von AH1, 33. SSW am 11.09.2007, 14:22 Uhr

Also gekündigt werden darfst du nicht. Hoffentlich ist es noch nicht zu spät, deinen AG zu informieren. Aber sind das nicht drei Wochen die man Zeit hat? Jedenfalls muss man innerhalb von drei Wochen Klagen einreichen.

Ansonsten errechnet sich das Elterngeld aus den 12 Monaten vor Beginn des Mutterschutzes. Wenn also Der Mutterschutz genau am 1. März beginnt wird geguckt was du ab Februar des Vorjahres verdient hast, Nettogehalt abzgl. Werbekostenpauschale pro Monat ca. 79 € geteilt durch 12 und davon 67% (Es sein denn Geringverdiener unter 1000 € dann errechnet sich das irgendwie anders und es könnten u. U. 100 % sein). Das Arbeitslosengeld spielt bei der Berechnung keine Rolle. Sollte sich aber bei dir schon lohnen und über 300 € rauskommen, da ja eigentlich "nur" ca. 2 -3 Monate fehlen.

Ciao Antje

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Re: Noch eine Frage zum Elterngeld, wer kennt sich aus?

Antwort von snoopy22, 31. SSW am 11.09.2007, 19:23 Uhr

Hallo,
also Elterngeld steht dir zu.Egal ob du keine Arbeit hast.Ich bin selbst seit August arbeitslos und bekomme im November mein Baby.Jeder bekommt Elterngeld das steht dir zu .Das bekommt man etwa acht Wochen nach der Geburt ein ganzes Jahr lang.Du musst es allerdings beantragen.Sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschutzgeld in deinem Fall bekommst du das von der Krankenkasse bezahlt.
Erkundige dich doch mal in deiner Stadt auf der Verwaltung die können dir da sicher weiterhelfen.

Lg snoopy22

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