Schwanger - wer noch?

Schwanger - wer noch?

Fotogalerie

Redaktion

 
Ansicht der Antworten wählen:

Geschrieben von keinnamemehrfrei am 25.07.2013, 13:06 Uhr

neuer Job während der Elternzeit?

Vielleicht hat ja jemand Ahnung davon :-)

also ich habe offiziell noch ein gutes Jahr Elternzeit. wir sind während der Elternzeit umgezogen und ich wohne recht weit weg von meiner alten Firma. jetzt habe ich hier vor Ort ein ganz tolles Angebot gerade gefunden wo ich mich am liebsten Hals über Kopf bewerben möchte. aber dürfte ich da kurzfristig anfangen ohne die Elternzeit regulär gekündigt zu haben? Oder muss ich erst mit der 3monatigen Frist kündigen?

bzw darf man ja teilzeit dazu arbeiten. darf mir der alte Arbeitgeber das verwehren? also gilt das Recht auf teilzeit nur im eigenen Betrieb? oh man ist das kompliziert. aber es wäre doof wenn ich mich bewerbe und dann habe ich keine Ahnung ob und wann ich überhaupt anfangen darf...

 
2 Antworten:

Re: neuer Job während der Elternzeit?

Antwort von keinnamemehrfrei am 25.07.2013, 13:21 Uhr

habe gerade folgendes gefunden dazu

"Möchte ein Arbeitnehmer früher aus dem Betrieb ausscheiden, also vor dem Ablauf der Elternzeit, ist dies nur durch eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber möglich. In diesem Fall müssen keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Elternzeit kann dann gegeben sein, wenn der Arbeitnehmer eine Beschäftigung in einem anderen Betrieb anstrebt, die bereits während der verbleibenden Elternzeit beginnen soll. "

sollte ich das vor der Bewerbung abklären mit der alten Firma oder erst falls es zu einer Zusage kommt? wobei das doof wäre wenn die neue Firma zusagt und ich dann sagen muss "ähm ich muss erstmal fragen ob ich darf"

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Re: neuer Job während der Elternzeit?

Antwort von El-li, xx. SSW am 25.07.2013, 14:34 Uhr

Du kannst während der Elternzeit bis zu 30 Std./Woche arbeiten, solltest Du nicht bei Deinem bisherigen AG arbeiten wollen, benötigst Du eine Zustimmung, denn Dein AG hat erst einmal ein Vorrecht was Deine Arbeitskraft angeht. Die reguläre Kündigungsfrist wäre 3 Monate zum Ende der Elternzeit. Du kannst aber auch einen Aufhebungsvertrag mit Deinem AG schließen, und zwar jederzeit.

Ich habe auch in der Elternzeit woanders gearbeitet, nachdem mein Chef mich wider Erwarten in dem Zeitraum nicht benötigt hat, und letztendlich werde ich dort, wo ich in der Elternzeit gearbeitet habe, einen unbefristeten Vertrag für nach der Elternzeit unterschreiben. Mit meinem jetzigen Chef werde ich einen Aufhebungsvertrag schließen, aber wir warten so lang, bis ich den anderen Vertrag unterschrieben habe (Worte meines Chefs..).

Beitrag beantworten Beitrag beantworten

Schwangerschaftsnewsletter
Die letzten 10 Beiträge im Forum Schwanger - wer noch?

Anzeige Salus Floradix

Mobile Ansicht

Impressum Über uns Neutralitätsversprechen Mediadaten Nutzungsbedingungen Datenschutz Forenarchiv

© Copyright 1998-2024 by USMedia.   Alle Rechte vorbehalten.